
Kalifornisches Berufungsgericht bestätigt Weinsteins Verurteilung – Strafmaß wird neu verhandelt
Einen Tag nachdem die New Yorker Staatsanwaltschaft die letzten Vergewaltigungsvorwürfe fallen ließ, ordnete ein kalifornisches Gericht die Neuberechnung der 16-jährigen Haftstrafe an – der 74-Jährige bleibt in Haft.
Ein kalifornisches Berufungsgericht hat am Freitag die Verurteilung Harvey Weinsteins wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung aus dem Jahr 2022 einstimmig bestätigt, zugleich aber die Neuverhandlung des Strafmaßes angeordnet. Der Richtersenat des 2nd District Court of Appeal befand, der vorsitzende Richter habe Weinsteins verfassungsmäßige Rechte nicht verletzt, doch die ursprüngliche 16-jährige Haftstrafe könne keinen Bestand haben, weil bei der Strafzumessung New Yorker Schuldsprüche als erschwerend berücksichtigt worden waren, die später aufgehoben wurden. Die kalifornische Generalstaatsanwaltschaft stimmte dieser Einschätzung zu. Weinsteins Sprecher erklärte, man sei enttäuscht, teile aber die Auffassung, dass die Strafe nicht haltbar sei, und kündigte an, das kalifornische Höchstgericht anzurufen.
Die Entscheidung fiel einen Tag, nachdem die New Yorker Bezirksstaatsanwaltschaft die dort noch anhängige Vergewaltigungsklage fallengelassen hatte. Die Anklägerin Jessica Mann, eine Stylistin und Schauspielerin, hatte erklärt, sie könne die Belastung einer vierten Zeugenaussage nicht mehr ertragen; der jahrelange Prozess habe ihr „mehr Schaden als Nutzen“ zugefügt. Die New Yorker Behörde betonte, sie glaube Mann und würdige ihren Mut, sehe sich aber angesichts ihrer Haltung zum Verzicht auf eine weitere Verhandlung gezwungen. Weinsteins Verteidigung wertete die Einstellung als längst überfällig und bekräftigte seine Unschuld. Der einstige Filmmogul bleibt dennoch in Haft: In New York wurde er wegen eines tätlichen Angriffs auf eine andere Frau, die frühere Produktionsassistentin Miriam Haley, bereits rechtskräftig verurteilt; das Strafmaß soll im September verkündet werden, die Anklage fordert 20 Jahre.
In dem kalifornischen Verfahren geht es um die Vorwürfe des italienischen Models Evgeniya Chernyshova, die unter dem Pseudonym Jane Doe 1 ausgesagt hatte. Sie gab an, Weinstein sei 2013 während des LA Italia Film Festivals ungebeten in ihr Hotelzimmer eingedrungen und habe sie sexuell genötigt. Die Verteidigung hatte eine Wiederaufnahme des Verfahrens gefordert, weil die Vorsitzende Richterin Lisa B. Lench Facebook-Nachrichten zwischen Chernyshova und dem Festivalleiter nicht als Beweismittel zugelassen hatte. Diese hätten nach Darstellung der Anwälte eine sexuelle Beziehung belegt und Chernyshovas Glaubwürdigkeit erschüttert. Das Berufungsgericht hielt dem entgegen, der Ausschluss sei gemäß dem kalifornischen Gesetz zum Schutz von Opfern sexueller Gewalt zulässig gewesen, und Weinstein habe seine Verteidigung auf anderem Wege ausreichend vortragen können.
Weinstein, der 2020 in New York zunächst zu 23 Jahren Haft verurteilt worden war, hatte 2024 vor dem höchsten Gericht des Bundesstaates eine Aufhebung dieses Urteils erreicht, weil die Zulassung von Zeuginnen, deren Vorwürfe nicht Gegenstand der Anklage waren, als Verfahrensfehler gewertet wurde. Die anschließenden Neuverhandlungen endeten zweimal mit einer Pattsituation der Geschworenen. Die nun bestätigte kalifornische Verurteilung bleibt davon unberührt. Weinstein wird seine Strafe in Kalifornien erst nach Verbüßung der New Yorker Haft antreten. Die Neuberechnung des Strafmaßes in Los Angeles wird ohne die aufgehobenen New Yorker Schuldsprüche erfolgen; ein Termin dafür steht noch nicht fest.
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Ein kalifornisches Berufungsgericht bestätigte Harvey Weinsteins Verurteilung wegen Vergewaltigung aus dem Jahr 2022, ordnete jedoch an, dass der erstinstanzliche Richter das Strafmaß neu festsetzt. Das Gremium wies seine verfassungsrechtlichen Einwände zurück, während sein Sprecher einräumte, dass das Urteil keinen Bestand haben könne. Die Entscheidung fiel einen Tag, nachdem die New Yorker Staatsanwaltschaft eine separate Anklage fallengelassen hatte.
Die New Yorker Staatsanwaltschaft ließ die Anklage wegen Vergewaltigung dritten Grades gegen Harvey Weinstein fallen, nachdem die Anklägerin erklärte, sie könne einen vierten Prozess nicht ertragen. Die Bezirksstaatsanwaltschaft gab an, ihrer Aussage zu glauben, respektiere aber ihre Entscheidung und bezeichnete das Verfahren als Tortur. Der Fall hatte bereits zu zwei ergebnislosen Jury-Beratungen geführt.
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