
Berliner Koalition will telefonische Krankschreibung abschaffen – ein globaler Blick auf Schutz und Pflichten im Arbeitsrecht
Während die deutsche Bundesregierung die Hürden für Krankmeldungen erhöht, setzen andere Staaten auf Ausbau digitaler Verfahren, erweiterte Familienversicherungen oder militärischen Kündigungsschutz.
Die künftige deutsche Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat sich auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das den Zugang zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ab Januar 2026 spürbar verändern soll. Kernstück ist die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung: Arbeitnehmer müssen künftig vom ersten Krankheitstag an persönlich eine Arztpraxis aufsuchen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Bundeskanzler Friedrich Merz begründete den Schritt mit einer wettbewerbsgefährdenden Entwicklung – nach Daten des Berliner IGES Instituts stieg die durchschnittliche Krankheitsdauer je Beschäftigtem von rund 13 Tagen im Jahr 2018 auf 19,5 Tage im Jahr 2024. Die Neuregelung ist Teil eines breiteren Spar- und Reformpakets im Gesundheits- und Sozialbereich, mit dem die Koalition nach eigener Darstellung die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes wiederherstellen will.
Aus Sicht der Arbeitgeberverbände in Deutschland adressiert die Reform ein strukturelles Problem: Das 2023 flächendeckend eingeführte elektronische Meldeverfahren (eAU) habe zwar die Erfassung von Fehlzeiten transparenter gemacht, zugleich aber die Hemmschwelle für Kurzerkrankungen gesenkt. Kritiker aus Gewerkschaftskreisen und Teilen der Ärzteschaft halten dem entgegen, dass die Maßnahme legitime Erkrankungen stigmatisiere und die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Standorts – von hohen Energiekosten bis zur Konkurrenz aus China – einseitig den Beschäftigten anlaste. Die deutsche Regelung, die sechs Wochen volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und anschließend ein auf 78 Wochen begrenztes Krankengeld von rund 70 Prozent des Bruttogehalts vorsieht, gilt im internationalen Vergleich als großzügig.
Der Blick auf andere Rechtsordnungen zeigt ein breites Spektrum an Gestaltungsmöglichkeiten. In den Vereinigten Arabischen Emiraten hat das Ministerium für menschliche Ressourcen und Emiratisierung (MOHRE) jüngst ein vereinfachtes digitales Verfahren zur Aufhebung von Arbeitserlaubnissen vorgestellt und zugleich klargestellt, dass eine einmal abgelaufene Probezeit nicht verlängert werden darf – selbst bei einem Wechsel des Managements. Iranische Arbeitsrechtsexperten erläutern detailliert die Unterscheidung zwischen bezahltem Jahresurlaub, unbezahltem Sonderurlaub und Krankengeld, das von der Sozialversicherungsorganisation gezahlt wird, während der Arbeitgeber in dieser Zeit von der Lohnfortzahlungspflicht entbunden ist. In Indonesien wiederum können Arbeitnehmer über das kollektive Meldeverfahren ihrer Firma zusätzliche Familienangehörige wie ein viertes Kind oder Schwiegereltern in den Krankenversicherungsschutz der BPJS Kesehatan aufnehmen lassen, wobei für jedes weitere Mitglied ein zusätzlicher Beitrag von einem Prozent des Gehalts fällig wird.
Die unterschiedlichen Regelungen verweisen auf grundlegende Weichenstellungen zwischen individueller Absicherung, Arbeitgeberpflichten und staatlicher Steuerung. Während die US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde CFPB für Angehörige des Militärs einen besonderen Kündigungsschutz und die Möglichkeit festschreibt, Räumungsklagen für bis zu 90 Tage auszusetzen, setzt die Bundesregierung in Berlin auf eine restriktivere Handhabung von Krankmeldungen. Das Gesetzgebungsverfahren für die deutsche Reform soll in den kommenden Monaten eingeleitet werden; mit einem Inkrafttreten wird zum 1. Januar 2026 gerechnet. Parallel dazu läuft in den Emiraten bis Ende Juli eine öffentliche Konsultation zur weiteren Digitalisierung von Arbeitserlaubnissen, während in Teheran die Diskussion über die Anrechnung von Versicherungszeiten während unbezahlter Freistellungen anhält.
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