
Moskau verurteilt Sängerin Monetotschka in Abwesenheit – Repression gegen Exilanten weitet sich aus
Ein Moskauer Gericht verhängte ein Jahr Freiheitsstrafe gegen die im Ausland lebende Künstlerin, während die Türkei eine russische Kriegsgegnerin abschob – ein Muster, das aus Sicht von Menschenrechtsanwälten auf eine zunehmend grenzüberschreitende Verfolgung hindeutet.
Ein Moskauer Amtsgericht hat die Sängerin Jelisaweta Gyrdymowa, bekannt als Monetotschka, am Dienstag in Abwesenheit zu einem Jahr Freiheitsstrafe in einer Strafkolonie allgemeinen Vollzugs verurteilt. Die Strafe wurde wegen wiederholter Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten für „ausländische Agenten“ verhängt, wie die Moskauer Staatsanwaltschaft mitteilte. Zusätzlich untersagte das Gericht der 28-Jährigen für drei Jahre die Administration von Internetseiten. Die Anklage hatte ein Strafmaß von einem Jahr und zehn Monaten gefordert. Gyrdymowa, die Russland nach Beginn der Invasion in der Ukraine verlassen hatte und in Lettland lebt, war im Januar 2023 vom Justizministerium als „ausländischer Agent“ eingestuft worden, nachdem sie sich öffentlich gegen den Krieg positioniert und Spenden für ukrainische Zivilisten gesammelt hatte.
Aus Sicht der Moskauer Justiz begründet sich das Urteil mit einer zweifachen administrativen Vorbelastung: Die Sängerin war zuvor zweimal mit Geldstrafen von je 30.000 Rubel belegt worden, weil sie Beiträge in sozialen Medien nicht mit dem vorgeschriebenen Hinweis auf ihren Status versah. Nach Darstellung der Ermittler setzte sie die Veröffentlichung nicht gekennzeichneter Inhalte dennoch fort, woraufhin im September 2024 ein Strafverfahren nach Artikel 330.1 des russischen Strafgesetzbuches eingeleitet wurde. Die Vorschrift, die eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vorsieht, war zuvor verschärft worden: Bereits der zweite administrative Verstoß kann nun eine strafrechtliche Verfolgung auslösen. Die Verurteilte befindet sich auf der Fahndungsliste des Innenministeriums; der Haftbefehl wurde ebenfalls in Abwesenheit erlassen.
Der Fall Monetotschka reiht sich in eine Serie von Strafverfahren gegen regimekritische Kulturschaffende ein, die Russland verlassen haben. Wie das Exil-Medium The Moscow Times berichtet, wurden zuvor bereits der Rapper Face und der Filmkritiker Anton Dolin nach ähnlichen Vorwürfen in Abwesenheit zu Haftstrafen verurteilt. Parallel dazu verdeutlicht die Abschiebung der 24-jährigen Kriegsgegnerin Ariadna Litwinowa aus der Türkei nach Moskau, dass sich die Risiken für Exilanten auch in Drittstaaten erhöhen. Litwinowa war in St. Petersburg wegen „Diskreditierung der Armee“ angeklagt und in der Türkei festgenommen worden. Menschenrechtsanwälte des Projekts Kowtscheg sehen darin ein Muster: Abschiebungen würden zunehmend als Instrument transnationaler Repression genutzt, da sie – anders als langwierige Auslieferungsverfahren – ohne umfangreiche Rechtsmittel vollzogen werden können und eine informelle Kooperation zwischen Staaten verschleiern.
Aus Sicht von Rechtsexperten in der Region bergen vor allem Staaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, aber auch Länder wie die Türkei, in denen informelle Kanäle zwischen Sicherheitsbehörden bestehen, ein erhöhtes Risiko für russische Dissidenten. Die Moskauer Behörden haben das Urteil gegen Monetotschka noch nicht rechtskräftig werden lassen; eine Berufung ist angekündigt. Die Verurteilte selbst hält sich weiterhin im Ausland auf. Der Fall unterstreicht, wie die russische Justiz den Straftatbestand des „ausländischen Agenten“ nutzt, um oppositionelle Stimmen auch jenseits der Landesgrenzen zu verfolgen, während gleichzeitig die faktischen Möglichkeiten der Strafverfolgung durch informelle Kooperation mit Drittstaaten zunehmen.
| Russische & GUS-Presse | +0.20 | neutral |
|---|---|---|
| Kontinentaleuropäische Presse | −0.80 | critical |
Russland wendet das Gesetz über ausländische Agenten unparteiisch gegen jeden an, der es verletzt, auch im Ausland.
Der Block präsentiert das Urteil als routinemäßiges Gerichtsverfahren und lässt den politischen Kontext des Gesetzes und die Unterdrückung kritischer Stimmen aus.
Er lässt aus, dass die Sängerin wegen Äußerung von Kriegsgegnerschaft und Hilfe für ukrainische Zivilisten verurteilt wurde, was der europäische Block erwähnt.
Russland unterdrückt seine Kritiker gnadenlos, selbst wenn sie im Ausland sind, wie die Verurteilung von Monetochka und die Abschiebung einer Aktivistin aus der Türkei zeigen.
Der Block verknüpft den spezifischen Fall mit anderen Episoden transnationaler Repression und schafft eine Erzählung einer globalen Bedrohung für russische Exilierte.
Er lässt aus, dass das Gesetz über ausländische Agenten formell auf jeden angewendet wird, der ausländische Mittel erhält, nicht nur auf politische Kritiker, und dass die Sängerin tatsächlich gegen Kennzeichnungsregeln verstoßen hatte.
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