
US-Zölle ersetzen auslaufende Abgaben: Zwangsarbeit als neuer Hebel gegen 60 Handelspartner
Washington führt Zölle von 10 oder 12,5 Prozent auf Importe aus 60 Ländern ein, um eine nach Gerichtsurteilen gefährdete protektionistische Agenda mit einer formell robusteren Rechtsgrundlage fortzuführen.
Die Vereinigten Staaten haben in der Nacht zum Freitag eine neue Zollrunde in Kraft gesetzt, die Einfuhren aus 60 Handelspartnern mit Sätzen von 10 oder 12,5 Prozent belastet. Die Maßnahme löst die zeitgleich auslaufenden temporären 10-Prozent-Zölle ab, die Präsident Trump im Februar nach einer schweren juristischen Niederlage vor dem Supreme Court verhängt hatte. Washington begründet den Schritt offiziell mit unzureichenden gesetzlichen Verboten und Kontrollen der Partnerländer gegenüber Importgütern, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden – eine Begründung, die weite Teile des Welthandels betrifft, denn die 60 Länder repräsentieren nach Angaben des Handelsbeauftragten Greer 99,4 Prozent der amerikanischen Einfuhren.
Rechtlich stützt sich die Administration auf Section 301 des Trade Act von 1974, die nach Abschluss einer monatelangen Untersuchung die Verhängung von Strafzöllen gegen als „unangemessen“ eingestufte Handelspraktiken erlaubt. Anders als die vom Supreme Court verworfenen Notstandszölle gelten Section-301-Maßnahmen als robuster gegenüber gerichtlichen Anfechtungen. Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer erklärte, der Schritt beginne, „sowohl eine Menschenrechtsverletzung als auch eine handelsverzerrende Praxis zu korrigieren“. In Washingtoner Regierungskreisen wird betont, dass die Maßnahme nicht allein ein Ersatz für die auslaufenden Abgaben sei, sondern Teil einer längerfristigen Strategie.
Die Zollsätze sind gestaffelt: Der niedrigere Satz von 10 Prozent trifft Staaten, die nach amerikanischer Bewertung eigene Verbote von Zwangsarbeitsimporten erlassen oder sich in Handelsabkommen zu deren Durchsetzung verpflichtet haben – darunter die EU, Kanada, Mexiko, Indien und das Vereinigte Königreich. Für die Schweiz, Japan, Südkorea und Taiwan gelten kombinierte Sätze, die zusammen mit den Meistbegünstigungszöllen entweder 10 oder 12,5 Prozent ergeben. Für die übrigen Länder, darunter China, Brasilien und auch Russland, gilt der höhere Satz von 12,5 Prozent. Zahlreiche Ausnahmen bestehen für strategisch wichtige Güter wie Erdöl, Erdgas, Düngemittel, Stahl, Aluminium und Automobile sowie für Waren unter dem Nordamerika-Abkommen USMCA. Aus brasilianischen Regierungskreisen kam umgehend scharfe Kritik: Man werde die Welthandelsorganisation anrufen und ein nationales Vergeltungsgesetz aktivieren, weil der Vorwurf mangelnder Bekämpfung von Zwangsarbeit angesichts eigener strenger Regeln ein Vorwand sei. Japans Regierung zeigte sich „bedauernd“, Norwegen und Australien nannten die Zölle ungerechtfertigt, während die Schweiz nach Signalen aus dem Handelsbeauftragtenbüro auf eine Beibehaltung der im vergangenen November vereinbarten Zollobergrenzen hofft.
Für die europäischen und deutschen Exporteure bedeutet der Zollschritt zunächst wenig Veränderung, da die effektive Belastung in etwa dem bisherigen Niveau entspricht. Dennoch bleibt die Unsicherheit hoch, denn parallel laufen weitere Section-301-Verfahren – etwa gegen 16 Wirtschaftsräume wegen industrieller Überkapazitäten –, aus denen zusätzliche Abgaben erwachsen könnten. Die neue Maßnahme ist damit ein weiterer Beleg für die grundsätzlich protektionistische Ausrichtung der amerikanischen Handelspolitik unter Trump, die durch wechselnde juristische Hebel aufrechterhalten wird. Beobachter in Washington sehen darin eine Strategie, den Druck auf Verhandlungspartner zu erhöhen und die heimische Industrie dauerhaft abzuschirmen.
| Lateinamerikanische Presse | −0.60 | critical |
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| Atlantische / angloamerikanische Presse | −0.10 | neutral |
| Kontinentaleuropäische Presse | 0.00 | neutral |
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