
Pariser Berufungsgericht mildert Strafe: Le Pen rechtlich wählbar, aber Kandidatur fraglich
Das Urteil verkürzt das Wahlverbot, doch die Haftauflage mit elektronischer Fußfessel lässt einen Verzicht erwarten – Jordan Bardella stünde bereit.
Das Pariser Berufungsgericht hat am Dienstag das Urteil gegen Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt, die Sanktionen jedoch modifiziert. Die Vorsitzende der Fraktion des Rassemblement National (RN) in der Nationalversammlung wurde zu drei Jahren Haft – davon zwei zur Bewährung und ein Jahr mit elektronischer Fußfessel – sowie 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das fünfjährige Wahlverbot aus erster Instanz setzte das Gericht auf 45 Monate herab, von denen 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt werden. Damit wäre Le Pen rein rechtlich bei der Präsidentschaftswahl im April 2027 wählbar, müsste den Wahlkampf jedoch mit der Fußfessel bestreiten.
Le Pen selbst hatte in den Tagen vor der Entscheidung erklärt, eine Kandidatur unter solchen Auflagen komme für sie nicht in Frage. „Als Präsidentschaftskandidatin muss man völlige Bewegungsfreiheit haben“, sagte sie in einem Radiointerview. In Parteikreisen wird daher erwartet, dass sie am Abend in einem Fernsehauftritt ihren Verzicht bekanntgibt. Der 30-jährige Parteivorsitzende Jordan Bardella, der seit 2021 an der Spitze des RN steht und als politischer Ziehsohn Le Pens gilt, würde dann als Kandidat antreten. Beide hatten zuletzt bei einer gemeinsamen Kundgebung ihre gegenseitige Unterstützung bekräftigt.
Für die Wahl 2027, bei der Emmanuel Macron nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten darf, liegt der RN in Umfragen des Instituts Ifop deutlich vorn. Bardella käme demnach auf 35 bis 37 Prozent in der ersten Runde, Le Pen auf 32 Prozent – jeweils mit großem Abstand zu den übrigen Bewerbern. Während Le Pen als volksnah gilt und die Partei von ihrem Vater Jean-Marie Le Pen übernahm, hat Bardella stärker wirtschaftsnahe Positionen bezogen und sich um Unterstützung aus der Industrie bemüht. Aus Sicht europäischer Institutionen bleibt die Aussicht auf einen RN-Wahlsieg besorgniserregend; die Vorsitzende der Sozialdemokraten im EU-Parlament, Iratxe García Pérez, sprach von einer „Bedrohung für das europäische Projekt“, unabhängig davon, ob Le Pen oder Bardella kandidiere.
Der Strafsache liegt ein System zugrunde, mit dem der damalige Front National zwischen 2004 und 2016 parlamentarische Assistenten aus EU-Mitteln bezahlte, die tatsächlich für die Partei in Frankreich arbeiteten. Der Gesamtschaden für das Europäische Parlament wurde auf 3,2 Millionen Euro beziffert. Le Pen hatte im Berufungsverfahren organisatorische Fehler eingeräumt, eine betrügerische Absicht jedoch bestritten. Das Gericht sah die Vorwürfe dennoch als erwiesen an. Le Pen wird am Abend im Sender TF1 zu ihren weiteren Plänen Stellung nehmen; zuvor ist ein Treffen mit Bardella im RN-Hauptquartier vorgesehen. Eine endgültige Klärung der Kandidatenfrage wird noch im Juli erwartet.
| Kontinentaleuropäische Presse | 0.00 | neutral |
|---|---|---|
| Lateinamerikanische Presse | 0.00 | neutral |
Die Entscheidung des Gerichts ist ein routinemäßiger Verfahrensschritt, der die Wahllandschaft klären wird; die extreme Rechte bleibt mit oder ohne Le Pen stark.
Indem der rechtliche Prozess als normal dargestellt und die bereite Alternative hervorgehoben wird, reduziert die Erzählung das Drama und stellt das Ergebnis als handhabbar dar.
Die historische Bedeutung des Urteils als mögliches Ende von Le Pens politischer Karriere wird heruntergespielt.
Dieses Urteil ist ein entscheidender Schlag, der Le Pens politische Laufbahn beenden könnte; die Einsätze sind existenziell für die extreme Rechte.
Indem die historische Natur und das potenzielle Ende einer Karriere betont werden, erzeugt die Erzählung ein Gefühl hoher Einsätze und Unvermeidbarkeit und stellt das gerichtliche Ergebnis als politisches Todesurteil dar.
Die Existenz eines praktikablen Alternativkandidaten, Jordan Bardella, der Le Pen ersetzen und die Wahlchancen der extremen Rechten wahren könnte, wird nicht erwähnt.
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