
Iran exekutiert zwei Männer wegen IS-Mitgliedschaft – Hinrichtungswelle hält an
Die iranische Justiz hat am Dienstag zwei Kurden hingerichtet, die sie der Mitgliedschaft in einer IS-Zelle und des bewaffneten Aufstands bezichtigt – Menschenrechtsorganisationen sehen darin ein weiteres Indiz für den exzessiven Einsatz der Todesstrafe als Repressionsinstrument.
Am frühen Dienstagmorgen sind in der Islamischen Republik Iran zwei Männer hingerichtet worden, die nach offiziellen Angaben einer Zelle der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angehört und einen bewaffneten Aufstand geplant haben sollen. Die Nachrichtenagentur der Justiz, Mizan Online, identifizierte die Hingerichteten als Mohyeddin Abdollahi und Hossein Palani. Das Oberste Gericht habe das Todesurteil wegen „Baghy“ – bewaffneter Rebellion gegen das islamische System – bestätigt, nachdem die Angeklagten und ihre Anwälte angehört worden seien. Nach Recherchen des Kurdischen Menschenrechtsnetzwerks wurden die beiden Männer im Zentralgefängnis von Kermanschah (Dizelabad) exekutiert, ohne dass ihnen ein letzter Kontakt zu ihren Familien gewährt wurde.
Aus Teheraner Sicht handelte es sich um eine präventive Maßnahme gegen eine wiedererstarkte terroristische Bedrohung. Die Justiz erklärte, die Zelle habe sich nach dem Zerfall der IS-Strukturen in Irak und Syrien in den strategisch bedeutsamen Bamu-Höhen an der iranisch-irakischen Grenze formiert, Kämpfer rekrutiert und Waffen gehortet, um Anschläge auf iranischem Boden zu verüben. Bei der Zerschlagung der Gruppe seien drei Angehörige der Revolutionsgarden getötet worden. Unabhängig überprüfen lassen sich diese Darstellung und die Fairness des Verfahrens nicht, da Sicherheitsprozesse in Iran unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden und Urteile sich nach Erkenntnissen von Menschenrechtsorganisationen häufig auf Geheimdienstberichte oder unter Folter erzwungene Geständnisse stützen.
Internationale Beobachter und Menschenrechtsorganisationen ordnen die Hinrichtung in eine besorgniserregende Entwicklung ein. Nach Angaben von Amnesty International und des Iran Human Rights Center hat die Islamische Republik die Zahl der Exekutionen seit Beginn des militärischen Konflikts mit den USA und Israel Ende Februar 2026 drastisch gesteigert. Allein im Juni 2026 wurden demnach mindestens 101 Menschen hingerichtet, im ersten Halbjahr insgesamt über 370. Der UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage in Iran warnte, die Todesstrafe werde zunehmend als Instrument der Einschüchterung und zur Unterdrückung von Dissens eingesetzt – ein Vorwurf, der auch mit Blick auf die Welle von Todesurteilen gegen Teilnehmer der landesweiten Proteste vom vergangenen Winter erhoben wird.
Die Hinrichtungen vom Dienstag sind Teil eines Musters, das sich seit der Verabschiedung eines verschärften Spionagegesetzes nach dem zwölftägigen Krieg im Sommer 2025 verfestigt hat. Aus westlicher Sicht dient die exzessive Anwendung der Todesstrafe nicht nur der Bekämpfung von Terrorismus, sondern auch der Abschreckung politischer Gegner in einem innenpolitisch angespannten Umfeld. Die iranische Justizführung unter Gholam-Hossein Mohseni-Ejei hat die Staatsanwälte wiederholt zu beschleunigten Verfahren und harten Urteilen gegen Festgenommene der jüngsten Unruhen aufgefordert. Mit weiteren Vollstreckungen ist nach Einschätzung von Menschenrechtsaktivisten in den kommenden Wochen zu rechnen, da zahlreiche Todesurteile in der Berufungsinstanz bestätigt wurden und die Behörden die Hinrichtungsrate weiter hochhalten.
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Das iranische Regime nutzt den Kampf gegen den Terrorismus als Vorwand, um Dissidenten zu beseitigen und Menschenrechte zu verletzen.
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