
Lebenslange Haft für Berliner Palliativarzt – und Urteil gegen Mediziner im Missbrauchsnetzwerk
Ein Berliner Gericht verurteilt einen Palliativmediziner wegen 15-fachen Mordes zur Höchststrafe; ein Onkologe erhält fünf Jahre Haft für Beihilfe zu Vergewaltigungen in einem chinesischen Netzwerk.
Das Berliner Landgericht hat am Mittwoch den Palliativmediziner Johannes M. wegen Mordes in 15 Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Zudem ordnete die Kammer Sicherungsverwahrung sowie ein lebenslanges Berufsverbot an. Nach Überzeugung des Gerichts tötete der 41-Jährige zwischen September 2021 und Juli 2024 zwölf Frauen und drei Männer im Alter von 25 bis 94 Jahren, indem er ihnen bei Hausbesuchen ohne deren Wissen ein Gemisch aus Betäubungsmitteln und einem Muskelrelaxans verabreichte. Die Vorsitzende Richterin Sylvia Busch bezeichnete den Angeklagten als „Serienmörder“ und sah den Antrieb nicht in Mitleid, sondern in einer „Machtausübung über die Opfer“. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Arzt vorgeworfen, aus reiner „Mordlust“ gehandelt zu haben.
Die Ermittlungen waren durch Hinweise eines Pflegedienstes und auffällige Brände ins Rollen gekommen. Der Angeklagte legte nach Darstellung der Anklage mehrfach Feuer, um Spuren zu verwischen. Toxikologische Gutachten und die Auswertung von Mobiltelefonen erhärteten den Tatverdacht. Kurz vor Prozessende gestand Johannes M. zwölf der Taten und erklärte, er habe sich eingeredet, den Patienten „Leid und Siechtum“ zu ersparen. Die Verteidigung plädierte auf eine Verurteilung ohne Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und ohne Sicherungsverwahrung, da kein Hang zum Töten belegt sei. Das Gericht folgte dem nicht.
Parallel zu diesem Verfahren untersucht die Berliner Staatsanwaltschaft 76 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Arzt. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, handelte es sich nach Einschätzung deutscher Medien um eine der größten Serienmordserien der deutschen Kriminalgeschichte. Der Fall weckt Erinnerungen an den Krankenpfleger Niels Högel, der 2019 wegen 85 Morden verurteilt wurde. Die Angehörigen der Opfer betonten im Prozess, die Schwerkranken hätten weiterleben wollen; die Mutter der jüngsten Getöteten sagte, ihre Tochter habe nie den Wunsch zu sterben geäußert.
In einem getrennten Verfahren verurteilte das Berliner Landgericht am selben Tag den Onkologen Zhiting S. zu fünf Jahren Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige einem Haupttäter eines vorwiegend aus chinesischen Staatsangehörigen bestehenden Netzwerks Anleitungen gab, mit welchen Beruhigungsmitteln Frauen betäubt werden können, um sie anschließend zu vergewaltigen. Die Taten wurden gefilmt und in Telegram-Gruppen mit zehntausenden Mitgliedern verbreitet; die Opfer wurden dort als „tote Schweine“ bezeichnet. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft sprach von einer „besonderen Rücksichtslosigkeit“ und einer „Verdinglichung der Opfer“. Zhiting S. wurde zudem in drei Fällen des sexuellen Missbrauchs für schuldig befunden, die er noch in China begangen hatte. Eine Auslieferung nach China scheidet nach deutschem Recht aus, da dort die Todesstrafe drohen kann. Der Strafverteidiger kündigte Revision an. Die Verfahren gegen weitere Mitglieder des Netzwerks dauern an.
| Kontinentaleuropäische Presse | −0.30 | critical |
|---|---|---|
| Atlantische / angloamerikanische Presse | −0.80 | critical |
| Chinesische Presse | −0.40 | critical |
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