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Geopolitik & PolitikSamstag, 25. Juli 2026

Venezuela kündigt Rückzug vom Internationalen Strafgerichtshof an

Die Regierung in Caracas hat den Vereinten Nationen den unwiderruflichen Austritt aus dem Römischen Statut mitgeteilt und wirft dem Gericht geografische Parteilichkeit vor.

Die venezolanische Regierung hat am Freitag den Vereinten Nationen ihre „feste und unwiderrufliche" Entscheidung übermittelt, das Römische Statut zu kündigen und den Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) einzuleiten. Außenminister Félix Plasencia erklärte, man habe Generalsekretär António Guterres gemäß Artikel 127 des Statuts informiert. Der Schritt erfolgt im Kontext einer seit 2018 vom IStGH geführten Untersuchung mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter der früheren Regierung von Nicolás Maduro, die nach Darstellung des Gerichts trotz wiederholter Versuche Caracas', das Verfahren unter Verweis auf den Grundsatz der Komplementarität zu stoppen, fortgesetzt wurde.

Aus Sicht der Regierung in Venezuela spiegeln die Aktivitäten des Gerichts eine „geografische Voreingenommenheit" wider, die sich unverhältnismäßig auf afrikanische und lateinamerikanische Staaten konzentriere. Plasencia sprach von einer Instrumentalisierung der internationalen Justiz, die Ungleichheiten zwischen den Völkern vertiefe und das Recht auf Selbstbestimmung und Souveränität missachte. Das Parlament in Caracas, das von Anhängern des Chavismus kontrolliert wird, hatte bereits im Dezember einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das den Austritt aus dem Römischen Statut vorsieht. Parlamentspräsident Jorge Rodríguez erklärte damals, der Gerichtshof diene lediglich „den Absichten des nordamerikanischen Imperialismus".

Der IStGH selbst teilte mit, noch nicht direkt von der Entscheidung unterrichtet worden zu sein, bedauerte jedoch die Absicht, sich der gemeinsamen Anstrengung zur Beendigung der Straflosigkeit zu entziehen. Die im März 2024 von einer Berufungskammer bestätigte Fortsetzung der Untersuchung wird nach Darstellung des Gerichts nicht durch einen angekündigten Austritt berührt, da die Zuständigkeit für bereits anhängige Verfahren bestehen bleibe. Gleichzeitig wurde bekannt, dass die Versammlung der Vertragsstaaten den Chefankläger Karim Khan wegen des Vorwurfs sexuellen Fehlverhaltens seines Amtes enthoben hat. Über etwaige Verzögerungen des venezolanischen Dossiers durch diesen Wechsel ist nichts bekannt.

Die förmliche Kündigung entfaltet nach Artikel 127 erst ein Jahr nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär Wirkung. Beobachter in Den Haag weisen darauf hin, dass damit die bereits aktiven Verfahren gegen Venezuela nicht automatisch enden; die Kammern können anhängige Fälle zu Ende führen. Caracas bestreitet die Zuständigkeit des Gerichts grundsätzlich und sieht in der Anklageerhebung einen Akt juridischer Kriegführung. Aus diplomatischen Kreisen verlautet, die Benachrichtigung an die UN sei bereits erfolgt, womit der Lauf der Einjahresfrist begonnen habe. Unabhängig davon bleibt der IStGH berechtigt, seine Ermittlungen bis zur formellen Wirksamkeit des Austritts oder darüber hinaus fortzusetzen, sofern sie bereits autorisiert wurden.

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Venezuela kündigt Rückzug vom Internationalen Strafgerichtshof an

Die Regierung in Caracas hat den Vereinten Nationen den unwiderruflichen Austritt aus dem Römischen Statut mitgeteilt und wirft dem Gericht geografische Parteilichkeit vor.

Die venezolanische Regierung hat am Freitag den Vereinten Nationen ihre „feste und unwiderrufliche" Entscheidung übermittelt, das Römische Statut zu kündigen und den Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) einzuleiten. Außenminister Félix Plasencia erklärte, man habe Generalsekretär António Guterres gemäß Artikel 127 des Statuts informiert. Der Schritt erfolgt im Kontext einer seit 2018 vom IStGH geführten Untersuchung mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter der früheren Regierung von Nicolás Maduro, die nach Darstellung des Gerichts trotz wiederholter Versuche Caracas', das Verfahren unter Verweis auf den Grundsatz der Komplementarität zu stoppen, fortgesetzt wurde.

Aus Sicht der Regierung in Venezuela spiegeln die Aktivitäten des Gerichts eine „geografische Voreingenommenheit" wider, die sich unverhältnismäßig auf afrikanische und lateinamerikanische Staaten konzentriere. Plasencia sprach von einer Instrumentalisierung der internationalen Justiz, die Ungleichheiten zwischen den Völkern vertiefe und das Recht auf Selbstbestimmung und Souveränität missachte. Das Parlament in Caracas, das von Anhängern des Chavismus kontrolliert wird, hatte bereits im Dezember einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das den Austritt aus dem Römischen Statut vorsieht. Parlamentspräsident Jorge Rodríguez erklärte damals, der Gerichtshof diene lediglich „den Absichten des nordamerikanischen Imperialismus".

Der IStGH selbst teilte mit, noch nicht direkt von der Entscheidung unterrichtet worden zu sein, bedauerte jedoch die Absicht, sich der gemeinsamen Anstrengung zur Beendigung der Straflosigkeit zu entziehen. Die im März 2024 von einer Berufungskammer bestätigte Fortsetzung der Untersuchung wird nach Darstellung des Gerichts nicht durch einen angekündigten Austritt berührt, da die Zuständigkeit für bereits anhängige Verfahren bestehen bleibe. Gleichzeitig wurde bekannt, dass die Versammlung der Vertragsstaaten den Chefankläger Karim Khan wegen des Vorwurfs sexuellen Fehlverhaltens seines Amtes enthoben hat. Über etwaige Verzögerungen des venezolanischen Dossiers durch diesen Wechsel ist nichts bekannt.

Die förmliche Kündigung entfaltet nach Artikel 127 erst ein Jahr nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär Wirkung. Beobachter in Den Haag weisen darauf hin, dass damit die bereits aktiven Verfahren gegen Venezuela nicht automatisch enden; die Kammern können anhängige Fälle zu Ende führen. Caracas bestreitet die Zuständigkeit des Gerichts grundsätzlich und sieht in der Anklageerhebung einen Akt juridischer Kriegführung. Aus diplomatischen Kreisen verlautet, die Benachrichtigung an die UN sei bereits erfolgt, womit der Lauf der Einjahresfrist begonnen habe. Unabhängig davon bleibt der IStGH berechtigt, seine Ermittlungen bis zur formellen Wirksamkeit des Austritts oder darüber hinaus fortzusetzen, sofern sie bereits autorisiert wurden.

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