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Geopolitik & PolitikFreitag, 10. Juli 2026

EU-Parlament verlängert befristete Chatkontrolle – verschlüsselte Dienste ausgenommen

Eine umstrittene Abstimmung im Straßburger Plenum ermöglicht die weitere freiwillige Durchsuchung unverschlüsselter Nachrichten auf Missbrauchsdarstellungen bis 2028.

Das Europäische Parlament hat am 9. Juli die Verlängerung einer befristeten Ausnahmeregelung von der ePrivacy-Richtlinie gebilligt. Damit können Anbieter von Kommunikationsdiensten wie Instagram, Gmail oder Skype weiterhin auf freiwilliger Basis automatisierte Systeme einsetzen, um unverschlüsselte Nachrichten und Dateien auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu durchsuchen. Die 2021 eingeführte und im April 2025 ausgelaufene Übergangsbestimmung gilt nach dem Votum nun voraussichtlich bis zum 3. April 2028. Voraussetzung ist die noch ausstehende Zustimmung des Rates der Mitgliedstaaten, der drei Monate Zeit hat, die vom Parlament beschlossene Fassung anzunehmen.

Die Entscheidung fiel nach einem ungewöhnlichen parlamentarischen Verfahren. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) hatte das Thema nach einer ersten Ablehnung im März erneut auf die Tagesordnung gesetzt und eine Dringlichkeitsabstimmung ermöglicht. Für eine Zurückweisung des vom Rat vorgelegten Textes wäre eine absolute Mehrheit von 361 Stimmen nötig gewesen; die Gegner der Verlängerung kamen auf 314 Stimmen. Vertreter der EVP-Fraktion und Teile der Sozialdemokraten sowie der liberalen Renew-Fraktion argumentierten, ohne die Verlängerung entstehe ein rechtliches Vakuum im Kampf gegen Kindesmissbrauch im Netz. Abgeordnete der Grünen, der Linken, der ECR-Fraktion und der Patrioten für Europa kritisierten das Vorgehen als demokratischen Verfahrenstrick und warnten vor einem Einstieg in anlasslose Massenüberwachung.

Ein während der Sitzung angenommener Änderungsantrag schließt Kommunikation, die durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt ist, ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus. Dienste wie WhatsApp, Signal oder Threema bleiben damit von der Durchsuchung ausgenommen. Aus Sicht von Datenschutzorganisationen und der Piratenpartei hat dieser Zusatz vor allem symbolischen Charakter, da die technische Möglichkeit zur Einsichtnahme in derart gesicherte Nachrichten derzeit ohnehin nicht besteht. Er gewinnt seine politische Bedeutung jedoch im Zusammenhang mit dem parallel verhandelten dauerhaften Regelwerk, der sogenannten CSAM-Verordnung, die von Kritikern als „Chatkontrolle 2.0“ bezeichnet wird.

Die CSAM-Verordnung, die 2022 von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, sieht verpflichtende Scans auch für verschlüsselte Inhalte vor. Während der Rat der Mitgliedstaaten unter dänischer Präsidentschaft zunächst eine weitreichende Fassung vorantrieb, formierte sich Widerstand einer Gruppe von Staaten, die einen engeren Anwendungsbereich fordern. Das Europäische Parlament lehnt in seiner Verhandlungsposition die Durchsuchung verschlüsselter Kommunikation ab. Die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament sind festgefahren. Mit der nun verlängerten Übergangsregelung bleibt der Status quo für unverschlüsselte Dienste erhalten, während die grundsätzliche Auseinandersetzung über die Reichweite staatlich veranlasster Inhaltskontrollen in der EU weitergeht.

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EU-Parlament verlängert befristete Chatkontrolle – verschlüsselte Dienste ausgenommen

Eine umstrittene Abstimmung im Straßburger Plenum ermöglicht die weitere freiwillige Durchsuchung unverschlüsselter Nachrichten auf Missbrauchsdarstellungen bis 2028.

Das Europäische Parlament hat am 9. Juli die Verlängerung einer befristeten Ausnahmeregelung von der ePrivacy-Richtlinie gebilligt. Damit können Anbieter von Kommunikationsdiensten wie Instagram, Gmail oder Skype weiterhin auf freiwilliger Basis automatisierte Systeme einsetzen, um unverschlüsselte Nachrichten und Dateien auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu durchsuchen. Die 2021 eingeführte und im April 2025 ausgelaufene Übergangsbestimmung gilt nach dem Votum nun voraussichtlich bis zum 3. April 2028. Voraussetzung ist die noch ausstehende Zustimmung des Rates der Mitgliedstaaten, der drei Monate Zeit hat, die vom Parlament beschlossene Fassung anzunehmen.

Die Entscheidung fiel nach einem ungewöhnlichen parlamentarischen Verfahren. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) hatte das Thema nach einer ersten Ablehnung im März erneut auf die Tagesordnung gesetzt und eine Dringlichkeitsabstimmung ermöglicht. Für eine Zurückweisung des vom Rat vorgelegten Textes wäre eine absolute Mehrheit von 361 Stimmen nötig gewesen; die Gegner der Verlängerung kamen auf 314 Stimmen. Vertreter der EVP-Fraktion und Teile der Sozialdemokraten sowie der liberalen Renew-Fraktion argumentierten, ohne die Verlängerung entstehe ein rechtliches Vakuum im Kampf gegen Kindesmissbrauch im Netz. Abgeordnete der Grünen, der Linken, der ECR-Fraktion und der Patrioten für Europa kritisierten das Vorgehen als demokratischen Verfahrenstrick und warnten vor einem Einstieg in anlasslose Massenüberwachung.

Ein während der Sitzung angenommener Änderungsantrag schließt Kommunikation, die durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt ist, ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus. Dienste wie WhatsApp, Signal oder Threema bleiben damit von der Durchsuchung ausgenommen. Aus Sicht von Datenschutzorganisationen und der Piratenpartei hat dieser Zusatz vor allem symbolischen Charakter, da die technische Möglichkeit zur Einsichtnahme in derart gesicherte Nachrichten derzeit ohnehin nicht besteht. Er gewinnt seine politische Bedeutung jedoch im Zusammenhang mit dem parallel verhandelten dauerhaften Regelwerk, der sogenannten CSAM-Verordnung, die von Kritikern als „Chatkontrolle 2.0“ bezeichnet wird.

Die CSAM-Verordnung, die 2022 von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, sieht verpflichtende Scans auch für verschlüsselte Inhalte vor. Während der Rat der Mitgliedstaaten unter dänischer Präsidentschaft zunächst eine weitreichende Fassung vorantrieb, formierte sich Widerstand einer Gruppe von Staaten, die einen engeren Anwendungsbereich fordern. Das Europäische Parlament lehnt in seiner Verhandlungsposition die Durchsuchung verschlüsselter Kommunikation ab. Die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament sind festgefahren. Mit der nun verlängerten Übergangsregelung bleibt der Status quo für unverschlüsselte Dienste erhalten, während die grundsätzliche Auseinandersetzung über die Reichweite staatlich veranlasster Inhaltskontrollen in der EU weitergeht.

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