
Kasachstans Verfassungsgericht ebnet Tokajew den Weg zur Wiederwahl
Die neue Verfassung und ein Urteil des Verfassungsgerichts erlauben dem amtierenden Präsidenten, sich nach 2029 erneut zur Wahl zu stellen – entgegen früherer Beteuerungen.
Am 1. Juli 2026 ist in Kasachstan eine neue Verfassung in Kraft getreten, die dem amtierenden Präsidenten Qassym-Schomart Tokajew nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts eine erneute Kandidatur ermöglicht. Das Gericht legte auf Anfrage Tokajews hin fest, dass frühere Amtszeiten unter der Verfassung von 1995 bei der Anwendung der neuen Begrenzung auf eine einmalige siebenjährige Amtszeit nicht berücksichtigt werden. Jede Wahl oder Ernennung nach dem Stichtag gilt demnach als erste Amtszeit. Damit wäre Tokajew, dessen laufende Amtszeit 2029 endet, rechtlich nicht an einer weiteren Kandidatur gehindert und könnte im Falle eines Wahlsiegs bis 2036 regieren.
Aus Sicht des Verfassungsgerichts handelt es sich um eine schlüssige Auslegung der Übergangsbestimmungen: Die neue Verfassung schaffe eine eigene Rechtsordnung, in der frühere Mandate nicht als Vorbelastung zählten. Tokajew selbst hatte in der Vergangenheit mehrfach öffentlich erklärt, er strebe keine Verlängerung seiner Amtszeit an und werde das Amt 2029 verfassungsgemäß übergeben. Die nun erfolgte Klärung geht auf seinen eigenen Antrag zurück, die Normen des neuen Grundgesetzes verbindlich auszulegen. Die Verfassung war binnen 22 Tagen erarbeitet und in einem Referendum am 15. März 2026 mit offiziell 87,15 Prozent der Stimmen angenommen worden.
Rechtsexperten in der Region verweisen auf Parallelen zu anderen postsowjetischen Staaten, in denen durch Verfassungsneufassungen Amtszeiten faktisch „genullt“ wurden. Die kasachische Regelung behält zwar formal das Verbot einer zweiten Amtszeit bei, setzt aber die Zählung neu an. Gleichzeitig stärkt die Verfassung die präsidiale Machtarchitektur: Sie führt ein Einkammerparlament ein und schafft das Amt eines Vizepräsidenten. Aus europäischer Sicht wird die Entwicklung als weiterer Schritt zur Konsolidierung eines superpräsidentiellen Systems gesehen, das Tokajew nach den Unruhen vom Januar 2022 und dem schwindenden Einfluss des ersten Präsidenten Nursultan Nasarbajew schrittweise umbaute.
Tokajew hatte das Amt im März 2019 nach dem Rücktritt Nasarbajews übernommen und war bei vorgezogenen Wahlen 2019 sowie 2022 bestätigt worden. Die Verfassungsreform von 2022 verlängerte die Amtszeit von fünf auf sieben Jahre und begrenzte sie auf eine einmalige Wiederwahl – ein Schritt, den Tokajew damals als Kern seiner politischen Modernisierung bezeichnete. Mit der neuen Verfassung und der jetzigen Gerichtsentscheidung ist diese Selbstbeschränkung rechtlich neu justiert. Die nächste reguläre Präsidentschaftswahl ist für das Jahr 2029 vorgesehen; bis dahin bleibt die politische Aufmerksamkeit auf die Frage gerichtet, ob Tokajew von der nun eröffneten Möglichkeit Gebrauch machen wird.
| Kontinentaleuropäische Presse | 0.00 | neutral |
|---|---|---|
| Russische & GUS-Presse | +0.10 | neutral |
The Kazakh Constitutional Court, at the president's request, resets previous terms, allowing Tokayev to stay in power until 2036.
The decision is framed as a technical legal act, but the emphasis on Tokayev's personal request reveals a personification of state power.
It does not mention that the new constitution was approved by a referendum, an element that could have legitimized the decision.
Moscow recognizes the full legitimacy of the Kazakh Constitutional Court's decision, framing it as a normal constitutional development.
Legitimacy is built through reference to the popular referendum and legal procedure, depoliticizing the issue.
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