
Moskauer Gericht hebt Haftbefehl nach „Kulitsch-Hookah“-Fall auf
Die russisch-orthodoxe Kirche setzte sich für eine milde Strafe ein, nachdem die Verurteilte ein Reue-Schreiben an den Patriarchen gerichtet hatte.
Das Präsidium des Moskauer Stadtgerichts hat die dreijährige Freiheitsstrafe gegen die Barkellnerin Ksenija Beloussowa aufgehoben und durch 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ersetzt. Die Frau war Ende Mai wegen Verletzung der religiösen Gefühle von Gläubigen verurteilt worden, nachdem sie ein Video veröffentlicht hatte, in dem sie einen traditionellen Osterkuchen (Kulitsch) als Kohlenkopf für eine Wasserpfeife verwendete. Die ursprünglich verhängte Bewährungsstrafe aus einem früheren Drogendelikt wurde von der neuen Verurteilung entkoppelt, sodass Beloussowa nun nicht mehr in Haft ist und beide Strafen getrennt verbüßen wird.
Die Entscheidung folgte auf eine ungewöhnliche Intervention der Russisch-Orthodoxen Kirche. Deren Sprecher Wachtang Kipschidse erklärte, die Kirche begrüße den humanitären Akt der Justiz und habe das Reue-Schreiben der Verurteilten an die Kirche berücksichtigt. Aus kirchlicher Sicht habe Beloussowa aufrichtige Reue gezeigt, was als traditioneller Wert der russischen Gesellschaft zu werten sei. Die Kirche hatte bereits im Vorfeld angekündigt, sich für eine Strafmilderung einzusetzen, und verwies auf ähnliche Fälle, in denen sie nach öffentlichen Entschuldigungen von Beschuldigten für Nachsicht plädierte.
Aus Sicht der Moskauer Justizbehörden wurde die ursprüngliche Härte des Urteils durch die Kumulation mit der früheren Verurteilung wegen Drogenbesitzes verursacht. Das Amtsgericht hatte zunächst 200 Arbeitsstunden verhängt, diese jedoch mit der Aussetzung der Bewährung aus dem Drogenfall zu einer realen Haftstrafe von drei Jahren und 25 Tagen zusammengezogen. Die Kassationsinstanz folgte nun dem Antrag der Staatsanwaltschaft und trennte die Verfahren wieder. Beloussowa muss die gemeinnützige Arbeit ableisten, während die Bewährungsstrafe aus dem Drogenverfahren eigenständig bestehen bleibt. Die Verteidigung hatte argumentiert, die Verbindung beider Fälle sei unverhältnismäßig, und auf die familiäre Situation der Angeklagten verwiesen – ihr Vater ist Polizist, ihr Bruder kämpft nach eigenen Angaben in der Ukraine.
Der Fall reiht sich in eine Serie von Strafverfahren nach Artikel 148 des russischen Strafgesetzbuches ein, der die Verletzung religiöser Gefühle unter Strafe stellt. In den vergangenen Jahren wurden ähnliche Anklagen gegen Personen erhoben, die Kulitsche neben Sexspielzeugen abbildeten, Kerzen in Kirchen löschten oder sich abfällig über Geistliche äußerten. Die Russisch-Orthodoxe Kirche hat wiederholt ihre Position zu religiösen Symbolen bekräftigt und etwa 2025 davon abgeraten, Kulitsche in Verpackungen mit Heiligenbildern zu kaufen, um eine Entweihung zu vermeiden. Zugleich betont sie die Bedeutung von Reue und Vergebung als Grundsätze der kirchlichen Lehre. Das Verfahren gegen Beloussowa ist mit der jetzigen Entscheidung abgeschlossen; weitere Rechtsmittel sind nicht angekündigt.
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Die russische Justiz hat Humanismus bewiesen, indem sie die Reue der Barfrau und den Gnadenappell der orthodoxen Kirche berücksichtigte. Die Umwandlung der Haftstrafe in gemeinnützige Arbeit unterstreicht die Stärke traditioneller Werte und die Bereitschaft, Reumütigen zu vergeben.
Eine junge Frau wurde wegen eines grotesken Videos mit einer Wasserpfeife auf einem Osterkuchen inhaftiert, zu einer öffentlichen Entschuldigung gezwungen und erst nach Intervention der Kirche freigelassen. Der Fall offenbart die Absurdität der russischen Blasphemiegesetze und das politische Gewicht des Klerus.
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