
Familien verklagen Maduro in New York wegen außergerichtlicher Hinrichtungen
Angehörige von fünf in Venezuela getöteten jungen Männern reichen vor einem Bundesgericht in Brooklyn Zivilklage ein und werfen dem früheren Präsidenten vor, eine Spezialeinheit zu Tötungen angewiesen zu haben.
Vor einem Bundesgericht im New Yorker Stadtteil Brooklyn haben Angehörige von fünf zwischen 2017 und 2020 in Venezuela getöteten jungen Männern eine Zivilklage gegen den früheren Präsidenten Nicolás Maduro eingereicht. Die Kläger machen geltend, Maduro habe die Fuerzas de Acciones Especiales (FAES), eine Eliteeinheit der Nationalpolizei, zu außergerichtlichen Hinrichtungen angewiesen. Die 44-seitige Klageschrift stützt sich auf den Torture Victim Protection Act, ein US-Gesetz von 1991, das Zivilverfahren gegen ausländische Amtsträger wegen Folter oder außergerichtlicher Tötungen erlaubt. Die Identitäten der Kläger werden aus Sicherheitsgründen durch Pseudonyme geschützt; sie fordern Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Die Klageschrift beschreibt ein wiederkehrendes Muster: FAES-Beamte seien in den frühen Morgenstunden in Wohnungen in einkommensschwachen Vierteln von Caracas eingedrungen, hätten junge Männer von ihren Familien getrennt, sie zur Hinrichtung gezwungen und anschließend Tatorte inszeniert, um Widerstand gegen die Staatsgewalt vorzutäuschen. Die Kläger berufen sich auf Berichte der Vereinten Nationen, von Human Rights Watch und des US-Außenministeriums, die den FAES seit Jahren systematische Menschenrechtsverletzungen vorwerfen. Die Einheit wurde 2021 nach internationaler Kritik aufgelöst. Aus Sicht der Kläger hat das venezolanische Justizsystem eine strafrechtliche Aufarbeitung verhindert, weshalb sie nun den Rechtsweg in den Vereinigten Staaten beschreiten.
Maduro, der Venezuela von 2013 bis zu seiner Festnahme im Januar 2026 regierte, befindet sich derzeit in derselben Bundeshaftanstalt in Brooklyn, in der er auf einen separaten Strafprozess wegen Drogenhandels und Waffenbesitzes wartet. In jenem Verfahren hat er auf nicht schuldig plädiert und sich selbst als „Kriegsgefangenen“ bezeichnet. Seine Anwälte werden nach Angaben der New York Times voraussichtlich auch in der Zivilklage Immunität als ehemaliges Staatsoberhaupt geltend machen. Die Festnahme Maduros war das Ergebnis einer Militäroperation der US-Streitkräfte in Venezuela, die von der Regierung in Washington als Vollstreckung eines Haftbefehls wegen Drogendelikten dargestellt wurde.
Der Fall eröffnet eine zweite juristische Front gegen den früheren Staatschef und wirft die Frage auf, inwieweit US-Gerichte ausländische Amtsträger für Handlungen während ihrer Amtszeit zur Verantwortung ziehen können. Während die Kläger in der Zivilklage eine finanzielle Entschädigung und die öffentliche Anerkennung des erlittenen Unrechts anstreben, steht für Maduro zunächst die Klärung der Immunitätsfrage an. Parallel dazu wird sein Strafverfahren fortgesetzt; ein Termin für die mündliche Verhandlung in der Zivilsache ist noch nicht anberaumt.
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