
Spaniens Migrationsamnestie: Über eine Million Anträge und EU-rechtliche Prüfung
Die Regularisierung von mehr als einer Million Migranten stößt auf Kritik aus europäischen Partnerländern und wird vom Obersten Gericht auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht geprüft.
In Spanien ist die Frist für die Beantragung einer außerordentlichen Aufenthaltslegalisierung für Migranten ohne Papiere in der Nacht zum Mittwoch abgelaufen. Nach Regierungsangaben wurden mehr als eine Million Anträge gestellt, doppelt so viele wie ursprünglich erwartet. Gleichzeitig stellte Ministerpräsident Pedro Sánchez einen mit 505 Millionen Euro dotierten Integrationsplan vor, der unter anderem Sprachkurse, Arbeitsmarktprogramme und Maßnahmen gegen Diskriminierung vorsieht. Die Behörden haben nun drei Monate Zeit, um über die Anträge zu entscheiden.
Die spanische Regierung wertet die hohe Antragszahl als Beleg für die Notwendigkeit der Maßnahme. Sánchez verwies auf den wirtschaftlichen Nutzen der Zuwanderung: Ohne sie würde das Bruttoinlandsprodukt bis 2050 um 19 Prozent schrumpfen, zahlreiche Betriebe müssten schließen. Die konservative Opposition aus PP und Vox kritisiert die Amnestie als falschen Anreiz und hat in mehreren Regionen eine „nationale Priorität“ bei Sozialleistungen durchgesetzt. In der Europäischen Union stieß das Vorgehen auf Bedenken: Aus Italien, Dänemark, Ungarn und Belgien wurde die Sorge geäußert, die Regularisierung könne Sekundärmigration in andere Mitgliedstaaten auslösen und stehe im Widerspruch zum im Juni in Kraft getretenen EU-Asyl- und Migrationspakt. Das spanische Oberste Gericht prüft derzeit die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht und erwägt eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof.
Die Legalisierung ist die siebte ihrer Art in Spanien; bereits in der Vergangenheit profitierten mehr als 1,2 Millionen Menschen von ähnlichen Programmen. Die Mehrheit der Antragsteller stammt aus Lateinamerika und war legal mit einem Touristenvisum eingereist. Die Regierung betont, dass die erteilte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ausschließlich in Spanien gültig sei und daher keine Freizügigkeit in der EU begründe. Der Integrationsplan sieht zudem 30 Millionen Euro für das Erlernen der kooffiziellen Sprachen sowie der „Normen und Werte“ des Landes vor. Sánchez unterstrich, dass die irregulären Ankünfte in diesem Jahr um ein Drittel zurückgegangen seien, auf den Kanaren sogar um 70 Prozent.
Das Oberste Gericht hat der Regierung eine Frist bis zum 3. Juli gesetzt, um zu den unionsrechtlichen Bedenken Stellung zu nehmen. Das Migrationsministerium bereitet nach eigenen Angaben gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft eine Argumentation vor, die die Kompatibilität mit dem EU-Recht belegen soll. Sollte das Gericht die Frage dem EuGH vorlegen, könnte das Verfahren vorläufig ausgesetzt werden. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur über den Status von über einer Million Menschen, sondern auch über den migrationspolitischen Kurs eines der wenigen verbliebenen Befürworter einer liberalen Einwanderungspolitik in der EU bestimmt.
Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.
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Das sozialistische Spanien schließt eine Massenregularisierung mit über einer Million Anträgen ab und widersetzt sich damit dem europäischen Trend der Abschottung gegen irreguläre Migration. Die Regierung wertet den Schritt als wirtschaftlichen Gewinn und legt einen 500-Millionen-Euro-Integrationsplan auf, räumt aber zugleich gesellschaftliche Spannungen und politischen Widerstand ein.
In einem Europa, das Migranten zunehmend feindlich begegnet, sticht Spanien mit über einer Million Regularisierungsanträgen und dem Bekenntnis zu Menschenrechten hervor. Der Schritt der sozialistischen Regierung wird als Rettungsanker für Papierlose und als wirtschaftlicher Gewinn gefeiert, während rechte Kräfte ihn verurteilen.
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