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Justiz & RechtMittwoch, 24. Juni 2026

Niederlande melden ersten Fall von Euthanasie bei einem Kind unter zwölf Jahren

Nach der Gesetzesausweitung von 2024 wurde erstmals das Leben eines schwerstkranken Kindes zwischen einem und zwölf Jahren aktiv beendet; der Fall wird nun staatsanwaltschaftlich geprüft.

Die niederländische Gesundheitsministerin Sophie Hermans hat dem Parlament in Den Haag den ersten Fall einer Euthanasie an einem Kind unter zwölf Jahren gemeldet. Der Eingriff erfolgte nach Regierungsangaben Ende 2025 bei einem Patienten im Alter zwischen einem und zwölf Jahren, der an einer unheilbaren Erkrankung litt und dessen Leiden als unerträglich eingestuft wurde. Alter, Geschlecht und genaue Diagnose wurden nicht bekannt gegeben. Der zuständige regionale Prüfungsausschuss hat den behandelnden Arzt angehört und die Krankenakte ausgewertet; sein Votum wurde an die Staatsanwaltschaft überwiesen, die nun die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bewertet.

Das Königreich hatte 2002 als erster Staat weltweit die aktive Sterbehilfe legalisiert und das Verfahren 2014 auf einwilligungsfähige Minderjährige ab zwölf Jahren sowie auf Neugeborene mit Zustimmung der Eltern ausgeweitet. Seit Februar 2024 erlaubt eine Erweiterung des Gesetzes die Lebensbeendigung auch für Kinder zwischen einem und zwölf Jahren, sofern eine terminale Erkrankung vorliegt, das Leiden ohne Aussicht auf Besserung medizinisch nicht anders zu lindern ist und die Eltern zustimmen. Die Kontrolle erfolgt – anders als in vielen anderen Rechtsordnungen – nicht vorab durch eine Genehmigung, sondern nachträglich durch die Prüfungsausschüsse und die Staatsanwaltschaft. Das Gesundheitsministerium in Den Haag schätzte bei Inkrafttreten der Regelung, dass jährlich fünf bis zehn Kinder in diese Kategorie fallen könnten.

Aus Brüsseler Sicht geht die belgische Regelung noch weiter: Dort ist die Euthanasie seit 2014 ohne Altersgrenze zulässig, auch bei nicht-terminalen psychiatrischen Erkrankungen. In Deutschland bleibt die aktive Sterbehilfe hingegen strafbar; das Bundesverfassungsgericht hat 2020 zwar das Recht auf selbstbestimmtes Sterben gestärkt und die geschäftsmäßige Suizidhilfe entkriminalisiert, eine gesetzliche Neuregelung der Suizidassistenz steht jedoch weiterhin aus. Österreich legalisierte 2022 die Suizidhilfe für schwerstkranke Erwachsene unter strengen Auflagen, während die Schweiz die Beihilfe zum Suizid seit Jahrzehnten straffrei stellt und auch Ausländern zugänglich macht. In allen deutschsprachigen Ländern ist die direkte Tötung durch einen Arzt – wie nun in den Niederlanden bei einem Kleinkind praktiziert – nicht erlaubt.

Der vorliegende Fall wird in Den Haag als Präzedenzfall für die Anwendung der 2024 in Kraft getretenen Ausnahmeregelung gewertet. Die staatsanwaltschaftliche Prüfung muss klären, ob die ärztliche Entscheidung im Einklang mit den Kriterien des unerträglichen Leidens und der Alternativlosigkeit stand. Das Votum des Prüfungsausschusses soll in Kürze veröffentlicht werden. In den Nachbarländern dürfte der Vorgang die Debatte über die Grenzen der Selbstbestimmung am Lebensende und den Schutz vulnerabler Minderjähriger neu beleben.

Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.

2 Mediengruppen · 4 Sprachen

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TonTemperaturFokusPositionierungHorizont
Lateinamerikanische PresseKontinentaleuropäische Presse
Lateinamerikanische Presse
PragmatismusSkepsis

Die Niederlande haben den ersten Fall von Euthanasie bei einem Kind unter 12 Jahren nach der Gesetzesausweitung von 2024 verzeichnet. Der Fall eines todkranken Minderjährigen ohne Aussicht auf Genesung wurde dem Parlament zusammen mit dem Jahresbericht über Spätabtreibungen und Euthanasie vorgelegt, wodurch die beiden Praktiken unterschwellig verknüpft werden. Die Behörden betonen, dass das Verfahren strenge rechtliche Kriterien erfüllte und nun staatsanwaltschaftlich überprüft wird.

Kontinentaleuropäische Presse
DistanzPragmatismus

In den Niederlanden wurde erstmals seit der Gesetzesausweitung im Februar 2024 ein Kind unter 12 Jahren euthanasiert, das an einer unheilbaren Krankheit und unerträglichen Schmerzen litt. Der behandelnde Arzt meldete den Eingriff einem Sonderausschuss, der die Krankenakte prüfte und seine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung der Einhaltung des Rechtsrahmens vorlegte. Details zur Identität oder den Umständen des Kindes wurden nicht bekannt gegeben; die Kontrolle erfolgt nachträglich ohne vorherige Genehmigung.

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Mittwoch, 24. Juni 2026

Niederlande melden ersten Fall von Euthanasie bei einem Kind unter zwölf Jahren

Nach der Gesetzesausweitung von 2024 wurde erstmals das Leben eines schwerstkranken Kindes zwischen einem und zwölf Jahren aktiv beendet; der Fall wird nun staatsanwaltschaftlich geprüft.

Die niederländische Gesundheitsministerin Sophie Hermans hat dem Parlament in Den Haag den ersten Fall einer Euthanasie an einem Kind unter zwölf Jahren gemeldet. Der Eingriff erfolgte nach Regierungsangaben Ende 2025 bei einem Patienten im Alter zwischen einem und zwölf Jahren, der an einer unheilbaren Erkrankung litt und dessen Leiden als unerträglich eingestuft wurde. Alter, Geschlecht und genaue Diagnose wurden nicht bekannt gegeben. Der zuständige regionale Prüfungsausschuss hat den behandelnden Arzt angehört und die Krankenakte ausgewertet; sein Votum wurde an die Staatsanwaltschaft überwiesen, die nun die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bewertet.

Das Königreich hatte 2002 als erster Staat weltweit die aktive Sterbehilfe legalisiert und das Verfahren 2014 auf einwilligungsfähige Minderjährige ab zwölf Jahren sowie auf Neugeborene mit Zustimmung der Eltern ausgeweitet. Seit Februar 2024 erlaubt eine Erweiterung des Gesetzes die Lebensbeendigung auch für Kinder zwischen einem und zwölf Jahren, sofern eine terminale Erkrankung vorliegt, das Leiden ohne Aussicht auf Besserung medizinisch nicht anders zu lindern ist und die Eltern zustimmen. Die Kontrolle erfolgt – anders als in vielen anderen Rechtsordnungen – nicht vorab durch eine Genehmigung, sondern nachträglich durch die Prüfungsausschüsse und die Staatsanwaltschaft. Das Gesundheitsministerium in Den Haag schätzte bei Inkrafttreten der Regelung, dass jährlich fünf bis zehn Kinder in diese Kategorie fallen könnten.

Aus Brüsseler Sicht geht die belgische Regelung noch weiter: Dort ist die Euthanasie seit 2014 ohne Altersgrenze zulässig, auch bei nicht-terminalen psychiatrischen Erkrankungen. In Deutschland bleibt die aktive Sterbehilfe hingegen strafbar; das Bundesverfassungsgericht hat 2020 zwar das Recht auf selbstbestimmtes Sterben gestärkt und die geschäftsmäßige Suizidhilfe entkriminalisiert, eine gesetzliche Neuregelung der Suizidassistenz steht jedoch weiterhin aus. Österreich legalisierte 2022 die Suizidhilfe für schwerstkranke Erwachsene unter strengen Auflagen, während die Schweiz die Beihilfe zum Suizid seit Jahrzehnten straffrei stellt und auch Ausländern zugänglich macht. In allen deutschsprachigen Ländern ist die direkte Tötung durch einen Arzt – wie nun in den Niederlanden bei einem Kleinkind praktiziert – nicht erlaubt.

Der vorliegende Fall wird in Den Haag als Präzedenzfall für die Anwendung der 2024 in Kraft getretenen Ausnahmeregelung gewertet. Die staatsanwaltschaftliche Prüfung muss klären, ob die ärztliche Entscheidung im Einklang mit den Kriterien des unerträglichen Leidens und der Alternativlosigkeit stand. Das Votum des Prüfungsausschusses soll in Kürze veröffentlicht werden. In den Nachbarländern dürfte der Vorgang die Debatte über die Grenzen der Selbstbestimmung am Lebensende und den Schutz vulnerabler Minderjähriger neu beleben.

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Die Niederlande haben den ersten Fall von Euthanasie bei einem Kind unter 12 Jahren nach der Gesetzesausweitung von 2024 verzeichnet. Der Fall eines todkranken Minderjährigen ohne Aussicht auf Genesung wurde dem Parlament zusammen mit dem Jahresbericht über Spätabtreibungen und Euthanasie vorgelegt, wodurch die beiden Praktiken unterschwellig verknüpft werden. Die Behörden betonen, dass das Verfahren strenge rechtliche Kriterien erfüllte und nun staatsanwaltschaftlich überprüft wird.

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DistanzPragmatismus

In den Niederlanden wurde erstmals seit der Gesetzesausweitung im Februar 2024 ein Kind unter 12 Jahren euthanasiert, das an einer unheilbaren Krankheit und unerträglichen Schmerzen litt. Der behandelnde Arzt meldete den Eingriff einem Sonderausschuss, der die Krankenakte prüfte und seine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung der Einhaltung des Rechtsrahmens vorlegte. Details zur Identität oder den Umständen des Kindes wurden nicht bekannt gegeben; die Kontrolle erfolgt nachträglich ohne vorherige Genehmigung.

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