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Justiz & RechtMittwoch, 1. Juli 2026

Stockholmer Gericht verurteilt Google zu Rekordentschädigung an Klarna-Tochter

Der Patent- und Marktgerichtshof spricht PriceRunner 14,3 Milliarden Kronen zu – die höchste Summe in einem schwedischen Wettbewerbsverfahren.

Der Patent- und Marktgerichtshof in Stockholm hat den US-Konzern Google zur Zahlung von 14,3 Milliarden schwedischen Kronen (rund 1,3 Milliarden Euro) an den Preisvergleichsdienst PriceRunner verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Google über viele Jahre hinweg seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen unrechtmäßig bevorzugt und dem Wettbewerber damit einen Schaden zugefügt habe. Die Entschädigung, die sich auf die Märkte Schweden, Dänemark und das Vereinigte Königreich bezieht, ist laut der vorsitzenden Richterin Linda Kullberg die höchste, die je in einem schwedischen Kartellverfahren zugesprochen wurde.

PriceRunner, 2021 von der schwedischen Fintech-Gruppe Klarna übernommen, hatte ursprünglich eine deutlich höhere Summe von 64 Milliarden Kronen zuzüglich 14 Milliarden Kronen an Zinsen gefordert. Das Gericht gab der Klage nur teilweise statt: Es erkannte zwar an, dass der Missbrauch länger andauerte als von Google eingeräumt – nach Darstellung des Gerichts bis mindestens 2023, während Google von einem Ende im September 2017 ausging –, wies aber einen Teil der Forderungen als verjährt zurück. Für den Zeitraum von fast fünfzehn Jahren im Vereinigten Königreich und etwas mehr als zehn Jahren in Schweden und Dänemark blieb die zugesprochene Summe hinter den Erwartungen des Klägers zurück.

Aus Sicht von Klarna stärkt das Urteil den Wettbewerb im digitalen Markt. Dan Greaves, Kommunikationschef des Unternehmens, erklärte, die Entscheidung fördere einen gesünderen Markt für den Vergleich von Produkten und Dienstleistungen. Google hingegen teilte mit, man widerspreche der gerichtlichen Bewertung, prüfe das Urteil und werde rechtliche Schritte erwägen. Der Konzern verwies auf Anpassungen bei Shopping-Anzeigen aus dem Jahr 2017, die nach eigener Darstellung den Missbrauch beendet hätten. Der Anwalt von PriceRunner, Pontus Scherp, bezeichnete diese Änderungen hingegen als überwiegend kosmetischer Natur.

Das Stockholmer Verfahren steht in einer Reihe von Kartellentscheidungen gegen Google. Die Europäische Kommission hatte bereits 2017 im Fall „Google Shopping“ festgestellt, dass der Konzern seine marktbeherrschende Stellung bei der allgemeinen Internetsuche missbrauchte, indem er den eigenen Preisvergleichsdienst in der Ergebnisliste prominenter platzierte. Der Europäische Gerichtshof bestätigte diese Entscheidung 2024 letztinstanzlich. Das schwedische Gericht stützte sich auf diese Feststellungen, bewertete jedoch die Dauer des Verstoßes abweichend. Google sieht sich derzeit weiteren kartellrechtlichen Untersuchungen in der EU gegenüber, darunter ein Verfahren der Kommission zur digitalen Werbevermarktung, das im September 2025 zu einer Geldbuße von 2,95 Milliarden Euro führte. Das Unternehmen hat gegen das Stockholmer Urteil noch keine konkreten Rechtsmittel eingelegt, prüft diese aber nach eigenen Angaben.

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Mittwoch, 1. Juli 2026

Stockholmer Gericht verurteilt Google zu Rekordentschädigung an Klarna-Tochter

Der Patent- und Marktgerichtshof spricht PriceRunner 14,3 Milliarden Kronen zu – die höchste Summe in einem schwedischen Wettbewerbsverfahren.

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Aus Sicht von Klarna stärkt das Urteil den Wettbewerb im digitalen Markt. Dan Greaves, Kommunikationschef des Unternehmens, erklärte, die Entscheidung fördere einen gesünderen Markt für den Vergleich von Produkten und Dienstleistungen. Google hingegen teilte mit, man widerspreche der gerichtlichen Bewertung, prüfe das Urteil und werde rechtliche Schritte erwägen. Der Konzern verwies auf Anpassungen bei Shopping-Anzeigen aus dem Jahr 2017, die nach eigener Darstellung den Missbrauch beendet hätten. Der Anwalt von PriceRunner, Pontus Scherp, bezeichnete diese Änderungen hingegen als überwiegend kosmetischer Natur.

Das Stockholmer Verfahren steht in einer Reihe von Kartellentscheidungen gegen Google. Die Europäische Kommission hatte bereits 2017 im Fall „Google Shopping“ festgestellt, dass der Konzern seine marktbeherrschende Stellung bei der allgemeinen Internetsuche missbrauchte, indem er den eigenen Preisvergleichsdienst in der Ergebnisliste prominenter platzierte. Der Europäische Gerichtshof bestätigte diese Entscheidung 2024 letztinstanzlich. Das schwedische Gericht stützte sich auf diese Feststellungen, bewertete jedoch die Dauer des Verstoßes abweichend. Google sieht sich derzeit weiteren kartellrechtlichen Untersuchungen in der EU gegenüber, darunter ein Verfahren der Kommission zur digitalen Werbevermarktung, das im September 2025 zu einer Geldbuße von 2,95 Milliarden Euro führte. Das Unternehmen hat gegen das Stockholmer Urteil noch keine konkreten Rechtsmittel eingelegt, prüft diese aber nach eigenen Angaben.

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