
74 Peitschenhiebe für ein Lied: Zwei Strafaktionen gegen Frauen in Iran und Afghanistan
In Iran wird eine Sängerin für einen Auftritt ohne Kopftuch ausgepeitscht, in Afghanistan schießen Taliban auf protestierende Frauen – ein Blick auf die Bestrafung weiblicher Stimmen und Körper.
Es war ein digitaler Auftritt, der Millionen Zuschauer erreichte: Im Dezember 2024 stellte die 29-jährige iranische Sängerin Parastoo Ahmadi ein Konzert auf YouTube, ohne Hijab, in einem langen schwarzen Kleid mit fast unsichtbaren Trägern und leuchtendem Lippenstift. Unter das Video schrieb sie: „Ich bin ein Mädchen, das für die Menschen singen will, die ich liebe. Es ist ein Recht, das ich nicht ignorieren konnte: zu singen für das Land, das ich mit ganzer Seele liebe.“
Das Gericht in der Stadt Qom verurteilte sie nun zu 74 Peitschenhieben, weil sie „unanständige und unmoralische Inhalte“ produziert und verbreitet habe. Nach den Normen der Islamischen Republik dürfen Frauen nicht vor gemischtem Publikum als Solistinnen auftreten; die weibliche Stimme gilt als Quelle der Versuchung für Männer. Neben der körperlichen Züchtigung darf Ahmadi zwei Jahre lang das Land nicht verlassen und keiner künstlerischen Tätigkeit nachgehen. Sieben Musiker und Videokünstler, die an dem Konzert mitwirkten, erhielten dieselben Auflagen.
Fast zeitgleich richtet sich der Blick auf Afghanistan, wo die Taliban eine andere Form der Disziplinierung weiblicher Körper praktizieren. In der westlichen Stadt Herat verhaftete die Sittenpolizei des Ministeriums für die Verbreitung der Tugend und die Verhütung des Lasters Dutzende Frauen, die nach Auffassung der Behörden Tschador oder Burka nicht vorschriftsgemäß trugen. Als Angehörige und andere Männer sich den Protesten anschlossen, eröffneten die Taliban das Feuer; mindestens ein Mensch starb. Die Verhafteten wurden in Fahrzeuge gezwungen – seither fehlt von ihnen jede Spur. Aus Kabul und weiteren Städten wurden ähnliche Razzien gemeldet, bevor die Vorgänge wieder in jener Stille versanken, die afghanische Frauen seit dem Sommer 2021 umgibt.
Livia Maurizi, Direktorin der italienischen Nichtregierungsorganisation Nove Caring Humans, die noch in Afghanistan tätig ist, spricht von einer „repressiven Welle“ in Herat, wo der Gouverneur dem konservativen Flügel der Taliban nahestehe. Arianna Briganti, Mitgründerin derselben Organisation, verweist auf ein System institutionalisierter Segregation, das manche Beobachter als „Geschlechter-Apartheid“ bezeichnen: Afghanistan ist das einzige Land der Welt, in dem Mädchen der Besuch von Sekundarschulen und Universitäten verboten ist; fast 80 Prozent von ihnen erhalten keinerlei Bildung, so Daten von UN Women. Auch die Arbeit für humanitäre Organisationen und die Vereinten Nationen ist ihnen untersagt. Ein afghanischer Analytiker, Zalmai Nishat von der Sussex University, beschreibt eine absurde Zwickmühle: Frauen dürfen nicht Medizin studieren, sollen aber nur von Ärztinnen behandelt werden – ein Regelkreis, der sich selbst verunmöglicht.
Die Europäische Union verurteilte die Gewalt in Herat, die Vereinten Nationen äußerten Besorgnis. Doch die beiden Strafaktionen verbindet mehr als die geografische Nachbarschaft: In Teheran wie in Kabul wird der weibliche Körper zum Austragungsort staatlicher Ordnungsvorstellungen. Die 74 Hiebe, die Parastoo Ahmadi zugemessen wurden, sind eine Zahl, die im kollektiven Gedächtnis haften bleibt – ebenso wie das Bild jener Frauen in Herat, die in Polizeifahrzeugen verschwanden und deren Schicksal unbekannt ist.
Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.
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Im Iran wurde eine Sängerin zu 74 Peitschenhieben verurteilt, weil sie ohne Hijab aufgetreten war, während in Afghanistan Frauen, die gegen die Burka-Pflicht protestieren, verhaftet und gewaltsam unterdrückt werden. Der stille Widerstand afghanischer Frauen bringt das Taliban-Regime in Bedrängnis, und Europa wird aufgefordert, jeglichen Dialog mit diesen repressiven Regimen zu beenden.
Im Iran wurde eine Sängerin zu 74 Peitschenhieben verurteilt, weil sie ohne Schleier aufgetreten war, gemäß den Regeln der Ajatollahs, die Frauen das Singen vor männlichem Publikum verbieten. Die Meldung gibt die Fakten des Urteils ohne weitere Kommentare wieder.
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