
Neue US-Zölle gegen 60 Staaten: EU zwischen Kritik und vorsichtiger Zustimmung
Während Außenbeauftragte Kallas die Begründung der Zwangsarbeitsvorwürfe zurückweist, wertet die Kommission die Abgaben als Einklang mit dem transatlantischen Handelsabkommen.
Am 24. Juli 2026 haben die Vereinigten Staaten Zölle von 10 und 12,5 Prozent auf Waren aus rund 60 Handelspartnerstaaten verhängt, darunter die Europäische Union, China, Brasilien und Russland. Als Grund nennt die Regierung Trump unzureichende Maßnahmen der betroffenen Länder gegen die Einfuhr von Produkten, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden. Die neuen Zölle ersetzen die auslaufenden temporären Globalszölle von 10 Prozent, die der Oberste Gerichtshof zuvor gekippt hatte. Für die EU ergibt sich dadurch keine zusätzliche Belastung: Die Abgaben werden nicht auf die bestehenden Meistbegünstigungszölle aufgeschlagen, und es gelten erneut Zollbefreiungen für bestimmte Waren wie Kork, Diamanten, Flugzeugteile oder Generika.
Die Reaktion aus Brüssel fällt zweigeteilt aus. Die Außenbeauftragte Kaja Kallas wies die Begründung Washingtons scharf zurück und forderte Aufklärung. Vergleiche man die Arbeitsgesetze, so habe die EU bezahlten Urlaub und sehr gute Arbeitsbedingungen – die Vorwürfe seien daher „nicht wirklich begründet“. Sie bezeichnete die Zölle als „negative Überraschung“, weil die EU das im vergangenen Jahr im schottischen Turnberry geschlossene Handelsabkommen eingehalten habe. Die EU-Kommission hingegen bewertete den Schritt positiv: Er stehe im Einklang mit den vereinbarten Zollverpflichtungen der USA und schaffe einen „positiven Impuls“ für weitere Gespräche über Ausnahmen und vertiefte Kooperation. Aus Brüsseler Sicht bleibt der Zugang zum US-Markt für europäische Exporteure damit stabil.
Auch andere Handelspartner äußerten sich. Australien und Neuseeland kritisierten die Zölle als ungerechtfertigt und verwiesen auf fehlende Beweise für die Zwangsarbeitsvorwürfe. Japan bedauerte die Entscheidung. Norwegen kündigte an, auf Vergeltungsmaßnahmen zu verzichten. Die Schweiz, deren Unternehmen nun höhere Abgaben zahlen als die EU-Konkurrenz, wies die Anschuldigungen zurück: Die Economiesuisse erklärte, Zwangsarbeit sei in der Schweiz verfassungs-, zivil- und strafrechtlich verboten; es gebe keinerlei Hinweise auf entsprechende Verstöße in Schweizer Lieferketten.
Die EU will nun in Washington auf die vertragskonforme Umsetzung pochen und Klärung verlangen. Hintergrund ist die protektionistische Strategie der Trump-Regierung, die das hohe US-Handelsbilanzdefizit verringern und heimische Industrien schützen will. Der weitere Verlauf dürfte sich an der Frage entscheiden, ob die US-Seite bereit ist, über zusätzliche Ausnahmen zu verhandeln und so die transatlantischen Handelsbeziehungen zu stabilisieren.
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