
Argentinien entkoppelt Steuererklärung und Zahlung – Fristen international im Blick
Während Buenos Aires die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung bis Ende August verlängert, die Zahlung aber unverändert im Juli fällig stellt, rücken auch in Italien, Brasilien und Kolumbien steuerliche Stichtage heran.
Die argentinische Steuer- und Zollbehörde ARCA hat mit der Allgemeinen Resolution 5876/2026 die Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärung (Impuesto a las Ganancias) für natürliche Personen und ungeteilte Erbschaften des Steuerjahres 2025 bis zum 27. August 2026 verlängert. Gleichzeitig bleibt der Zahlungstermin für den fälligen Saldo unverändert am 27. Juli 2026 bestehen. Diese Entkoppelung von Deklarations- und Zahlungspflicht, die auch den ersten Vorschuss für das Steuerjahr 2026 je nach CUIT-Endziffer auf den 14. bis 16. September verschiebt, soll den Steuerpflichtigen mehr Zeit für die formale Aufbereitung geben, ohne die staatliche Liquidität zu gefährden. Der Steuerexperte Sebastián Domínguez wies darauf hin, dass die Trennung der Daten fiskalisch motiviert sei: Da die Einkommensteuer eine kopartizipable Abgabe ist, würde eine Stundung der Zahlung unmittelbar die Haushalte der Provinzen und der Stadt Buenos Aires belasten.
Die Maßnahme flankiert das Vorhaben der Regierung, das Gesetz zur „Inocencia Fiscal“ voranzutreiben, das eine straffreie Deklaration bisher nicht gemeldeter Vermögenswerte bei gleichzeitiger Steuerzahlung vorsieht. Bislang haben sich über 330.000 Steuerpflichtige dem vereinfachten Erklärungsregime angeschlossen, rund 170.000 Erklärungen sind bereits eingereicht. Parallel dazu veröffentlichte ARCA die neuen, um 16,8 Prozent inflationsangepassten Umsatzgrenzen und Beitragssätze des Monotributo-Regimes, gültig ab 1. August. Die halbjährliche Neukategorisierung kann noch bis zum 5. August vorgenommen werden; das System schlägt dabei automatisch eine Kategorie auf Basis der elektronisch erfassten Umsätze vor, was nach Einschätzung von Beratern eine sorgfältige Prüfung der tatsächlichen Einnahmen nicht ersetzt.
Auch in anderen Ländern verdichten sich im Juli die Steuertermine. In Italien lief am 20. Juli die verlängerte Frist für die Zahlung von Einkommensteuer-Salden und ersten Vorauszahlungen für Unternehmen und Freiberufler mit ISA-Status ab, die ohne Zuschlag möglich war; verspätete Zahlungen sind bis zum 20. August mit einem Aufschlag von 0,8 Prozent zulässig. In Brasilien begann am selben Tag im Bundesdistrikt die letzte Rate der Kfz-Steuer IPVA 2026 fällig zu werden, gestaffelt nach dem Endkennzeichen bis zum 24. Juli. In Kolumbien bereiten sich Steuerpflichtige und Berater auf die ab dem 12. August beginnende Einkommensteuererklärungssaison vor, die bis Ende Oktober läuft; digitale Plattformen gewinnen dabei an Bedeutung, um die Bearbeitungszeit pro Erklärung von mehreren Stunden auf wenige Minuten zu verkürzen.
Die nächsten markanten Daten sind der 27. Juli, an dem in Argentinien die Zahlung der Einkommensteuer und die vollständige Abgabe der Vermögensteuererklärung fällig werden, sowie der 5. August als letzter Tag für die Monotributo-Rekategorisierung. In Kolumbien starten am 12. August die ersten Abgabetermine, während in Italien der 20. August die letzte Gelegenheit für eine verspätete Zahlung mit reduziertem Zuschlag bietet.
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