
Erste Anklage im Fall Nord Stream: Generalbundesanwalt wirft Ukrainer Kriegsverbrechen vor
Die Bundesanwaltschaft hat einen ukrainischen Staatsbürger wegen der Sprengung der Ostsee-Pipelines angeklagt – ein Verfahren mit erheblichen diplomatischen Implikationen für das Verhältnis zwischen Berlin und Kiew.
Die deutsche Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch Anklage gegen den ukrainischen Staatsbürger Serhij K. erhoben. Es ist die erste Anklage im Zusammenhang mit der Zerstörung der Gasleitungen Nord Stream 1 und 2 im September 2022. Dem 49-Jährigen werden das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken sowie ein Angriff auf eine zivile Energieinfrastruktur zur Last gelegt, was nach internationalem Strafrecht als Kriegsverbrechen gewertet wird. Der Beschuldigte, der im August 2025 in Italien festgenommen und im November an Deutschland ausgeliefert worden war, sitzt in Hamburg in Untersuchungshaft. Nach Darstellung der Ermittler führte er eine siebenköpfige Gruppe an, die mit der Segelyacht „Andromeda“ Sprengsätze an den Pipelines nahe der dänischen Insel Bornholm anbrachte. Die Beweislage wird von deutschen Medien als erdrückend bezeichnet: Auf dem Schiff wurden Spuren der Militärsprengstoffe Oktogen und Hexogen gesichert, zudem soll sich der Verdächtige in abgehörten Telefonaten aus der italienischen Auslieferungshaft selbst belastet haben. Sein Anwalt kündigte an, auf Freispruch zu plädieren.
Die Anklageerhebung offenbart ein Spannungsfeld widerstreitender politischer und rechtlicher Bewertungen. Aus Sicht der Karlsruher Behörde handelt es sich um einen schweren Sabotageakt gegen kritische Infrastruktur, der die wirtschaftliche Stabilität Deutschlands treffen sollte. In Kiew hingegen wird die Tat von Teilen der Bevölkerung als legitimer Schlag gegen eine Einnahmequelle des russischen Kriegsapparats gesehen; die ukrainische Regierung hat jede Beteiligung stets bestritten. In Warschau verweigerte ein Gericht die Auslieferung eines zweiten Verdächtigen mit der Begründung, ein solcher Angriff könne als Notwehr gegen einen „völkermörderischen Krieg“ gelten. Moskau wiederum, das ein eigenes Ermittlungsverfahren wegen internationalen Terrorismus eingeleitet hat, fordert seit langem eine transparente Aufklärung und hat Gesprächsbereitschaft signalisiert.
Die juristische Aufarbeitung birgt erhebliches diplomatisches Konfliktpotenzial. Deutschland ist der größte europäische Militärhilfegeber der Ukraine; ein Strafprozess, der die Täterschaft ukrainischer Staatsangehöriger feststellt, könnte das bilaterale Verhältnis belasten. Die Ermittler haben insgesamt sieben Verdächtige identifiziert, sämtlich ukrainische Staatsbürger. Einer von ihnen gilt als im Krieg gefallen, weitere sollen sich in der Ukraine aufhalten. Die Frage, wer die Operation in Auftrag gegeben und finanziert hat, bleibt nach Aktenlage der Bundesanwaltschaft offen. Der Prozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg wird voraussichtlich im Herbst 2026 beginnen.
Die Pipelines waren zum Zeitpunkt der Sprengung nicht in Betrieb: Nord Stream 1 hatte Russland wenige Wochen zuvor unter Verweis auf technische Probleme stillgelegt, Nord Stream 2 war nach dem deutschen Zertifizierungsstopp infolge der russischen Invasion nie in Betrieb gegangen. Die Explosionen zerstörten drei der vier Leitungsstränge und setzten Rekordmengen Methan frei. Deutschland ist das einzige Land, das die Ermittlungen fortführt; Schweden und Dänemark stellten ihre Verfahren 2024 mangels Zuständigkeit ein. Der Fall markiert eine Schnittstelle von Strafverfolgung, Energiesicherheit und hybrider Kriegsführung, an der sich die Rechtsordnung in einem politisch hochsensiblen Umfeld bewähren muss.
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Nach Jahren des Leugnens muss der Westen endlich zugeben, dass die Spur nach Kiew führt. Die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen einen ehemaligen ukrainischen Soldaten bestätigt, was Moskau seit Langem behauptet: Die Sabotage wurde von Russland feindlich gesinnten Kräften verübt, nicht von Moskau selbst. Die Anklage entlarvt die Heuchelei derjenigen, die voreilig und ohne Beweise Russland beschuldigten.
Die Bundesanwaltschaft hat im Fall der Nord-Stream-Sabotage erstmals Anklage gegen einen ukrainischen Staatsbürger erhoben. Der Beschuldigte, ein ehemaliger Soldat, der im vergangenen Jahr in Italien festgenommen wurde, wird des Angriffs auf zivile Energieinfrastruktur beschuldigt. Die Ermittlungen zu möglichen Mittätern dauern an.
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