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Justiz & RechtDienstag, 30. Juni 2026

Blake Lively verlangt von Justin Baldoni über acht Millionen Dollar Anwaltskosten

Nach der außergerichtlichen Einigung im Rechtsstreit um den Film «It Ends With Us» beantragt die Schauspielerin die Erstattung ihrer Verteidigungskosten gemäß einem kalifornischen Gesetz gegen Vergeltungsklagen.

Die Schauspielerin Blake Lively hat bei einem Bundesgericht in Manhattan die Erstattung von 8.035.040,88 Dollar an Anwaltskosten und Auslagen von ihrem Filmpartner Justin Baldoni und dessen Produktionsfirma Wayfarer Studios beantragt. Der am Dienstag eingereichte Antrag beziffert die Honorare zweier Anwaltskanzleien auf knapp 7,5 Millionen Dollar sowie weitere Prozesskosten auf rund 540.000 Dollar. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Lewis J. Liman hatte Lively zuvor das Recht zugesprochen, die Kosten für ihre Verteidigung gegen eine von Baldoni angestrengte Verleumdungsklage geltend zu machen, nachdem diese abgewiesen worden war.

Aus Sicht von Livelys Anwälten war der Arbeitsaufwand „umfassend und notwendig, um den vollständigen Sieg zu erringen“. Sie werfen der Gegenseite vor, mit „rücksichtslosen Prozesstaktiken“ die Ressourcen der Schauspielerin gezielt erschöpft zu haben. Baldoni und Wayfarer Studios haben bis zum 13. Juli Zeit, zu der Forderung Stellung zu nehmen; eine öffentliche Reaktion ihrer Anwälte lag zunächst nicht vor. Das Gericht wird nach Eingang der Stellungnahme über die endgültige Höhe des zu erstattenden Betrags entscheiden.

Grundlage des Kostenanspruchs ist Paragraf 47.1 des kalifornischen Zivilgesetzbuchs. Die Vorschrift soll Personen, die sexuelle Belästigung oder Diskriminierung melden, vor Vergeltungsklagen schützen, indem sie dem Beklagten einer abgewiesenen Verleumdungsklage die Erstattung der Verteidigungskosten zuspricht. Richter Liman befand, dass Baldonis Klage keine hinreichenden Belege für böswilliges Handeln Livelys enthalte und daher die Ausnahmevoraussetzungen nicht erfüllt seien. Zugleich wies das Gericht Livelys Forderung nach dreifachem Schadensersatz und Strafzahlungen zurück, da diese nicht mit den bundesrechtlichen Verfahrensregeln vereinbar seien.

Der Konflikt war aus den Dreharbeiten zu dem Film «It Ends With Us» (2024) erwachsen. Lively hatte Baldoni sexuelle Belästigung vorgeworfen und ihm zur Last gelegt, eine Kampagne zur Zerstörung ihres öffentlichen Ansehens organisiert zu haben. Baldoni bestritt die Vorwürfe und reichte seinerseits eine Klage wegen Verleumdung und Erpressung gegen Lively und ihren Ehemann Ryan Reynolds ein. Beide Klagen wurden abgewiesen. Im Mai erzielten die Parteien eine außergerichtliche Einigung, die Lively keine finanzielle Entschädigung zusprach, jedoch die Frage der Anwaltskosten offenließ. Mit der nun eingereichten Bezifferung und der gesetzten Frist zur Stellungnahme Baldonis tritt das Verfahren in seine letzte Phase, bevor das Gericht über die Kostenerstattung befindet.

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Dienstag, 30. Juni 2026

Blake Lively verlangt von Justin Baldoni über acht Millionen Dollar Anwaltskosten

Nach der außergerichtlichen Einigung im Rechtsstreit um den Film «It Ends With Us» beantragt die Schauspielerin die Erstattung ihrer Verteidigungskosten gemäß einem kalifornischen Gesetz gegen Vergeltungsklagen.

Die Schauspielerin Blake Lively hat bei einem Bundesgericht in Manhattan die Erstattung von 8.035.040,88 Dollar an Anwaltskosten und Auslagen von ihrem Filmpartner Justin Baldoni und dessen Produktionsfirma Wayfarer Studios beantragt. Der am Dienstag eingereichte Antrag beziffert die Honorare zweier Anwaltskanzleien auf knapp 7,5 Millionen Dollar sowie weitere Prozesskosten auf rund 540.000 Dollar. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Lewis J. Liman hatte Lively zuvor das Recht zugesprochen, die Kosten für ihre Verteidigung gegen eine von Baldoni angestrengte Verleumdungsklage geltend zu machen, nachdem diese abgewiesen worden war.

Aus Sicht von Livelys Anwälten war der Arbeitsaufwand „umfassend und notwendig, um den vollständigen Sieg zu erringen“. Sie werfen der Gegenseite vor, mit „rücksichtslosen Prozesstaktiken“ die Ressourcen der Schauspielerin gezielt erschöpft zu haben. Baldoni und Wayfarer Studios haben bis zum 13. Juli Zeit, zu der Forderung Stellung zu nehmen; eine öffentliche Reaktion ihrer Anwälte lag zunächst nicht vor. Das Gericht wird nach Eingang der Stellungnahme über die endgültige Höhe des zu erstattenden Betrags entscheiden.

Grundlage des Kostenanspruchs ist Paragraf 47.1 des kalifornischen Zivilgesetzbuchs. Die Vorschrift soll Personen, die sexuelle Belästigung oder Diskriminierung melden, vor Vergeltungsklagen schützen, indem sie dem Beklagten einer abgewiesenen Verleumdungsklage die Erstattung der Verteidigungskosten zuspricht. Richter Liman befand, dass Baldonis Klage keine hinreichenden Belege für böswilliges Handeln Livelys enthalte und daher die Ausnahmevoraussetzungen nicht erfüllt seien. Zugleich wies das Gericht Livelys Forderung nach dreifachem Schadensersatz und Strafzahlungen zurück, da diese nicht mit den bundesrechtlichen Verfahrensregeln vereinbar seien.

Der Konflikt war aus den Dreharbeiten zu dem Film «It Ends With Us» (2024) erwachsen. Lively hatte Baldoni sexuelle Belästigung vorgeworfen und ihm zur Last gelegt, eine Kampagne zur Zerstörung ihres öffentlichen Ansehens organisiert zu haben. Baldoni bestritt die Vorwürfe und reichte seinerseits eine Klage wegen Verleumdung und Erpressung gegen Lively und ihren Ehemann Ryan Reynolds ein. Beide Klagen wurden abgewiesen. Im Mai erzielten die Parteien eine außergerichtliche Einigung, die Lively keine finanzielle Entschädigung zusprach, jedoch die Frage der Anwaltskosten offenließ. Mit der nun eingereichten Bezifferung und der gesetzten Frist zur Stellungnahme Baldonis tritt das Verfahren in seine letzte Phase, bevor das Gericht über die Kostenerstattung befindet.

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