
Kongo verklagt Ruanda vor dem IGH wegen jahrzehntelanger Gewalt im Osten
Die Regierung in Kinshasa wirft dem Nachbarland Verstöße gegen die Völkermordkonvention und weitere internationale Abkommen vor und fordert Entschädigungen.
Die Demokratische Republik Kongo hat am Freitag eine Klage gegen Ruanda beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag eingereicht. In der Klageschrift beschuldigt die Regierung in Kinshasa das Nachbarland, seit mehr als drei Jahrzehnten für Massaker, außergerichtliche Hinrichtungen, Folter, sexuelle Gewalt und Vertreibungen im Osten des Landes verantwortlich zu sein. Ruanda habe Truppen entsandt und bewaffnete Gruppen wie die M23-Miliz unterstützt, um rechtswidrige Militäroperationen auf kongolesischem Territorium durchzuführen. Die Klage stützt sich auf die Völkermordkonvention, das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, die Frauenrechtskonvention und die Anti-Folter-Konvention. Kongo fordert vom IGH, Ruanda zur Einstellung der angeblichen Verstöße zu verpflichten und Reparationen zuzusprechen.
Die ruandische Regierung hat sich zu der Klage bisher nicht öffentlich geäußert. Sie bestreitet jedoch seit Jahren jegliche Unterstützung für Rebellengruppen im Ostkongo. UN-Experten und westliche Regierungen, darunter die USA, machen Kigali dagegen für die logistische und militärische Unterstützung der M23 verantwortlich, die im vergangenen Jahr weite Teile der mineralreichen Region erobert hat. In der kongolesischen Klageschrift wird der Vorwurf erhoben, Ruanda habe eine „Kampagne des Völkermords und schwerer Menschenrechtsverletzungen“ vor allem gegen Hutu-Flüchtlinge geführt, die nach dem Völkermord von 1994 aus Ruanda geflohen waren, sowie gegen andere ethnische Gruppen wie die Nyindu, Bembe und Nande.
Es ist bereits der dritte Versuch Kongos, Ruanda vor dem IGH zur Rechenschaft zu ziehen. Eine erste Klage wurde 2001 von den kongolesischen Behörden zurückgezogen, eine zweite wies das Gericht 2006 wegen fehlender Zuständigkeit ab. Damals hatte Ruanda die entsprechenden Abkommen entweder nicht unterzeichnet oder Vorbehalte eingelegt. Beobachter in Den Haag verweisen darauf, dass die Frage der Gerichtsbarkeit auch im aktuellen Fall zentral sein dürfte. Der IGH hat mitgeteilt, dass die Klage eingegangen sei, sich zur Zulässigkeit aber noch nicht geäußert.
Der Konflikt im Ostkongo hat seine Wurzeln im ruandischen Völkermord von 1994, als Hutu-Extremisten nach der Ermordung von rund 800.000 Menschen, mehrheitlich Tutsi, über die Grenze flohen. Ruanda rechtfertigt sein militärisches Engagement im Nachbarland mit der Bedrohung durch die Hutu-Miliz FDLR, der es vorwirft, mit den kongolesischen Streitkräften zu kooperieren – was Kinshasa bestreitet. Die jüngste Eskalation begann im Januar 2025, als die M23 die Provinzhauptstadt Goma einnahm. Ein von den USA und Katar vermitteltes Friedensabkommen vom Dezember 2025 hat die Kämpfe nicht beendet. Am Donnerstag verhängte Washington Sanktionen gegen eine ruandische Goldraffinerie, die nach Darstellung des US-Finanzministeriums mit der M23 zusammenarbeitet. Der IGH wird nun die Klage prüfen; mit einer Entscheidung über die Zulässigkeit ist in den kommenden Monaten zu rechnen.
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Die Demokratische Republik Kongo hat ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof eingeleitet und macht Ruanda für jahrzehntelange Konflikte und mutmaßliche Verstöße gegen internationales Recht verantwortlich. Gleichzeitig hat Washington Sanktionen gegen eine ruandische Goldraffinerie verhängt und wirft ihr vor, Mineralien aus von Rebellen kontrollierten Gebieten im Ostkongo zu schmuggeln. Diese Maßnahmen unterstreichen eine koordinierte internationale Anstrengung, die langjährige Instabilität in der Region anzugehen.
Kinshasa hat vor dem Internationalen Gerichtshof Klage eingereicht und wirft Ruanda vor, seit über dreißig Jahren Gräueltaten im Ostkongo zu begehen. Zu den Vorwürfen gehören Massaker, Folter, sexuelle Gewalt und Vertreibungen, wobei die Opfer unter Hutu und verschiedenen anderen kongolesischen ethnischen Gemeinschaften identifiziert wurden. Die Klage zielt darauf ab, die Verantwortung für systematische Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht festzustellen.
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