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Justiz & RechtDonnerstag, 2. Juli 2026

EU-Gerichtshof bestätigt 4,1-Milliarden-Euro-Strafe gegen Google

Die endgültige Entscheidung im Android-Kartellverfahren zwingt den Technologiekonzern zur Zahlung der höchsten jemals von der EU verhängten Geldbuße und stärkt die Wettbewerbsaufsicht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag die Rekordstrafe von 4,125 Milliarden Euro gegen Google und seine Muttergesellschaft Alphabet rechtskräftig bestätigt. Die Luxemburger Richter wiesen die Berufung des US-Konzerns gegen ein Urteil des EU-Gerichts aus dem Jahr 2022 zurück, das seinerseits die Kernvorwürfe der Europäischen Kommission wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch das mobile Betriebssystem Android aufrechterhalten hatte. Die Sanktion ist damit endgültig und nicht mehr anfechtbar; Google muss den Betrag zahlen.

Aus Sicht der Brüsseler Wettbewerbsbehörde hatte Google jahrelang Smartphone-Herstellern und Mobilfunkbetreibern rechtswidrige Beschränkungen auferlegt, um die Dominanz seiner Suchmaschine und seines Chrome-Browsers abzusichern. Konkret ging es um die Kopplung der Play-Store-Lizenz an die Vorinstallation von Google Search und Chrome, um Vereinbarungen, die den Verkauf von Geräten mit alternativen Android-Versionen untersagten, sowie um finanzielle Anreize für exklusive Suchmaschinen-Platzierungen. Google argumentierte dagegen, Android sei ein offenes System, das mehr Auswahl schaffe, und die Strafe bestrafe Innovation. Ein Konzernsprecher erklärte nach dem Urteil, die Entscheidung verkenne die Investitionen, die Android offen, interoperabel und kostenlos hielten; man habe die Geschäftspraktiken jedoch bereits 2018 angepasst.

Die Bestätigung der – nach einer geringfügigen Reduzierung durch das EU-Gericht – höchsten jemals von der EU verhängten Kartellstrafe wird in Brüssel als wichtiger Erfolg der Wettbewerbspolitik gegenüber großen Digitalplattformen gewertet. Der europäische Verbraucherverband BEUC sprach von einem „großen Gewinn für Europa“. Die Entscheidung reiht sich ein in eine Serie von EU-Sanktionen gegen Google, die sich in den vergangenen zehn Jahren auf insgesamt rund 11 Milliarden Euro summieren. Sie fällt zudem in eine Phase, in der die Union mit dem Digital Markets Act (DMA) über ein schärferes ex-ante-Instrumentarium verfügt, um marktbeherrschende Praktiken bereits im Vorfeld zu unterbinden. Gegen Google laufen derzeit mehrere förmliche DMA-Verfahren.

Das Verfahren geht auf eine Kommissionsentscheidung aus dem Jahr 2018 zurück, als die Behörde eine Strafe von 4,34 Milliarden Euro verhängte. Das EU-Gericht reduzierte den Betrag 2022 um rund 200 Millionen Euro, weil es die wettbewerbsschädigende Wirkung bestimmter Umsatzbeteiligungsmodelle nicht als hinreichend belegt ansah. Der EuGH urteilte nun, das Gericht habe zu Recht einen „Status-quo-Bias“ zugunsten vorinstallierter Anwendungen festgestellt und die Eignung der Praktiken zur Wettbewerbsbeschränkung bejaht, ohne eine kontrafaktische Analyse oder den Nachweis der Verdrängung ebenso effizienter Wettbewerber zu verlangen. Mit der abschließenden richterlichen Bestätigung ist der achtjährige Rechtsstreit beendet. Die Kommission dürfte das Urteil als Rückenwind für ihre fortgesetzte Regulierungspraxis unter dem DMA werten, während Google die Zahlung der Geldbuße nun nicht länger aufschieben kann.

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Kontinentaleuropäische PresseArabische Golfpresse
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SchadenfreudePragmatismus

Der Europäische Gerichtshof hat den langen Rechtsstreit endgültig beendet und das Rekordbußgeld gegen Google wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung durch Android bestätigt. Ein Sieg für den Wettbewerb und ein klares Signal an die Tech-Riesen, dass die Regeln des Binnenmarktes einzuhalten sind.

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DistanzPragmatismus

Das oberste EU-Gericht wies die Berufung von Google zurück und bestätigte das Kartellbußgeld in Höhe von 4,1 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Android. Das Urteil ist das letzte Kapitel eines Verfahrens, das die Europäische Kommission bereits 2018 eingeleitet hatte.

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Donnerstag, 2. Juli 2026

EU-Gerichtshof bestätigt 4,1-Milliarden-Euro-Strafe gegen Google

Die endgültige Entscheidung im Android-Kartellverfahren zwingt den Technologiekonzern zur Zahlung der höchsten jemals von der EU verhängten Geldbuße und stärkt die Wettbewerbsaufsicht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag die Rekordstrafe von 4,125 Milliarden Euro gegen Google und seine Muttergesellschaft Alphabet rechtskräftig bestätigt. Die Luxemburger Richter wiesen die Berufung des US-Konzerns gegen ein Urteil des EU-Gerichts aus dem Jahr 2022 zurück, das seinerseits die Kernvorwürfe der Europäischen Kommission wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch das mobile Betriebssystem Android aufrechterhalten hatte. Die Sanktion ist damit endgültig und nicht mehr anfechtbar; Google muss den Betrag zahlen.

Aus Sicht der Brüsseler Wettbewerbsbehörde hatte Google jahrelang Smartphone-Herstellern und Mobilfunkbetreibern rechtswidrige Beschränkungen auferlegt, um die Dominanz seiner Suchmaschine und seines Chrome-Browsers abzusichern. Konkret ging es um die Kopplung der Play-Store-Lizenz an die Vorinstallation von Google Search und Chrome, um Vereinbarungen, die den Verkauf von Geräten mit alternativen Android-Versionen untersagten, sowie um finanzielle Anreize für exklusive Suchmaschinen-Platzierungen. Google argumentierte dagegen, Android sei ein offenes System, das mehr Auswahl schaffe, und die Strafe bestrafe Innovation. Ein Konzernsprecher erklärte nach dem Urteil, die Entscheidung verkenne die Investitionen, die Android offen, interoperabel und kostenlos hielten; man habe die Geschäftspraktiken jedoch bereits 2018 angepasst.

Die Bestätigung der – nach einer geringfügigen Reduzierung durch das EU-Gericht – höchsten jemals von der EU verhängten Kartellstrafe wird in Brüssel als wichtiger Erfolg der Wettbewerbspolitik gegenüber großen Digitalplattformen gewertet. Der europäische Verbraucherverband BEUC sprach von einem „großen Gewinn für Europa“. Die Entscheidung reiht sich ein in eine Serie von EU-Sanktionen gegen Google, die sich in den vergangenen zehn Jahren auf insgesamt rund 11 Milliarden Euro summieren. Sie fällt zudem in eine Phase, in der die Union mit dem Digital Markets Act (DMA) über ein schärferes ex-ante-Instrumentarium verfügt, um marktbeherrschende Praktiken bereits im Vorfeld zu unterbinden. Gegen Google laufen derzeit mehrere förmliche DMA-Verfahren.

Das Verfahren geht auf eine Kommissionsentscheidung aus dem Jahr 2018 zurück, als die Behörde eine Strafe von 4,34 Milliarden Euro verhängte. Das EU-Gericht reduzierte den Betrag 2022 um rund 200 Millionen Euro, weil es die wettbewerbsschädigende Wirkung bestimmter Umsatzbeteiligungsmodelle nicht als hinreichend belegt ansah. Der EuGH urteilte nun, das Gericht habe zu Recht einen „Status-quo-Bias“ zugunsten vorinstallierter Anwendungen festgestellt und die Eignung der Praktiken zur Wettbewerbsbeschränkung bejaht, ohne eine kontrafaktische Analyse oder den Nachweis der Verdrängung ebenso effizienter Wettbewerber zu verlangen. Mit der abschließenden richterlichen Bestätigung ist der achtjährige Rechtsstreit beendet. Die Kommission dürfte das Urteil als Rückenwind für ihre fortgesetzte Regulierungspraxis unter dem DMA werten, während Google die Zahlung der Geldbuße nun nicht länger aufschieben kann.

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Das oberste EU-Gericht wies die Berufung von Google zurück und bestätigte das Kartellbußgeld in Höhe von 4,1 Milliarden Euro im Zusammenhang mit Android. Das Urteil ist das letzte Kapitel eines Verfahrens, das die Europäische Kommission bereits 2018 eingeleitet hatte.

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