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Justiz & RechtDienstag, 23. Juni 2026

Oberstes US-Gericht verwehrt Rastafari-Häftling Klage auf Schadenersatz nach Zwangsrasur

Der Supreme Court entschied mit konservativer Mehrheit, dass ein Gesetz zum Schutz religiöser Rechte von Gefangenen keine Schadenersatzklagen gegen einzelne Staatsbedienstete zulässt.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Dienstag mit sechs zu drei Stimmen entschieden, dass ein inhaftierter Rastafari die Gefängnisbeamten, die ihm gewaltsam die aus religiösen Gründen getragenen Dreadlocks abschnitten, nicht auf finanziellen Schadenersatz verklagen kann. Für den Kläger Damon Landor, dem Wärter in Louisiana eine gerichtliche Entscheidung zugunsten seiner Haar- und Glaubensfreiheit vor den Augen aus der Hand rissen und ihn anschließend an einen Stuhl fesselten, um ihm den Kopf kahl zu scheren, bedeutet das Urteil das endgültige Scheitern seines individuellen Rechtswegs. Die Entscheidung betrifft über den Einzelfall hinaus alle Insassen bundesstaatlicher Gefängnisse, deren religiöse Rechte durch Bedienstete verletzt werden.

Die konservative Mehrheit des Gerichts, deren Begründung Richter Neil Gorsuch verfasste, stützt sich auf eine verfassungsrechtliche Konstruktion der Spending Clause. Danach könne der Bund den Bundesstaaten bei der Gewährung von Finanzmitteln zwar Auflagen machen, nicht aber ohne deren Zustimmung eine unmittelbare persönliche Haftung einzelner Staatsangestellter begründen. Der Religious Land Use and Institutionalized Persons Act (RLUIPA) aus dem Jahr 2000 binde daher nur die Staaten als Institutionen, nicht die individuellen Amtsträger. Die drei liberalen Richterinnen um Ketanji Brown Jackson widersprachen in einem scharf formulierten Minderheitsvotum: Die Mehrheit verwandle ein Bundesgesetz in eine unverbindliche Einladung und lasse Gefangene wie Landor selbst bei flagranten Rechtsverstößen ohne Wiedergutmachung. Der Bundesstaat Louisiana hatte das Vorgehen seiner Bediensteten zwar als „antithetisch zur Religionsfreiheit“ bezeichnet und die Pflegerichtlinien für Gefangene geändert, zugleich aber darauf bestanden, dass das Bundesrecht keine Schadenersatzansprüche gegen einzelne Beamte vorsehe.

Bürgerrechtsorganisationen und religionspolitische Beobachter in Washington sehen in dem Urteil einen Bruch mit der jüngeren Rechtsprechung des Gerichts, das unter seiner konservativen Mehrheit wiederholt die Religionsfreiheit – insbesondere christlicher Kläger – weit ausgelegt und gestärkt hatte. Die American Civil Liberties Union sprach von einem verheerenden Schlag für die Religionsfreiheit Inhaftierter, während Americans United for Separation of Church and State eine Schieflage zulasten nichtchristlicher Glaubensgemeinschaften beklagte. Zugleich warnen Rechtsexperten, die enge Auslegung der Spending Clause könne über den Strafvollzug hinaus weitere Bundesgesetze schwächen, die auf derselben verfassungsrechtlichen Grundlage ruhen – darunter Vorschriften zu medizinischen Notfallbehandlungen und zum Schutz von Pflegeheimbewohnern.

Der Fall hatte eine außergewöhnliche Vorgeschichte: Landor trug bei seiner Verlegung in das Raymond Laborde Correctional Center ein Urteil des Bundesberufungsgerichts mit sich, das Rastafari-Häftlingen ausdrücklich das Recht auf ungeschnittene Dreadlocks zusprach. Die Wärter warfen das Dokument in den Müll und schoren ihn kahl. Mehrere Bundesberufungsgerichte hatten bereits zuvor in ähnlicher Weise entschieden, dass RLUIPA keine individuelle Beamtenhaftung vorsieht; der Supreme Court bestätigte damit eine bereits dominante Lesart. Landor kündigte nach der Urteilsverkündung an, weiterhin Rechenschaft einzufordern. Eine gesetzgeberische Reaktion des Kongresses, die den Anwendungsbereich von RLUIPA oder vergleichbarer Spending-Clause-Gesetze neu justieren könnte, ist derzeit nicht absehbar.

Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.

2 Mediengruppen · 4 Sprachen

23%
TonTemperaturFokusPositionierungHorizont
Atlantische / angloamerikanische PresseSubsaharisch-afrikanische Presse
Atlantische / angloamerikanische Presse/ Progressiv
EmpörungSkepsis

Der Oberste Gerichtshof der USA hat mit konservativer Mehrheit von 6 zu 3 entschieden, dass ein rastafarischer Häftling Gefängnisbeamte nicht auf Schadensersatz verklagen kann, nachdem diese ihm gewaltsam die Dreadlocks abrasiert und damit seine Religionsrechte verletzt haben. Das Urteil gilt als eklatante Ausnahme von der jüngsten Ausweitung der Religionsfreiheit durch das Gericht und lässt Häftlinge ohne Rechtsmittel. Bürgerrechtsorganisationen verurteilten die Entscheidung und argumentierten, sie schwäche den Schutz religiöser Minderheiten in staatlicher Verwahrung.

Subsaharisch-afrikanische Presse/ Anglophon
DistanzPragmatismus

Der US Supreme Court entschied, dass ein rastafarischer Mann, dem im Gefängnis die Dreadlocks abgeschnitten wurden, von einzelnen Staatsbediensteten nach dem Bundesgesetz zur Religionsfreiheit keinen finanziellen Schadensersatz verlangen kann. Louisiana räumte ein, dass die Behandlung der Religionsfreiheit widersprach, und änderte seine Pflegerichtlinie. Das Urteil stellt klar, dass das Gesetz keine Klagen gegen Staatsbedienstete in ihrer persönlichen Eigenschaft zulässt.

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Dienstag, 23. Juni 2026

Oberstes US-Gericht verwehrt Rastafari-Häftling Klage auf Schadenersatz nach Zwangsrasur

Der Supreme Court entschied mit konservativer Mehrheit, dass ein Gesetz zum Schutz religiöser Rechte von Gefangenen keine Schadenersatzklagen gegen einzelne Staatsbedienstete zulässt.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Dienstag mit sechs zu drei Stimmen entschieden, dass ein inhaftierter Rastafari die Gefängnisbeamten, die ihm gewaltsam die aus religiösen Gründen getragenen Dreadlocks abschnitten, nicht auf finanziellen Schadenersatz verklagen kann. Für den Kläger Damon Landor, dem Wärter in Louisiana eine gerichtliche Entscheidung zugunsten seiner Haar- und Glaubensfreiheit vor den Augen aus der Hand rissen und ihn anschließend an einen Stuhl fesselten, um ihm den Kopf kahl zu scheren, bedeutet das Urteil das endgültige Scheitern seines individuellen Rechtswegs. Die Entscheidung betrifft über den Einzelfall hinaus alle Insassen bundesstaatlicher Gefängnisse, deren religiöse Rechte durch Bedienstete verletzt werden.

Die konservative Mehrheit des Gerichts, deren Begründung Richter Neil Gorsuch verfasste, stützt sich auf eine verfassungsrechtliche Konstruktion der Spending Clause. Danach könne der Bund den Bundesstaaten bei der Gewährung von Finanzmitteln zwar Auflagen machen, nicht aber ohne deren Zustimmung eine unmittelbare persönliche Haftung einzelner Staatsangestellter begründen. Der Religious Land Use and Institutionalized Persons Act (RLUIPA) aus dem Jahr 2000 binde daher nur die Staaten als Institutionen, nicht die individuellen Amtsträger. Die drei liberalen Richterinnen um Ketanji Brown Jackson widersprachen in einem scharf formulierten Minderheitsvotum: Die Mehrheit verwandle ein Bundesgesetz in eine unverbindliche Einladung und lasse Gefangene wie Landor selbst bei flagranten Rechtsverstößen ohne Wiedergutmachung. Der Bundesstaat Louisiana hatte das Vorgehen seiner Bediensteten zwar als „antithetisch zur Religionsfreiheit“ bezeichnet und die Pflegerichtlinien für Gefangene geändert, zugleich aber darauf bestanden, dass das Bundesrecht keine Schadenersatzansprüche gegen einzelne Beamte vorsehe.

Bürgerrechtsorganisationen und religionspolitische Beobachter in Washington sehen in dem Urteil einen Bruch mit der jüngeren Rechtsprechung des Gerichts, das unter seiner konservativen Mehrheit wiederholt die Religionsfreiheit – insbesondere christlicher Kläger – weit ausgelegt und gestärkt hatte. Die American Civil Liberties Union sprach von einem verheerenden Schlag für die Religionsfreiheit Inhaftierter, während Americans United for Separation of Church and State eine Schieflage zulasten nichtchristlicher Glaubensgemeinschaften beklagte. Zugleich warnen Rechtsexperten, die enge Auslegung der Spending Clause könne über den Strafvollzug hinaus weitere Bundesgesetze schwächen, die auf derselben verfassungsrechtlichen Grundlage ruhen – darunter Vorschriften zu medizinischen Notfallbehandlungen und zum Schutz von Pflegeheimbewohnern.

Der Fall hatte eine außergewöhnliche Vorgeschichte: Landor trug bei seiner Verlegung in das Raymond Laborde Correctional Center ein Urteil des Bundesberufungsgerichts mit sich, das Rastafari-Häftlingen ausdrücklich das Recht auf ungeschnittene Dreadlocks zusprach. Die Wärter warfen das Dokument in den Müll und schoren ihn kahl. Mehrere Bundesberufungsgerichte hatten bereits zuvor in ähnlicher Weise entschieden, dass RLUIPA keine individuelle Beamtenhaftung vorsieht; der Supreme Court bestätigte damit eine bereits dominante Lesart. Landor kündigte nach der Urteilsverkündung an, weiterhin Rechenschaft einzufordern. Eine gesetzgeberische Reaktion des Kongresses, die den Anwendungsbereich von RLUIPA oder vergleichbarer Spending-Clause-Gesetze neu justieren könnte, ist derzeit nicht absehbar.

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Justiz & Recht · 11 Quellen · 4 Sprachen

23%Niedrig

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Neutral13%
Kritisch87%

Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.

2 Mediengruppen · 4 Sprachen

TonTemperaturFokusPositionierungHorizont
Atlantische / angloamerikanische PresseSubsaharisch-afrikanische Presse
Atlantische / angloamerikanische Presse/ Progressiv
EmpörungSkepsis

Der Oberste Gerichtshof der USA hat mit konservativer Mehrheit von 6 zu 3 entschieden, dass ein rastafarischer Häftling Gefängnisbeamte nicht auf Schadensersatz verklagen kann, nachdem diese ihm gewaltsam die Dreadlocks abrasiert und damit seine Religionsrechte verletzt haben. Das Urteil gilt als eklatante Ausnahme von der jüngsten Ausweitung der Religionsfreiheit durch das Gericht und lässt Häftlinge ohne Rechtsmittel. Bürgerrechtsorganisationen verurteilten die Entscheidung und argumentierten, sie schwäche den Schutz religiöser Minderheiten in staatlicher Verwahrung.

Subsaharisch-afrikanische Presse/ Anglophon
DistanzPragmatismus

Der US Supreme Court entschied, dass ein rastafarischer Mann, dem im Gefängnis die Dreadlocks abgeschnitten wurden, von einzelnen Staatsbediensteten nach dem Bundesgesetz zur Religionsfreiheit keinen finanziellen Schadensersatz verlangen kann. Louisiana räumte ein, dass die Behandlung der Religionsfreiheit widersprach, und änderte seine Pflegerichtlinie. Das Urteil stellt klar, dass das Gesetz keine Klagen gegen Staatsbedienstete in ihrer persönlichen Eigenschaft zulässt.

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