
Zentralbanken in Russland, Algerien und Iran passen Finanzregeln an
Von höheren OSAGO-Entschädigungen in Russland über strengere Zinsobergrenzen in Algerien bis zu neuen Großkreditregeln in Iran – mehrere Notenbanken verschärfen ihre Aufsicht.
Die russische Zentralbank hat die Berechnungsmethode für Reparaturkosten in der Kfz-Haftpflichtversicherung (OSAGO) neu gefasst. Vom 11. Juli 2026 an dürfen Versicherer bei der Ermittlung der durchschnittlichen Ersatzteilpreise keine Analogteile mehr berücksichtigen, die um mehr als 70 Prozent günstiger sind als das Original. Zudem werden die Kosten für Verbrauchsmaterialien künftig ohne Rabatte angesetzt, und Einwegteile wie Dichtungen oder Aufkleber sind vollständig in die Reparaturkosten einzubeziehen – eine bisher geltende Kappung bei zwei Prozent des Ersatzteilwerts entfällt. Die Notenbank rechnet infolge der Neuregelung mit einem Anstieg der durchschnittlichen Schadenregulierung um zehn Prozent. Der Russische Verband der Autoversicherer muss die überarbeiteten Preisreferenzwerke binnen drei Monaten vorlegen.
In Algier hat die Zentralbank mit einer neuen Weisung die Schwelle für überhöhte Kreditzinsen abgesenkt. Ein Darlehen gilt nun bereits dann als exzessiv verzinst, wenn der effektive Jahreszins den im vorangegangenen Halbjahr von den Banken für gleichartige Geschäfte verlangten Durchschnittszins um mehr als fünf Prozentpunkte übersteigt. Zuvor lag die Toleranzmarge bei zehn Prozentpunkten. Aus Sicht des algerischen Ökonomen Brahim Guendouzi zielt die Halbierung darauf ab, die Kreditvergabe insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen zu beleben, nachdem die Notenbank 2025 ihren Leitzins und die Mindestreservesätze gesenkt hatte. Die Weisung trat mit Unterzeichnung am 29. Juni 2026 in Kraft.
Die iranische Zentralbank hat ihrerseits die Regeln für Großkredite überarbeitet. Eine neue Richtlinie, die am 9. Juni 2026 vom Hohen Rat der Notenbank verabschiedet wurde, stellt die Berechnungsbasis von der bisherigen Eigenkapitalgröße auf das härtere Kernkapital (Tier 1) um. Gleichzeitig sinkt die Meldeschwelle für Großengagements von zehn Prozent des Basiskapitals auf fünf Prozent des Kernkapitals. Die Definition des wirtschaftlich Berechtigten wird mit dem neuen Zentralbankgesetz harmonisiert. Die Vorschriften treten sechs Monate nach Bekanntgabe verbindlich in Kraft.
Flankierend änderte die russische Zentralbank zudem die Methodik ihres Beschwerderankings für Banken. Künftig werden auch begründete Eingaben beim Finanzombudsmann erfasst, und die Institute werden nach Größe der Kreditvertragsbasis – über oder unter drei Millionen Verträge – in zwei Vergleichsgruppen eingeteilt. Für 2025 führt die Liste der beschwerdestärksten großen Häuser unter anderem VTB, Sberbank und Alfa-Bank auf. Die neuen OSAGO-Regeln gelten ab 11. Juli, die algerische Zinsdeckelung ist bereits wirksam, und die iranische Großkreditrichtlinie wird im Dezember 2026 obligatorisch.
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Die Bank von Russland aktualisiert technische Parameter für Kfz-Reparaturkosten und das Ranking von Kreditbeschwerden. Erklärtes Ziel ist es, Entschädigungen angemessener und die Aufsicht transparenter zu machen, mit einem erwarteten Anstieg der durchschnittlichen Auszahlungen um 10 %.
Die Bank von Algerien senkt die Schwelle für Wucherzinsen, um die Kreditvergabe anzukurbeln und Kreditnehmer zu schützen. Die neue Regelung verengt die Marge, ab der Zinsen als überhöht gelten, und signalisiert eine akkommodierende Wende nach der geldpolitischen Lockerung von 2025.
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