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Justiz & RechtSamstag, 27. Juni 2026

Kalifornisches Gericht bestätigt Weinstein-Urteil, ordnet aber neue Strafzumessung an

Ein Berufungsgericht hält die Schuldsprüche wegen Vergewaltigung aufrecht, verweist den Fall jedoch zur Neuverhandlung des Strafmaßes zurück – parallel stellt die New Yorker Staatsanwaltschaft ein weiteres Verfahren ein.

Ein kalifornisches Berufungsgericht hat am Freitag die Verurteilung des früheren Filmproduzenten Harvey Weinstein wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung aus dem Jahr 2022 bestätigt. Zugleich hob das dreiköpfige Richtergremium die verhängte 16-jährige Haftstrafe auf und ordnete eine neue Strafzumessung an. Nach Darstellung der Richter war die ursprüngliche Strafe unter anderem deshalb so hoch ausgefallen, weil das Gericht in Los Angeles eine Vorstrafe aus New York als erschwerend gewertet hatte. Diese New Yorker Verurteilung wurde später von einem übergeordneten Gericht wegen Verfahrensfehlern aufgehoben, sodass die kalifornische Strafzumessung nun auf einer nicht mehr tragfähigen Grundlage steht.

Die Verteidigung Weinsteins hatte in ihrer Berufung eine vollständige Aufhebung des Schuldspruchs gefordert. Aus ihrer Sicht war der Prozess unfair, weil die Richterin Zeuginnen angehört hatte, deren Vorwürfe nicht Gegenstand der Anklage waren. Das Berufungsgericht wies diese Argumentation einstimmig zurück und erklärte die vorgebrachten Einwände für nicht überzeugend. Ein Sprecher Weinsteins kündigte an, die Verteidiger wollten den Fall vor das Oberste Gericht Kaliforniens bringen. Der 74-Jährige bestreitet sämtliche Vorwürfe und bezeichnet die sexuellen Kontakte als einvernehmlich.

Einen Tag vor der kalifornischen Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft in New York mitgeteilt, ein separates Verfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung einer Schauspielerin im Jahr 2013 nicht weiterzuverfolgen. In drei Prozessen hatte sich die Jury in diesem Anklagepunkt nicht auf ein Urteil einigen können. In einem anderen New Yorker Verfahren war Weinstein hingegen im Juni 2025 erneut wegen schwerer sexueller Übergriffe auf eine frühere Assistentin schuldig gesprochen worden. Das Strafmaß in diesem Fall wird im September erwartet. Weinstein bleibt ungeachtet der Entwicklungen in Haft.

Die juristischen Auseinandersetzungen sind Teil einer weitreichenden Aufarbeitung, die 2017 mit Recherchen des „New Yorker“ und der „New York Times“ begann. Mehr als 80 Frauen erhoben öffentlich Vorwürfe gegen Weinstein, was die globale MeToo-Bewegung auslöste. Der einst einflussreiche Hollywood-Produzent, der nach Angaben seiner Anwälte an Knochenmarkkrebs erkrankt ist und auf einen Rollstuhl angewiesen ist, wurde 2020 in New York zunächst zu 23 Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil kassierte ein Berufungsgericht 2024 mit der Begründung, der vorsitzende Richter habe unzulässige Zeuginnen zugelassen.

Für die anstehende Neuverhandlung des Strafmaßes in Kalifornien rechnen Prozessbeobachter mit einer moderaten Reduzierung der Haftdauer. Sollte die Richterin die ursprünglich für den Hauptanklagepunkt verhängte Höchststrafe von acht Jahren auf sechs Jahre senken, würde sich die Gesamtstrafe um etwa zwei Jahre verkürzen. Die kalifornische Justiz hat noch keinen Termin für die Anhörung zur Strafzumessung bekannt gegeben.

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Harvey Weinsteins Versuch, seine Verurteilung wegen Vergewaltigung in Kalifornien zu kippen, ist gescheitert: Das Berufungsgericht bestätigte den Schuldspruch. Es ordnete jedoch eine Neuverhandlung des Strafmaßes an, was zu einer kürzeren Haftstrafe führen könnte. Das Ergebnis gilt als Teilerfolg für die Anklage und die Betroffenen.

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Das kalifornische Gericht bestätigte Weinsteins Verurteilung wegen Vergewaltigung, hob aber gleichzeitig die 16-jährige Haftstrafe auf und ordnete eine neue Strafzumessung an. Der gefallene Produzent bleibt in Haft, doch das Urteil offenbart die Widersprüche des amerikanischen Justizsystems. Eine deutlich mildere Strafe ist nicht ausgeschlossen.

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Samstag, 27. Juni 2026

Kalifornisches Gericht bestätigt Weinstein-Urteil, ordnet aber neue Strafzumessung an

Ein Berufungsgericht hält die Schuldsprüche wegen Vergewaltigung aufrecht, verweist den Fall jedoch zur Neuverhandlung des Strafmaßes zurück – parallel stellt die New Yorker Staatsanwaltschaft ein weiteres Verfahren ein.

Ein kalifornisches Berufungsgericht hat am Freitag die Verurteilung des früheren Filmproduzenten Harvey Weinstein wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung aus dem Jahr 2022 bestätigt. Zugleich hob das dreiköpfige Richtergremium die verhängte 16-jährige Haftstrafe auf und ordnete eine neue Strafzumessung an. Nach Darstellung der Richter war die ursprüngliche Strafe unter anderem deshalb so hoch ausgefallen, weil das Gericht in Los Angeles eine Vorstrafe aus New York als erschwerend gewertet hatte. Diese New Yorker Verurteilung wurde später von einem übergeordneten Gericht wegen Verfahrensfehlern aufgehoben, sodass die kalifornische Strafzumessung nun auf einer nicht mehr tragfähigen Grundlage steht.

Die Verteidigung Weinsteins hatte in ihrer Berufung eine vollständige Aufhebung des Schuldspruchs gefordert. Aus ihrer Sicht war der Prozess unfair, weil die Richterin Zeuginnen angehört hatte, deren Vorwürfe nicht Gegenstand der Anklage waren. Das Berufungsgericht wies diese Argumentation einstimmig zurück und erklärte die vorgebrachten Einwände für nicht überzeugend. Ein Sprecher Weinsteins kündigte an, die Verteidiger wollten den Fall vor das Oberste Gericht Kaliforniens bringen. Der 74-Jährige bestreitet sämtliche Vorwürfe und bezeichnet die sexuellen Kontakte als einvernehmlich.

Einen Tag vor der kalifornischen Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft in New York mitgeteilt, ein separates Verfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung einer Schauspielerin im Jahr 2013 nicht weiterzuverfolgen. In drei Prozessen hatte sich die Jury in diesem Anklagepunkt nicht auf ein Urteil einigen können. In einem anderen New Yorker Verfahren war Weinstein hingegen im Juni 2025 erneut wegen schwerer sexueller Übergriffe auf eine frühere Assistentin schuldig gesprochen worden. Das Strafmaß in diesem Fall wird im September erwartet. Weinstein bleibt ungeachtet der Entwicklungen in Haft.

Die juristischen Auseinandersetzungen sind Teil einer weitreichenden Aufarbeitung, die 2017 mit Recherchen des „New Yorker“ und der „New York Times“ begann. Mehr als 80 Frauen erhoben öffentlich Vorwürfe gegen Weinstein, was die globale MeToo-Bewegung auslöste. Der einst einflussreiche Hollywood-Produzent, der nach Angaben seiner Anwälte an Knochenmarkkrebs erkrankt ist und auf einen Rollstuhl angewiesen ist, wurde 2020 in New York zunächst zu 23 Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil kassierte ein Berufungsgericht 2024 mit der Begründung, der vorsitzende Richter habe unzulässige Zeuginnen zugelassen.

Für die anstehende Neuverhandlung des Strafmaßes in Kalifornien rechnen Prozessbeobachter mit einer moderaten Reduzierung der Haftdauer. Sollte die Richterin die ursprünglich für den Hauptanklagepunkt verhängte Höchststrafe von acht Jahren auf sechs Jahre senken, würde sich die Gesamtstrafe um etwa zwei Jahre verkürzen. Die kalifornische Justiz hat noch keinen Termin für die Anhörung zur Strafzumessung bekannt gegeben.

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Harvey Weinsteins Versuch, seine Verurteilung wegen Vergewaltigung in Kalifornien zu kippen, ist gescheitert: Das Berufungsgericht bestätigte den Schuldspruch. Es ordnete jedoch eine Neuverhandlung des Strafmaßes an, was zu einer kürzeren Haftstrafe führen könnte. Das Ergebnis gilt als Teilerfolg für die Anklage und die Betroffenen.

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Das kalifornische Gericht bestätigte Weinsteins Verurteilung wegen Vergewaltigung, hob aber gleichzeitig die 16-jährige Haftstrafe auf und ordnete eine neue Strafzumessung an. Der gefallene Produzent bleibt in Haft, doch das Urteil offenbart die Widersprüche des amerikanischen Justizsystems. Eine deutlich mildere Strafe ist nicht ausgeschlossen.

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