
Schwedische Untersuchung schlägt Umkehr der Tilgungsreihenfolge vor
Zahlungen sollen künftig zuerst auf die Hauptschuld angerechnet werden, um „Ewigkeitsschuldnern“ einen Ausweg zu ermöglichen – während Argentinien mit Rekordausfällen kämpft.
In Stockholm hat eine staatliche Untersuchung zur Überschuldung einen Vorschlag vorgelegt, der die Reihenfolge der Schuldentilgung grundlegend umkehrt. Bislang werden Zahlungen säumiger Schuldner bei der schwedischen Vollstreckungsbehörde (Kronofogden) zunächst auf Zinsen und Gebühren angerechnet; die Kapitalschuld bleibt oft unverändert. Künftig sollen eingehende Beträge vorrangig die Hauptschuld reduzieren – ein Mechanismus, den die Behörde als „Schuldverrechnung“ (skuldavräkning) bezeichnet. Nach Berechnungen der Kronofogden kann ein Schuldner mit einer halben Million Kronen Schulden selbst nach Zahlung einer ebenso hohen Summe an Zinsen und Gebühren noch immer die gesamte Kapitalschuld schulden. Rund 100.000 Personen, etwa ein Fünftel der bei der Behörde geführten Schuldner, sind seit 20 Jahren oder länger in den Registern verzeichnet.
Die Untersuchung, an der die stellvertretende Reichskronofogdin Cecilia Hegethorn Mogensen mitwirkte, schlägt zudem eine Verkürzung der Dauer der Schuldensanierung von fünf auf drei Jahre vor. Betroffene, die oft psychisch belastet und nicht in der Lage seien, selbst einen Antrag zu stellen, sollen von der Behörde aktiv aufgesucht werden. Die Kreditwirtschaft hat Widerstand signalisiert; der Bankenverband wird sich im Rahmen der Konsultation äußern. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Zahlungsmoral zu stärken und den Behörden die als sinnlos empfundene Pfändung und Verwertung von Vermögenswerten zu ersparen, die nicht zur Schuldenreduzierung beiträgt.
Während Schweden auf eine strukturelle Reform setzt, reagieren argentinische Provinzen und öffentliche Banken mit Sonderprogrammen auf einen historischen Höchststand an Zahlungsausfällen bei Privatkrediten und Kreditkarten. In Buenos Aires hat die Stadtlegislative ein Programm zur Familien- und Privatentschuldung verabschiedet, das die Refinanzierung überfälliger Bankschulden zu einem jährlichen Nominalzins von maximal 35 Prozent und einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten ermöglicht. Die Provinz Buenos Aires bietet über die Banco Provincia bis zu 72 Monatsraten mit gestaffelten Zinssätzen, die für überschuldete Kunden auf 31 Prozent sinken können. Die Banco Nación gewährt Refinanzierungen mit Laufzeiten von bis zu 120 Monaten und Zinssätzen von 12 bis 14 Prozent. Finanzspezialisten in Argentinien warnen jedoch generell vor der Refinanzierung von Kreditkartenschulden, da versteckte Kosten, Verwaltungsgebühren und Versicherungen den effektiven Finanzierungskostensatz (Costo Financiero Total) stark erhöhen und die umgewandelte Schuld zu einem vollstreckbaren Titel wird, der die Verjährung von drei Jahren unterbricht.
In Kolumbien begrenzt das Gesetz 1328 von 2009 die Erhebung von Inkassokosten auf Fälle, in denen das Institut eine tatsächliche Beitreibungstätigkeit nachweisen und den Schuldner vorab informiert hat. In den USA bleibt die Haftung für gemeinsame Kreditkartenschulden nach einer Scheidung bestehen, selbst wenn das Scheidungsurteil die Zahlung dem Ex-Partner zuweist – Kreditkartenunternehmen sind an diese Vereinbarung nicht gebunden. Der nächste Schritt im schwedischen Reformprozess ist die Rückmeldung der Branche im Konsultationsverfahren; in Argentinien läuft die Anmeldefrist für das Programm der Stadt Buenos Aires 60 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes.
| Lateinamerikanische Presse | −0.30 | critical |
|---|---|---|
| Kontinentaleuropäische Presse | 0.00 | neutral |
| Atlantische / angloamerikanische Presse | 0.00 | neutral |
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