
Berufungsgericht bestätigt Schuldspruch, doch Le Pen kann kandidieren – mit elektronischer Fußfessel
Das Pariser Berufungsgericht hat die Verurteilung Marine Le Pens wegen Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt, die Sperre für öffentliche Ämter jedoch so verkürzt, dass eine Präsidentschaftskandidatur 2027 rechtlich möglich bleibt.
Das Pariser Berufungsgericht hat am Dienstag die erstinstanzliche Verurteilung der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel in weiten Teilen bestätigt, zugleich aber die Nebenstrafe der Unwählbarkeit so abgemildert, dass sie bei der Präsidentschaftswahl im April 2027 antreten kann. Die Vorsitzende Richterin Michèle Agi sprach Le Pen der schwerwiegenden und über elf Jahre andauernden Zweckentfremdung von EU-Geldern schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das verbleibende Jahr ist im Hausarrest mit elektronischer Fußfessel zu verbüßen. Die ursprünglich fünfjährige Amtsunfähigkeit wurde auf 45 Monate reduziert, wobei 30 Monate auf Bewährung ausgesetzt sind. Da die verbleibenden 15 Monate seit dem ersten Urteil vom März 2025 bereits als verbüßt gelten, ist Le Pen de jure wieder wählbar.
In der Urteilsbegründung betonte das Gericht, die Taten hätten das Vertrauen der Bürger in die politischen Parteien und den demokratischen Prozess untergraben. Die veruntreuten Summen beliefen sich auf insgesamt mehr als vier Millionen Euro, die über ein System fiktiver parlamentarischer Assistentenstellen im Europäischen Parlament zwischen 2004 und 2016 abgezweigt worden seien. Aus Sicht der Brüsseler Institutionen stellte der Anwalt des Europäischen Parlaments, Patrick Maisonneuve, fest, das Urteil bestätige zum zweiten Mal, dass europäische Steuergelder gestohlen worden seien. Die Richter wiesen jedoch zugleich darauf hin, dass eine vollständige Aufrechterhaltung der Unwählbarkeit die Freiheit der Kandidatur und die freie Wahl der Bürger, eine Bedingung demokratischer Willensbildung, unverhältnismäßig beeinträchtigt hätte.
Wenige Stunden nach der Urteilsverkündung erklärte Le Pen im französischen Fernsehen, sie werde bei der Präsidentschaftswahl antreten und zugleich Revision beim Kassationshof einlegen. Nach ihrer Darstellung suspendiert dieses Rechtsmittel die Vollstreckung der Strafe, sodass sie den Wahlkampf ohne elektronische Fußfessel führen könne. Zuvor hatte sie mehrfach öffentlich erklärt, eine Kandidatur unter den Bedingungen einer elektronischen Überwachung sei nicht möglich, da ein Präsidentschaftskandidat völlige Bewegungsfreiheit benötige. Ihr Anwalt Rodolphe Bosselut sprach von einem teilweise zufriedenstellenden Urteil, insbesondere wegen der deutlichen Reduzierung der Unwählbarkeitsstrafe.
Aus dem Lager der politischen Gegner wurde die Entscheidung, dass eine verurteilte Straftäterin für das höchste Staatsamt kandidieren könne, scharf kritisiert. Der frühere Premierminister Gabriel Attal verwies auf die moralische Dimension, mit einer Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder anzutreten. Die Grünen-Vorsitzende Marine Tondelier erklärte, es habe entgegen der Darstellung des Rassemblement National keine Justizverschwörung gegeben, sondern eher beachtliche Milde. Sollte Le Pen ihre Kandidatur doch noch zurückziehen, stünde der 30-jährige Parteivorsitzende Jordan Bardella als Ersatzkandidat bereit, der in Umfragen ähnlich hohe Zustimmungswerte erzielt. Le Pen selbst kündigte an, Bardella werde im Falle eines Wahlsiegs ihr Premierminister.
Das Verfahren ist damit nicht abgeschlossen. Le Pen hat angekündigt, den Kassationshof anzurufen, der das Urteil auf Rechtsfehler überprüft, ohne die Tatsachenfeststellungen neu zu bewerten. Die Generalstaatsanwaltschaft will in der kommenden Woche über einen eigenen Revisionsantrag entscheiden. Der Präsident des Kassationshofs hatte bereits vor dem Berufungsprozess signalisiert, dass eine Entscheidung noch vor der Präsidentschaftswahl ergehen könnte. Die erste Runde der Wahl ist für den 18. April 2027 angesetzt, die Stichwahl für den 2. Mai.
| Russische & GUS-Presse | +0.20 | neutral |
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| Atlantische / angloamerikanische Presse | −0.10 | neutral |
| Lateinamerikanische Presse | −0.20 | neutral |
| Kontinentaleuropäische Presse | 0.00 | neutral |
Russland stellt die Entscheidung als Rückkehr zur politischen Normalität für Marine Le Pen dar und betont, dass das Gericht ihr Recht zu kandidieren wiederhergestellt hat.
Indem die Reduzierung des Verbots und der Ausdruck 'Recht wiederhergestellt' hervorgehoben werden, deutet die Erzählung an, dass die ursprüngliche Verurteilung übermäßig war und die Gerechtigkeit teilweise korrigiert wurde.
Die Anglosphäre stellt das Urteil als bedingtes grünes Licht dar und stellt das Hindernis der elektronischen Fußfessel und Le Pens ablehnende Aussagen in den Vordergrund.
Indem der Ausdruck 'zur Kandidatur zugelassen' wiederholt mit 'aber mit einer Fußfessel' gekoppelt wird, erzeugt die Erzählung ein Gefühl ungelöster Spannung, überlässt Le Pen die endgültige Entscheidung und deutet gleichzeitig an, dass die Bedingung inakzeptabel ist.
Lateinamerika stellt das Urteil als juristisches Dilemma dar: Le Pen kann kandidieren, aber nur mit einer Fußfessel, eine Bedingung, die sie selbst als unvereinbar mit einem Wahlkampf bezeichnet.
Durch die Verwendung dramatischer Begriffe wie 'en jaque' und die wiederholte Gegenüberstellung der rechtlichen Freigabe mit dem praktischen Hindernis verstärkt die Erzählung die Spannung und präsentiert die Situation als Zwickmühle.
Kontinentaleuropa bietet eine gespaltene Berichterstattung: auf der einen Seite diejenigen, die die Wiedereröffnung des Wahlrennens feiern, auf der anderen Seite diejenigen, die die Unvereinbarkeit der Fußfessel mit einem Präsidentschaftswahlkampf betonen.
Indem sowohl die rechtliche Möglichkeit als auch das praktische Hindernis dargestellt werden, ohne den Widerspruch aufzulösen, überlässt die Erzählung dem Leser die Entscheidung, welche Interpretation vorherrscht, und spiegelt die Unsicherheit der Situation wider.
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