
Erstes Strafurteil wegen „LGBT-Extremismus“ in Russland – Haftstrafen bis zu sieben Jahren
Ein Gericht in Orenburg verurteilte drei Barbetreiber zu Freiheitsstrafen; parallel geht die Polizei in Irkutsk gegen Treibstoff-Wiederverkäufer vor.
Das Zentrale Bezirksgericht Orenburg hat am Montag die ersten Haftstrafen in einem Strafverfahren wegen Organisation und Beteiligung an der als extremistisch eingestuften „internationalen LGBT-Bewegung“ verhängt. Der Barbesitzer Wjatscheslaw Chassanow erhielt sieben Jahre Kolonie, die Administratorin Diana Kamiljanowa sechs Jahre und drei Monate, der Art-Direktor Alexander Klimow zwei Jahre und drei Monate. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung von mehr als einer Million Rubel an Einnahmen aus der nach Überzeugung der Richter extremistischen Tätigkeit an und untersagte den Verurteilten für zwei bis drei Jahre jede organisatorische oder wirtschaftliche Betätigung im Unterhaltungs- und Gastronomiebereich. Nach Angaben der vereinigten Pressestelle der Gerichte der Region handelt es sich um das erste derartige Urteil in der Russischen Föderation, seit der Oberste Gerichtshof im November 2023 das nicht als Organisation existierende „internationale LGBT-Movement“ zur extremistischen Vereinigung erklärte.
Nach Darstellung der Ermittler hatten die Angeklagten im Bar „Pose“ auch nach dem Verbot öffentliche Veranstaltungen durchgeführt, die darauf abzielten, „nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen und Präferenzen zu verbreiten und zu propagieren“. Konkret wurden Drag-Shows, das Filmen von Travestie-Auftritten sowie die angebliche Propagierung von LGBT-Beziehungen im Messenger Telegram als Tathandlungen genannt. Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück; keiner der Angeklagten legte ein Geständnis ab. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Aus Sicht der regierungsnahen „Liga für sicheres Internet“ und der nationalistischen „Russischen Gemeinde Orenburg“, die zuvor Razzien in dem Lokal begleitet hatten, handelte es sich um die notwendige Unterbindung verbotener Propaganda. Menschenrechtsorganisationen außerhalb Russlands sehen in dem Urteil hingegen eine Kriminalisierung von LGBT-Personen und einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit.
Das Urteil steht im Kontext einer sich verschärfenden Rechtspraxis. Der Oberste Gerichtshof hatte im November 2023 auf Antrag des Justizministeriums die „internationale LGBT-Bewegung“ als extremistisch eingestuft, obwohl eine solche Organisation nicht existiert. Seither können bereits das Zeigen von Symbolen oder die Teilnahme an Veranstaltungen als Unterstützung einer extremistischen Vereinigung gewertet werden. Im März 2024 nahm die Finanzaufsichtsbehörde Rosfinmonitoring die Bewegung in die Liste der Terror- und Extremismusverdächtigen auf. Parallel dazu verzeichneten Gerichte in anderen Regionen ähnliche Verfahren: In Tschita wurde das Strafmaß gegen die Betreiberin eines LGBT-Clubs im Berufungsverfahren auf sechs Jahre und zwei Monate erhöht. Aus Brüsseler und Berliner Sicht wird diese Entwicklung als Teil einer systematischen Einschränkung von Minderheitenrechten bewertet, während Moskauer Behörden von der Durchsetzung nationaler Werte und dem Schutz der öffentlichen Moral sprechen.
Unabhängig davon meldete die Polizei in Irkutsk die Festnahme mehrerer Treibstoff-Wiederverkäufer. Nach der Verhängung eines regionalen Ausnahmezustands durch Gouverneur Igor Kobsjew, der den Tankstellenverkauf auf 50 Liter pro Person begrenzt und das Abfüllen in Kanister verbietet, waren im Internet Angebote zu stark überhöhten Preisen aufgetaucht. Die Polizei leitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unerlaubter Geschäftstätigkeit ein und drohte bei Umgehung der Beschränkungen mit Geldbußen von bis zu 30.000 Rubel. Zuvor hatte die Föderale Antimonopolbehörde die großen Kleinanzeigenplattformen aufgefordert, entsprechende Inserate zu sperren. Das Urteil von Orenburg ist noch nicht rechtskräftig; die Verurteilten können Berufung einlegen.
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Ein russisches Gericht hat die ersten Urteile wegen Organisation und Teilnahme an den Aktivitäten der als extremistisch eingestuften internationalen LGBT-Bewegung verhängt. Der Besitzer, der Administrator und der künstlerische Leiter einer Bar in Orenburg erhielten Haftstrafen von bis zu sieben Jahren, weil sie nach dem Verbot weiterhin Veranstaltungen durchführten. Das Urteil bestätigt die Durchsetzung der Gesetze gegen extremistische Organisationen.
Im ersten Strafverfahren, seit Russland die nicht existierende 'internationale LGBT-Bewegung' als extremistisch eingestuft hat, verurteilte ein Gericht in Orenburg drei Mitarbeiter einer queeren Bar zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren. Die Anklage resultierte aus einer Razzia in dem Lokal, und der Fall gilt als neue Stufe der Repression gegen sexuelle Minderheiten. Menschenrechtsverteidiger prangern den Einsatz von Anti-Extremismus-Gesetzen zur Verfolgung der LGBTQ+-Gemeinschaft an.
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