
Wiener Gericht verurteilt zwei syrische Ex-Offiziere wegen Folter zu acht Jahren Haft
Das Wiener Landesgericht verhängte die Strafen wegen systematischer Misshandlungen von Regierungsgegnern in Rakka; der Fall ist Teil einer wachsenden Zahl europäischer Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip.
Das Landesgericht Wien hat am Montag einen ehemaligen syrischen Geheimdienstgeneral und einen früheren Polizeioffizier zu jeweils acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 63-jährige Khaled al-Halabi, bis 2013 Leiter der Abteilung für Allgemeine Sicherheit in der Stadt Rakka, wurde der Folter, der schweren Körperverletzung, der schweren Nötigung sowie der sexuellen Nötigung für schuldig befunden. Sein Mitangeklagter Musab Abu Rukbah, ein 54-jähriger ehemaliger Oberstleutnant der Kriminalpolizei, erhielt die gleiche Strafe wegen schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung und sexueller Nötigung. Laut Gericht handelte es sich um Taten, die zwischen April 2011 und März 2013 als Teil einer „systematischen, staatlich organisierten Folter“ an mindestens 21 Regierungsgegnern verübt wurden.
Nach Darstellung der Anklage ordneten die beiden Männer die Misshandlungen in zahlreichen Fällen an oder unterließen es, gegen sie einzuschreiten. Mehr als zwölf Opfer, die aus verschiedenen europäischen Staaten und aus Syrien anreisten, schilderten vor Gericht, wie sie mit Elektrokabeln geschlagen, mit heißem und kaltem Wasser übergossen oder im Genitalbereich Stromstößen ausgesetzt wurden. Beide Angeklagte plädierten auf nicht schuldig. Al-Halabi, Angehöriger der drusischen Minderheit, bestritt jede Kenntnis von Folter und stellte sich als Befehlsempfänger dar. Die Staatsanwaltschaft zog in ihrem Plädoyer einen Vergleich zu NS-Kriegsverbrecherprozessen und warf der Verteidigung eine Täter-Opfer-Umkehr vor. Das Gericht verpflichtete die Verurteilten zudem zur Zahlung von insgesamt 130.000 Euro Schadenersatz an die Opfer.
Das Verfahren ist das erste in Österreich, in dem das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit auf syrische Staatsbedienstete angewandt wurde. Aus Sicht europäischer Justizkreise reiht es sich in eine Serie von Prozessen ein, die in den vergangenen Monaten in Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien, Frankreich und Schweden gegen ehemalige Angehörige des Assad-Regimes geführt wurden. So verurteilte ein Gericht in Den Haag im Juni 2024 einen früheren Milizenführer zu 26 Jahren Haft, und in Berlin begann im März ein Verfahren gegen einen mutmaßlichen Milizenchef aus Aleppo. Der Wiener Richter betonte, die österreichische Justiz sei zwar nicht generell für Straftaten in Syrien zuständig, wohl aber für Fälle staatlich organisierter Folter.
Für Aufsehen sorgte in Österreich der Umstand, dass al-Halabi 2015 nicht auf der Flucht, sondern aufgrund einer Absprache zwischen dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad und dem damaligen österreichischen Verfassungsschutz (BVT) ins Land gelangt sein soll. Wie die Austria Presse Agentur und mehrere Medien berichteten, wurde der Ex-General im Rahmen der „Operation White Milk“ aus Frankreich nach Österreich gebracht und erhielt zunächst Asyl. Gegen leitende BVT-Beamte, die ihn geschützt haben sollen, erging 2023 ein Freispruch. Das Urteil gegen die beiden Syrer ist noch nicht rechtskräftig; die Staatsanwaltschaft hat Berufung mit dem Ziel einer Strafverschärfung eingelegt, auch die Verteidigung kann das Rechtsmittel ergreifen.
| Arabische Levante-Maghreb-Presse | −0.30 | critical |
|---|---|---|
| Arabische Golfpresse | −0.20 | neutral |
| Atlantische / angloamerikanische Presse | 0.00 | neutral |
| Kontinentaleuropäische Presse | 0.00 | neutral |
The Austrian court delivers justice against the former Syrian regime's torturers, affirming that no crime goes unpunished.
By repeatedly referring to the defendants as 'former regime officers' and highlighting the prosecution's appeal for a harsher sentence, the narrative reinforces the image of a criminal regime being held accountable.
The role of the Mossad in bringing the defendants to Austria is omitted, which would complicate the narrative of pure legal justice.
The Austrian court sets a precedent by prosecuting Syrian security officials for torture, demonstrating that universal jurisdiction can work.
By emphasizing the rarity of the case and detailing the torture methods, the narrative builds a sense of exceptional justice while avoiding deeper geopolitical entanglements.
The role of the Mossad in bringing the defendants to Austria is omitted, which would complicate the narrative of pure legal justice.
The Austrian court's verdict is overshadowed by the secret intelligence deal that allowed the torturers to be tried, raising questions about the integrity of the process.
By foregrounding the Mossad connection and the prosecutors' claims of a secret agreement, the narrative injects skepticism and frames the trial as a product of backroom deals rather than pure legal principle.
The prosecution's appeal for a harsher sentence is omitted, which would indicate that the sentence is considered too lenient by some.
The Austrian court applies the law meticulously, sentencing two former Syrian officers to eight years for torture, with the verdict still subject to appeal.
By sticking to procedural details and avoiding moral commentary, the narrative presents itself as purely factual and legally sound, lending credibility to the judicial outcome.
The prosecution's appeal for a harsher sentence is omitted, which would indicate that the sentence is considered too lenient by some.
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