
Erstes Urteil wegen „LGBT-Extremismus“ in Russland: Haftstrafen für Barbetreiber in Orenburg
Ein Gericht in Orenburg verurteilte drei Mitarbeiter einer Bar zu Haftstrafen von bis zu sieben Jahren, weil sie nach dem Verbot des „internationalen LGBT-Movements“ weiterhin Veranstaltungen durchgeführt hatten.
Das Zentrale Bezirksgericht Orenburg hat am Montag die ersten Haftstrafen in einem Strafverfahren verhängt, das auf das Verbot des „internationalen LGBT-Movements“ als extremistische Organisation zurückgeht. Der 37-jährige Barbesitzer Wjatscheslaw Chassanow wurde zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt, die Administratorin Diana Kamiljanowa zu sechs Jahren und drei Monaten, der Art-Direktor Alexander Klimow zu zwei Jahren und drei Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Angeklagten unter dem Deckmantel eines Nachtlokals Veranstaltungen organisiert hatten, die darauf abzielten, „die Zugehörigkeit zu Personen nicht-traditioneller sexueller Orientierung für einen unbestimmten Personenkreis zu demonstrieren“. Die Verurteilten, die nach Angaben des Gerichts die Vorwürfe allesamt bestritten, wurden zudem mit Berufsverboten im Gastronomie- und Unterhaltungsbereich belegt; vom Eigentümer zog das Gericht über eine Million Rubel als Einkünfte aus krimineller Tätigkeit ein.
Nach Darstellung der Ermittlungsbehörden hatten die Angeklagten in der Bar Pose in Orenburg auch nach der Einstufung der Bewegung als extremistisch im November 2023 weiterhin Drag-Shows und andere Veranstaltungen durchgeführt. Die Administratorin soll Auftritte von Travestiekünstlern gefilmt, der Art-Direktor Versammlungen abgehalten und über den Messengerdienst Telegram für „LGBT-Beziehungen geworben“ haben. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Verteidigung argumentierte laut übereinstimmenden Medienberichten, dass es sich bei dem „internationalen LGBT-Movement“ um keine reale Organisation handele und die Betreiber lediglich einen Nachtklub geführt hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
Der Fall markiert eine neue Eskalationsstufe im staatlichen Vorgehen gegen sexuelle Minderheiten in Russland. Im November 2023 hatte das Oberste Gericht der Russischen Föderation auf Antrag des Justizministeriums das nicht als Organisation existierende „internationale LGBT-Movement“ zur extremistischen Vereinigung erklärt und seine Tätigkeit verboten. Im März 2024 wurde die Bewegung in das entsprechende Register des Justizministeriums sowie in die Terror- und Extremistenliste der Finanzaufsichtsbehörde Rosfinmonitoring aufgenommen. Die Razzia in der Bar Pose, die im März 2024 zur Festnahme der drei Mitarbeiter führte, war nach Hinweisen der nationalistischen Gruppierung „Russische Gemeinde Orenburg“ und einer Intervention der Vorsitzenden der „Liga für sicheres Internet“, Jekaterina Misulina, erfolgt. Aus Sicht der russischen Strafverfolgungsbehörden handelt es sich um die konsequente Durchsetzung des Extremismusrechts; die Generalstaatsanwaltschaft hatte bereits im Vorfeld erklärt, die bloße Zugehörigkeit zur LGBT-Gemeinschaft sei nicht strafbar, wohl aber die Fortführung von Aktivitäten der verbotenen Bewegung.
Menschenrechtliche Beobachter und die als „ausländischer Agent“ eingestufte LGBT-Gruppe „Wychod“ warnen vor einer weitreichenden Kriminalisierung. Die Juristin der Gruppe, Xenia Michailowa, wies darauf hin, dass die Formulierungen des Obersten Gerichts ursprünglich auf organisierte politische Betätigung abzielten, nun aber bereits der Betrieb einer Unterhaltungseinrichtung als Organisationstätigkeit gewertet werde. Parallel zum Orenburger Fall verurteilte ein Gericht in Tschita im März 2025 die Betreiberin eines ähnlichen Klubs zu vier Jahren Haft; ein Berufungsgericht verschärfte die Strafe später auf sechs Jahre und zwei Monate. Bereits im Januar 2025 war in der Region Kemerowo eine erste Freiheitsstrafe wegen Beteiligung an der verbotenen Bewegung verhängt worden. Mit dem nun ergangenen Urteil in Orenburg liegt erstmals eine Verurteilung wegen der Organisation der Bewegung vor. Beobachter in europäischen Hauptstädten sehen in der wachsenden Zahl solcher Verfahren eine weitere Verfestigung repressiver Tendenzen, die auch die Arbeit von Journalisten und Aktivisten erfassen könnte. Das Urteil kann binnen zehn Tagen angefochten werden; mit einer Bestätigung durch die nächste Instanz wird in Moskauer Juristenkreisen gerechnet.
| Russische & GUS-Presse | +0.70 | aligned |
|---|---|---|
| Kontinentaleuropäische Presse | −0.80 | critical |
Russia reaffirms its cultural and moral sovereignty by convicting LGBT extremism, protecting citizens from harmful foreign influences.
The verdict is framed as a legitimate defense of traditional values, using the language of sovereignty and social protection to normalize repression.
Europe condemns Russia for violating fundamental human rights with a discriminatory and disproportionate sentence.
The verdict is placed within a universal human rights framework, equating Russian legislation with persecution, and calling for international action.
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