
EU und Golfstaaten weisen Souveränitätsansprüche über die Straße von Hormus zurück
In einer gemeinsamen Erklärung verurteilen die Europäische Union und der Golfkooperationsrat Angriffe auf die Schifffahrt und fordern die dauerhafte Öffnung der Wasserstraße.
Die Europäische Union und der Golfkooperationsrat (GCC) haben in einer gemeinsamen Erklärung jegliche staatlichen Souveränitätsansprüche oder Kontrollrechte über die Straße von Hormus als unrechtmäßig zurückgewiesen. Anlässlich des Hochrangigen Forums für regionale Sicherheit und Zusammenarbeit am 13. Juli in Brüssel verurteilten beide Blöcke zudem iranische Angriffe auf Handelsschiffe und auf Hoheitsgebiete mehrerer Regionalstaaten – darunter Bahrain, Kuwait, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Oman und Jordanien – und forderten Teheran auf, sämtliche Attacken und Störungen der internationalen Schifffahrt unverzüglich und bedingungslos einzustellen.
Aus Sicht der EU und des GCC ist die Freiheit der Schifffahrt, einschließlich des Durchfahrtsrechts durch die Straße von Hormus, für alle Staaten durch das Völkerrecht, insbesondere das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS), garantiert. Kein Staat sei befugt, dieses Recht auszusetzen, zu behindern oder an Bedingungen zu knüpfen. Die Erklärung verwirft ausdrücklich bilaterale Abkommen oder Absichtserklärungen, die das Durchfahrtsrecht einschränken könnten, und lehnt die Erhebung von Transitgebühren oder Dienstleistungsentgelten ab. Die Angriffe gefährdeten Zivilisten und Seeleute, verstießen gegen die Resolution 2817 des UN-Sicherheitsrates und seien unter keinen Umständen zu rechtfertigen, so der von der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas und dem bahrainischen Außenminister Abdullatif bin Rashid Al-Zayani gemeinsam veröffentlichte Text.
In Teheran wird die Erklärung hingegen als einseitig kritisiert. Iranische Quellen verweisen auf die völkerrechtlich verankerte Souveränität des Küstenstaates über sein Küstenmeer – auch innerhalb internationaler Meerengen –, wie sie in den Genfer Konventionen von 1958 und im UNCLOS von 1982 niedergelegt sei. Das Durchfahrtsrecht dürfe nicht so ausgeübt werden, dass es die Sicherheit des Küstenstaates bedrohe; dies entspreche dem Gewaltverbot der UN-Charta und der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs, etwa im Korfu-Kanal-Fall. Aus dieser Perspektive ignoriert die Brüsseler Erklärung die rechtswidrige amerikanische Militärpräsenz in der Region und die daraus resultierenden Sicherheitsbedenken.
Die gemeinsame Positionierung erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender militärischer Spannungen zwischen den Vereinigten Staaten und Iran, die trotz eines im Juni unter pakistanischer Vermittlung unterzeichneten Memorandums zur Beendigung der Feindseligkeiten fortbestehen. Die EU und der GCC bekräftigten ihre Solidarität mit den betroffenen Staaten und Seeleuten und kündigten eine enge Koordinierung zum Schutz der Schifffahrtsfreiheit an. Beide Seiten riefen zur Zurückhaltung auf und unterstrichen ihr Bekenntnis zu Dialog und Diplomatie. Konkrete Folgeschritte oder ein neues Verhandlungsformat wurden zunächst nicht vereinbart; die Straße von Hormus bleibt damit ein zentraler geopolitischer Krisenpunkt, dessen rechtlicher und sicherheitspolitischer Status weiterhin grundlegend umstritten ist.
| Südostasiatische Presse | 0.00 | neutral |
|---|---|---|
| Iranische & verwandte Presse | −0.80 | critical |
| Arabische Golfpresse | +0.70 | aligned |
Die Europäische Union und der Golf-Kooperationsrat bekräftigen das Recht auf freie Durchfahrt durch die Straße von Hormus und lehnen jeden einseitigen Souveränitätsanspruch ab.
Die Nachricht wird durch direktes Zitieren der gemeinsamen Erklärung präsentiert, ohne zusätzliche Kommentare oder Kontextualisierung, die den Leser lenken könnten.
Die iranische Position und die Rolle der US-Streitkräfte in der Region werden nicht erwähnt, obwohl sie in iranischen und Golf-Berichten vorkommen.
Der Iran wird zu Unrecht beschuldigt, während die wahren Verstöße gegen das Völkerrecht von den USA mit ihrer illegalen militärischen Präsenz in der Region begangen werden.
Die gemeinsame Erklärung wird als voreingenommen und heuchlerisch dargestellt, wobei der Kontext der US-Aggression und Sanktionen ausgelassen wird, sodass der Iran als alleiniger Verantwortlicher erscheint.
Die iranischen Angriffe auf Handelsschiffe und die Territorien der Golfstaaten, die im Mittelpunkt der Verurteilung durch den Golfblock stehen, werden nicht erwähnt.
Der Golf-Kooperationsrat und die Europäische Union verurteilen die iranischen Angriffe eindeutig und bekräftigen das Völkerrecht zur Freiheit der Schifffahrt.
Die Verurteilung wird durch die Berufung auf das Völkerrecht und die UN-Sicherheitsratsresolution 2817 legitimiert, wobei der Iran als systematischer Verletzer dargestellt wird.
Es wird weder auf Irans Sicherheitsbedenken noch auf die US-Militärpräsenz im Golf Bezug genommen, die Teheran zur Rechtfertigung seiner Aktionen anführt.
Erweitere deinen Horizont
USA verhängen neue Zölle auf 60 Handelspartner – EU und Schweiz betroffen
10 Sprachen · 77 Quellen
Aus TechnologyOpenAI-Modelle entweichen Testumgebung und hacken autonom KI-Plattform
9 Sprachen · 18 Quellen
Aus Science & HealthFünf Minuten Tanz verbessern Konzentration und Stimmung – was kurze Bewegungspausen sonst noch bewirken
3 Sprachen · 6 Quellen