
Gewalt gegen Frauen: Lebenslange Haftstrafen in Deutschland und der Schweiz – grenzüberschreitende Ermittlungen
In mehreren europäischen Ländern wurden in den vergangenen Tagen Urteile in Fällen schwerer Gewalt gegen Frauen gesprochen, die teils Jahrzehnte zurückliegen.
Das Landgericht Aschaffenburg hat einen 67-jährigen Mann wegen Mordes an seiner ehemaligen Freundin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Tat ereignete sich im Juli 1984, als der Angeklagte die 19-jährige Maria Köhler in ihrem Zimmer mit einem Netzschal erdrosselte. Nach Auffassung der Strafkammer handelte er aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen, nachdem sich das Opfer von ihm getrennt hatte. Der Verurteilte war nach der Tat in die Türkei geflohen und lebte dort jahrzehntelang unter falscher Identität, bevor er 2024 von Altfall-Ermittlern aufgespürt und nach Deutschland überstellt wurde. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, da es sich aus ihrer Sicht um einen verjährten Totschlag gehandelt habe; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In der Schweiz wies das Strafgericht Baselland die Berufung eines 44-jährigen Ehemanns ab, der wegen des Mordes an seiner Frau, einem ehemaligen Model, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Aus Sicht des Gerichts ist die Höchststrafe angesichts der grausamen Tatbegehung angemessen. Der Verurteilte kündigte an, das Urteil weiter anzufechten. Nach Schweizer Recht kann eine bedingte Entlassung bei lebenslanger Strafe frühestens nach 15 Jahren geprüft werden.
In Russland verhängte ein Gericht in Krasnodar eine sechzehneinhalbjährige Haftstrafe gegen einen 52-jährigen Mann, der eine 36-jährige Frau mit 26 Messerstichen getötet und anschließend ihr Auto entwendet hatte. Russische Ermittlungsbehörden sahen das Motiv in einer langjährigen geschäftlichen Rivalität mit der Familie des Opfers. Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab und verzichtete auf Rechtsmittel. In Schweden ergingen zwei Urteile: Ein Mann wurde wegen fahrlässiger Tötung eines älteren Angehörigen verurteilt, nachdem bei einem alkoholisierten Grillabend ein Schuss aus seiner Pistole den Verwandten tödlich verletzt hatte. Ein weiterer Mann erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe und wird aus Schweden ausgewiesen, weil er seine ehemalige Freundin vor Zeugen mit einem Messer tötete, obwohl ein Kontaktverbot gegen ihn bestand.
Die Fälle verdeutlichen aus Sicht deutscher und schweizerischer Strafverfolgungsbehörden die zunehmende Bedeutung grenzüberschreitender Kooperation bei der Aufklärung von Altfällen und der Vollstreckung von Haftbefehlen. Die Überstellung des Beschuldigten aus der Türkei im Fall Köhler wurde durch verbesserte internationale Rechtshilfe ermöglicht. In der Schweiz und in Deutschland wird derzeit über eine Verschärfung des Strafrahmens bei Femiziden diskutiert, während in Russland die Strafzumessung bei Gewaltverbrechen gegen Frauen nach Behördenangaben vor allem vom Geständnis und der Kooperation des Täters abhängt.
Das Urteil von Aschaffenburg kann noch mit Revision angefochten werden; die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen. In der Schweiz wird das Appellationsgericht über die Berufung des verurteilten Ehemanns entscheiden. Die schwedischen Urteile sind rechtskräftig, und die Ausweisung des verurteilten Mannes wird nach Verbüßung der Strafe vollzogen.
Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.
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Europäische Gerichte verhängen harte Strafen, darunter lebenslange Haft und Ausweisung, gegen Männer, die ihre früheren Partnerinnen ermorden. Die Berichterstattung betont die Grausamkeit der Taten und stellt die Urteile als notwendige Antwort auf Femizide dar.
In Russland wurde ein Mann zu 16,5 Jahren Haft verurteilt, weil er eine Frau 26 Mal mit einem Messer attackierte und ihr Auto stahl; ein weiterer Fall betrifft die Tötung einer sehr kleinen Frau aus einem alten Groll. Die Berichte verweilen bei den grausigen Einzelheiten und den Aussagen des Täters, ohne die Vorfälle als systemische geschlechtsspezifische Gewalt einzuordnen.
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