
Kenianisches Gericht weist Rastafari-Klage auf Cannabis-Freigabe zurück und fordert nationale Debatte
Das Verfassungsgericht in Nairobi hat eine Petition der Rastafari-Gemeinschaft abgewiesen, die den Gebrauch von Cannabis zu religiösen Zwecken erlauben wollte, und zugleich eine nationale Diskussion über die Drogenpolitik angemahnt.
Das kenianische High Court hat am Mittwoch eine sechs Jahre währende Verfassungsklage der Rastafari Society of Kenya abgewiesen. Die Gemeinschaft hatte eine Ausnahmegenehmigung vom Betäubungsmittelgesetz gefordert, um Cannabis als Sakrament bei privaten Gottesdiensten und in Gebetsstätten verwenden zu dürfen. Richter Bahati Mwamuye befand, die Petenten hätten nicht nachweisen können, dass der Cannabisgebrauch ein unverzichtbarer Bestandteil ihrer Religion sei. Zugleich erklärte er, die derzeitige Rechtslage erscheine „unhaltbar“, und rief zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte über den Umgang mit Cannabis auf, die über den Einzelfall hinausweise.
Die Rastafari-Gemeinschaft hatte argumentiert, das Verbot des Cannabisrauchens verletze ihre verfassungsmäßig garantierte Religionsfreiheit. Sie betonte, es gehe nicht um eine vollständige Legalisierung, sondern um eine begrenzte Ausnahme für den kultischen Gebrauch. Die kenianische Regierung widersprach: Eine religiöse Ausnahmeregelung würde die Durchsetzung der Anti-Drogen-Gesetze untergraben und Schlupflöcher für den illegalen Handel schaffen. Richter Mwamuye schloss sich dieser Sichtweise insoweit an, als er die vorgelegten Beweise zur zentralen Bedeutung von Cannabis im Rastafari-Glauben als widersprüchlich und unzureichend bewertete. Zudem sei die Klage verfrüht, da die Gemeinschaft nicht zuvor die im Gesetz vorgesehenen Lizenzierungs- und Ausnahmeverfahren ausgeschöpft habe.
Mit dem Urteil bleibt der Besitz von Cannabis in Kenia strafbar; für den Eigengebrauch drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe von umgerechnet rund 800 US-Dollar, der Anbau kann mit bis zu zwanzig Jahren Freiheitsentzug geahndet werden. Der Anwalt der Rastafari kündigte umgehend Berufung an. In Nairobi versammelten sich Anhänger zu Protesten, einige rauchten öffentlich Cannabis. Eine 60-jährige Rastafari-Anhängerin bezeichnete die Drogengesetze als „satanisch“, während eine christliche Anwohnerin das Urteil begrüßte. Richter Mwamuye hatte in seiner Urteilsbegründung zudem die Frage aufgeworfen, ob die begrenzten Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden weiterhin für die Verfolgung kleiner Mengen zum Eigenkonsum eingesetzt werden sollten.
Die Entscheidung fügt sich in eine Reihe von Gerichtsurteilen, die den rechtlichen Status der Rastafari in Kenia schrittweise anerkennen. Bereits 2019 hatte ein anderes High Court Rastafarianismus als geschützte Religion eingestuft und den Schulverweis einer Schülerin wegen ihrer Dreadlocks für verfassungswidrig erklärt. Die Tradition der filzigen Haare ist in Kenia zudem historisch aufgeladen, da viele Kämpfer der Mau-Mau-Bewegung gegen die britische Kolonialherrschaft in den 1950er Jahren diese Frisur als Zeichen des Widerstands trugen. Die Zahl der Rastafari im Land ist nicht genau bekannt, die Bewegung wächst jedoch Schätzungen zufolge besonders unter jungen Menschen. Die von Richter Mwamuye angestoßene Debatte über eine mögliche Reform der Drogenpolitik dürfte damit über juristische Kreise hinaus auf Resonanz stoßen. Der weitere Fortgang des Verfahrens liegt nun beim Berufungsgericht.
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Richter Mwamuye spricht für die kenianische Justiz, lehnt die Petition ab, ruft aber zu einer nationalen Debatte auf.
Das Urteil wird als Balanceakt zwischen der Einhaltung des Gesetzes und der Anerkennung der Notwendigkeit einer politischen Aktualisierung dargestellt, was die gerichtliche Entscheidung vernünftig und zukunftsorientiert erscheinen lässt.
Richter Mwamuye spricht für das Gericht, lehnt den Antrag ab, ruft aber zu einer nationalen Debatte auf.
Die Entscheidung wird als rechtliche Ablehnung dargestellt, jedoch mit einer Einladung zu einer breiteren Diskussion, was die Position des Gerichts offen und nicht dogmatisch erscheinen lässt.
Das kenianische Gericht spricht mit Autorität und entscheidet, dass Cannabis für den Rastafari-Glauben nicht wesentlich ist, und lehnt damit den Antrag ab.
Das Urteil wird als einfache Tatsachenfeststellung präsentiert – Cannabis ist nicht wesentlich – ohne die Komplexität der gesellschaftlichen Debatte anzuerkennen, was die Entscheidung endgültig und abgeschlossen erscheinen lässt.
Der Bericht lässt den Aufruf des Richters zu einer nationalen Debatte über Cannabis aus, der die Entscheidung weniger kategorisch und offener für zukünftige Reformen hätte darstellen können.
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