
EU und USA verhängen neue Sanktionen gegen iranische Staatsakteure und Finanznetzwerke
Reaktionen auf Menschenrechtsverstöße und Sanktionsumgehung: Brüssel listet fünf Richter und einen Hacker, Washington nimmt das Imperium von Babak Zanjani ins Visier.
Die Europäische Union hat am Freitag Sanktionen gegen fünf iranische Richter und eine Schlüsselfigur der Hackergruppe „Ashiyane“ verhängt; zeitgleich weiteten die Vereinigten Staaten ihre Strafmaßnahmen gegen das Finanznetzwerk des Geschäftsmanns Babak Zanjani aus. Die EU reagierte nach eigenen Angaben auf schwere Verstöße gegen die Menschenrechte, darunter die Verurteilung politischer Dissidenten und religiöser Minderheiten zu langen Haftstrafen und körperlicher Züchtigung. Mit den Neuzugängen erhöht sich die Zahl der im Menschenrechtskontext gelisteten Personen und Organisationen auf 269 beziehungsweise 53. Washington setzte vier Einzelpersonen und neun Unternehmen auf die Sanktionsliste, die mit Zanjani verbunden sind und dem iranischen Regime Zugang zu digitalen Finanzdienstleistungen und Goldhandel verschafft haben sollen.
Aus Brüsseler Sicht sind die fünf Revolutionsrichter unmittelbar verantwortlich für eine Justizpraxis, die auf „vage definierten“ Anklagen wegen nationaler Sicherheit und religiöser Vergehen beruht und im Zusammenhang mit den Protesten der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ nach dem Tod von Mahsa Amini steht. Der mitbetroffene Hacker Nima Salehi, Gründer des Cyberkollektivs Ashiyane, habe laut Ratsbeschluss eng mit der bereits gelisteten Cyberpolizei FATA und den Revolutionsgarden kooperiert, um regimekritische Stimmen im Inland und ausländische Institutionen anzugreifen. Washington wiederum begründet die Schritte gegen die Zanjani-Gruppe mit der fortdauernden Fähigkeit des Regimes, internationale Finanzwege zu nutzen und so etwa die Revolutionsgarden zu alimentieren; dabei verweist das Finanzministerium auf die Rolle digitaler Börsen und grenzüberschreitender Zahlungsdienstleister.
Die parallelen Sanktionsrunden veranschaulichen den transatlantischen Gleichklang im Vorgehen gegen Teheran, wenngleich die Schwerpunkte variieren: Die EU setzt ein menschenrechtliches Signal, das sich gegen das repressive Justizsystem und die digitale Überwachung richtet, während die US-Regierung primär die finanziellen Schleichwege des Sicherheitsapparats blockieren will. Beobachter in Washington und Brüssel weisen darauf hin, dass die Strafmaßnahmen nicht isoliert stehen, sondern Teil einer sich verhärtenden geopolitischen Konfrontation sind, die auch die Angriffe auf Handelsschiffe in der Straße von Hormus umfasst. In Teheran wurden die Sanktionen bislang lediglich als Fortsetzung eines gewohnten Drucks registriert, ohne dass eine offizielle Reaktion vorliegt.
Der Sanktionsmechanismus der EU verbietet nicht nur die Einreise und das Einfrieren von Vermögenswerten, sondern untersagt auch die Ausfuhr von Ausrüstung, die zur inneren Repression verwendet werden kann, etwa Systeme zur Telekommunikationsüberwachung. Die US-Listung erfolgt unter der Exekutivverordnung 13902 und zielt auf sämtliche Wirtschaftssektoren Irans; die jüngste Runde knüpft an die im Januar verhängten Maßnahmen gegen Zanjani und seine digitalen Tauschplattformen an und wird von der Aufforderung an Regierungen und Finanzinstitute weltweit flankiert, Geschäfte mit den gelisteten Entitäten zu unterlassen. Über künftige Listungen entscheiden die zuständigen Gremien in Brüssel und Washington turnusgemäß; eine Ausweitung der Sanktionen ist aufgrund der festgestellten Systematik der Sanktionsumgehung und der anhaltenden innenpolitischen Repression wahrscheinlich.
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