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Justiz & RechtDonnerstag, 18. Juni 2026

Peitschenhiebe und Berufsverbot: Iranische Justiz verurteilt Sängerin und Musiker des „Karawanserei-Konzerts“

Ein Gericht in Qom verhängte gegen die Künstlerin Parastoo Ahmadi und acht Mitwirkende jeweils 74 Peitschenhiebe, ein zweijähriges Ausreiseverbot und ein Auftrittsverbot – während Teheran zugleich im Fokus internationaler Atompolitik steht.

Ein Strafgericht in der iranischen Stadt Qom hat die Sängerin Parastoo Ahmadi und acht weitere Mitwirkende ihres virtuellen „Karawanserei-Konzerts“ zu drakonischen Strafen verurteilt. Wie die Nachrichtenplattform Radio Farda und der Sender Iran International übereinstimmend berichten, erhielten die neun Angeklagten jeweils 74 Peitschenhiebe, ein zweijähriges Ausreiseverbot sowie ein zweijähriges Verbot jeglicher künstlerischer oder gewerblicher Tätigkeit im Musikbereich. Das Urteil, das auf Grundlage des Paragrafen 638 des islamischen Strafgesetzbuchs sowie des Paragrafen 743 zum Cyberrecht erging, stuft die Veröffentlichung des Konzertvideos als „Verletzung der öffentlichen Sittsamkeit durch Produktion und Verbreitung vulgärer und unmoralischer Inhalte im virtuellen Raum“ ein. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb der gesetzlichen Frist angefochten werden.

Das Konzertvideo war Mitte Dezember 2024 auf dem YouTube-Kanal der Sängerin erschienen und hatte in den sozialen Netzwerken erhebliche Resonanz ausgelöst. Ahmadi trat in dem historischen Karawanserei-Gebäude Deir-e Gatschin ohne Kopftuch auf und sang gemeinsam mit ihrer Band. Die Aufnahmen wurden zum Symbol für den anhaltenden Widerstand gegen die strengen Kleidungs- und Auftrittsvorschriften der Islamischen Republik, insbesondere nach der „Frau, Leben, Freiheit“-Bewegung. Die Richter in Qom sahen darin eine gezielte „Entwertung islamischer Werte und Normen“ und verhängten die Höchststrafe nach dem vage formulierten Tatbestand der Verletzung der öffentlichen Keuschheit.

Aus der iranischen Diaspora kam umgehend scharfe Kritik. Die in den USA lebende Aktivistin Masih Alinejad bezeichnete das Urteil gegenüber Iran International als „mittelalterlich“ und als „offenkundige Rache des Regimes an der Stimme einer Frau“. Alinejad, selbst eine prominente Gegnerin des Kopftuchzwangs, sieht in der Entscheidung eine Fortsetzung der systematischen Unterdrückung weiblicher Künstler, die sich den staatlichen Kleidungs- und Auftrittsvorschriften widersetzen. Die Verurteilung reiht sich in eine lange Liste von Fällen ein, in denen die iranische Justiz mit schwammigen Begriffen wie „Verletzung der öffentlichen Keuschheit“ gegen Musiker, Schauspieler und andere Kulturschaffende vorgeht.

Während die Islamische Republik im Inneren mit harter Hand gegen künstlerische Freiheiten vorgeht, steht sie außenpolitisch im Zentrum intensiver diplomatischer Bemühungen. NATO-Generalsekretär Mark Rutte erklärte laut Iran International, ein mögliches Abkommen zwischen Washington und Teheran könne die Sicherheit der Welt erhöhen, indem es Irans Nuklearprogramm und ballistische Raketenfähigkeiten begrenze. Gleichzeitig berichtete CNN unter Berufung auf israelische Quellen, Premierminister Benjamin Netanjahu versuche, über rechtsgerichtete US-Senatoren Druck auf Präsident Donald Trump auszuüben, um die Bedingungen eines solchen Abkommens zu beeinflussen. So entsteht das Bild eines Regimes, das nach innen kulturelle Regungen brutal erstickt, während es nach außen als Verhandlungspartner umworben wird.

Für europäische Beobachter, auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz, verdeutlicht der Fall die tiefe Kluft zwischen der iranischen Zivilgesellschaft und dem Staatsapparat. Die drakonische Bestrafung einer Sängerin, deren einziges Vergehen ein Auftritt ohne Kopftuch war, zeigt, wie sehr das Regime kulturelle Freiräume als Bedrohung wahrnimmt. Sollte das Urteil in der Berufung bestätigt werden, dürfte es weitere Künstler ins Exil treiben und die transatlantische Debatte über Menschenrechtsklauseln in künftigen Nuklearabkommen neu entfachen.

Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.

2 Mediengruppen · 2 Sprachen

38%
TonTemperaturFokusPositionierungHorizont
Kontinentaleuropäische PresseAtlantische / angloamerikanische Presse
Kontinentaleuropäische Presse/ Nordisch
EmpörungDistanz

Ein schwedischer Bericht beschreibt das Urteil von 74 Peitschenhieben, Reiseverbot und Kunstverbot für die iranische Sängerin Parastoo Ahmadi und acht Musiker, die beschuldigt werden, die öffentliche Anständigkeit durch die Veröffentlichung vulgärer Inhalte verletzt zu haben. Er erwähnt die Verhaftung nach einem YouTube-Konzert ohne Hidschab und die Freilassung gegen Kaution und erklärt das iranische Verbot für Frauen, Haare zu zeigen und solo vor gemischtem Publikum zu singen. Der Ton ist sachlich und hebt die restriktiven Gesetze ohne ausdrückliche Verurteilung hervor.

Atlantische / angloamerikanische Presse/ Progressiv
AlarmEmpörungDringlichkeit

Eine Menschenrechtsagentur berichtet über das Urteil des Gerichts von Qom: 74 Peitschenhiebe, zweijähriges Ausreiseverbot und zweijähriges Kunstverbot für die Sängerin und ihre Gruppe, die beschuldigt werden, die „öffentliche Anständigkeit“ durch die Produktion unmoralischer Online-Inhalte verletzt zu haben. Sie betont die harte Bestrafung für ein virtuelles Konzert, das breite Reaktionen in den sozialen Medien auslöste, und stellt es als schweren Schlag gegen die künstlerische Freiheit und die Rechte der Frauen dar.

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Donnerstag, 18. Juni 2026

Peitschenhiebe und Berufsverbot: Iranische Justiz verurteilt Sängerin und Musiker des „Karawanserei-Konzerts“

Ein Gericht in Qom verhängte gegen die Künstlerin Parastoo Ahmadi und acht Mitwirkende jeweils 74 Peitschenhiebe, ein zweijähriges Ausreiseverbot und ein Auftrittsverbot – während Teheran zugleich im Fokus internationaler Atompolitik steht.

Ein Strafgericht in der iranischen Stadt Qom hat die Sängerin Parastoo Ahmadi und acht weitere Mitwirkende ihres virtuellen „Karawanserei-Konzerts“ zu drakonischen Strafen verurteilt. Wie die Nachrichtenplattform Radio Farda und der Sender Iran International übereinstimmend berichten, erhielten die neun Angeklagten jeweils 74 Peitschenhiebe, ein zweijähriges Ausreiseverbot sowie ein zweijähriges Verbot jeglicher künstlerischer oder gewerblicher Tätigkeit im Musikbereich. Das Urteil, das auf Grundlage des Paragrafen 638 des islamischen Strafgesetzbuchs sowie des Paragrafen 743 zum Cyberrecht erging, stuft die Veröffentlichung des Konzertvideos als „Verletzung der öffentlichen Sittsamkeit durch Produktion und Verbreitung vulgärer und unmoralischer Inhalte im virtuellen Raum“ ein. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb der gesetzlichen Frist angefochten werden.

Das Konzertvideo war Mitte Dezember 2024 auf dem YouTube-Kanal der Sängerin erschienen und hatte in den sozialen Netzwerken erhebliche Resonanz ausgelöst. Ahmadi trat in dem historischen Karawanserei-Gebäude Deir-e Gatschin ohne Kopftuch auf und sang gemeinsam mit ihrer Band. Die Aufnahmen wurden zum Symbol für den anhaltenden Widerstand gegen die strengen Kleidungs- und Auftrittsvorschriften der Islamischen Republik, insbesondere nach der „Frau, Leben, Freiheit“-Bewegung. Die Richter in Qom sahen darin eine gezielte „Entwertung islamischer Werte und Normen“ und verhängten die Höchststrafe nach dem vage formulierten Tatbestand der Verletzung der öffentlichen Keuschheit.

Aus der iranischen Diaspora kam umgehend scharfe Kritik. Die in den USA lebende Aktivistin Masih Alinejad bezeichnete das Urteil gegenüber Iran International als „mittelalterlich“ und als „offenkundige Rache des Regimes an der Stimme einer Frau“. Alinejad, selbst eine prominente Gegnerin des Kopftuchzwangs, sieht in der Entscheidung eine Fortsetzung der systematischen Unterdrückung weiblicher Künstler, die sich den staatlichen Kleidungs- und Auftrittsvorschriften widersetzen. Die Verurteilung reiht sich in eine lange Liste von Fällen ein, in denen die iranische Justiz mit schwammigen Begriffen wie „Verletzung der öffentlichen Keuschheit“ gegen Musiker, Schauspieler und andere Kulturschaffende vorgeht.

Während die Islamische Republik im Inneren mit harter Hand gegen künstlerische Freiheiten vorgeht, steht sie außenpolitisch im Zentrum intensiver diplomatischer Bemühungen. NATO-Generalsekretär Mark Rutte erklärte laut Iran International, ein mögliches Abkommen zwischen Washington und Teheran könne die Sicherheit der Welt erhöhen, indem es Irans Nuklearprogramm und ballistische Raketenfähigkeiten begrenze. Gleichzeitig berichtete CNN unter Berufung auf israelische Quellen, Premierminister Benjamin Netanjahu versuche, über rechtsgerichtete US-Senatoren Druck auf Präsident Donald Trump auszuüben, um die Bedingungen eines solchen Abkommens zu beeinflussen. So entsteht das Bild eines Regimes, das nach innen kulturelle Regungen brutal erstickt, während es nach außen als Verhandlungspartner umworben wird.

Für europäische Beobachter, auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz, verdeutlicht der Fall die tiefe Kluft zwischen der iranischen Zivilgesellschaft und dem Staatsapparat. Die drakonische Bestrafung einer Sängerin, deren einziges Vergehen ein Auftritt ohne Kopftuch war, zeigt, wie sehr das Regime kulturelle Freiräume als Bedrohung wahrnimmt. Sollte das Urteil in der Berufung bestätigt werden, dürfte es weitere Künstler ins Exil treiben und die transatlantische Debatte über Menschenrechtsklauseln in künftigen Nuklearabkommen neu entfachen.

Divergenz der Quellen

Justiz & Recht · 5 Quellen · 2 Sprachen

38%Mittel

Wie stark die Quellen die gleichen Fakten unterschiedlich darstellen.

Wie sie sich aufteilen

Neutral75%
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Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.

2 Mediengruppen · 2 Sprachen

TonTemperaturFokusPositionierungHorizont
Kontinentaleuropäische PresseAtlantische / angloamerikanische Presse
Kontinentaleuropäische Presse/ Nordisch
EmpörungDistanz

Ein schwedischer Bericht beschreibt das Urteil von 74 Peitschenhieben, Reiseverbot und Kunstverbot für die iranische Sängerin Parastoo Ahmadi und acht Musiker, die beschuldigt werden, die öffentliche Anständigkeit durch die Veröffentlichung vulgärer Inhalte verletzt zu haben. Er erwähnt die Verhaftung nach einem YouTube-Konzert ohne Hidschab und die Freilassung gegen Kaution und erklärt das iranische Verbot für Frauen, Haare zu zeigen und solo vor gemischtem Publikum zu singen. Der Ton ist sachlich und hebt die restriktiven Gesetze ohne ausdrückliche Verurteilung hervor.

Atlantische / angloamerikanische Presse/ Progressiv
AlarmEmpörungDringlichkeit

Eine Menschenrechtsagentur berichtet über das Urteil des Gerichts von Qom: 74 Peitschenhiebe, zweijähriges Ausreiseverbot und zweijähriges Kunstverbot für die Sängerin und ihre Gruppe, die beschuldigt werden, die „öffentliche Anständigkeit“ durch die Produktion unmoralischer Online-Inhalte verletzt zu haben. Sie betont die harte Bestrafung für ein virtuelles Konzert, das breite Reaktionen in den sozialen Medien auslöste, und stellt es als schweren Schlag gegen die künstlerische Freiheit und die Rechte der Frauen dar.

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