
US-Gericht gewährt Ghanas Ex-Finanzminister dauerhafte Aufenthaltserlaubnis – Auslieferungsverfahren bleibt offen
Ein amerikanisches Einwanderungsgericht hat dem früheren ghanaischen Finanzminister Ken Ofori-Atta den Weg zur Green Card geebnet, während die ghanaische Sonderstaatsanwaltschaft an ihren Korruptionsermittlungen und einem Auslieferungsersuchen festhält.
Die Entscheidung eines US-Immigrationsgerichts vom 15. Juni 2026, dem früheren ghanaischen Finanzminister Kenneth Nana Yaw Ofori-Atta im Rahmen eines I-485-Verfahrens den dauerhaften Aufenthalt zu gewähren, markiert eine neue Wendung in einem Fall, der die Beziehungen zwischen Accra und Washington belastet. Aus Washingtoner Sicht folgte der Richterspruch der üblichen Prüfung von Bleiberechtsanträgen, wobei das Gericht nach Darstellung von Ofori-Attas Anwälten auch Beweise zu den in Ghana erhobenen Korruptionsvorwürfen würdigte. Medienberichten zufolge äußerte der Richter Zweifel an der Glaubwürdigkeit der von der ghanaischen Sonderstaatsanwaltschaft (OSP) eingeleiteten Strafverfahren. Ofori-Atta, der sich seit Januar 2025 aus medizinischen Gründen – darunter einer Prostatakrebsoperation – in den Vereinigten Staaten aufhält, war zuvor von den US-Einwanderungsbehörden festgenommen worden, bevor ihm nun der Status eines rechtmäßigen Daueraufenthaltsberechtigten zuerkannt wurde.
Die Reaktionen in Accra fallen scharf aus. Das Büro des Sonderstaatsanwalts wies jede Deutung zurück, wonach das US-Gericht die ghanaischen Strafvorwürfe für unglaubwürdig befunden habe, und betonte, es sei an den Einwanderungsverfahren nicht beteiligt. Die OSP verfolge vielmehr über den ghanaischen Generalstaatsanwalt ein formelles Auslieferungsersuchen; die Bestätigung der Zustellung der Anklageschrift durch das US-Justizministerium stehe allerdings noch aus. Ofori-Attas Anwalt Frank Davies erklärte, sein Mandant sei bis heute nicht offiziell über strafrechtliche Vorwürfe in Ghana informiert worden. Rechtsexperten in Ghana sehen in der Green Card einen erheblichen Schutzschild: Der Jurist Martin Kpebu sprach von einem „langwierigen und äußerst komplexen Rechtsstreit“, bei dem auch der Gesundheitszustand des 66-Jährigen nach amerikanischem Recht als Ermessensfaktor gegen eine Auslieferung wirken könne. Die frühere stellvertretende Generalstaatsanwältin Amanda Clinton betonte hingegen, der Daueraufenthaltsstatus verleihe keine Immunität, erschwere aber die Vollstreckung.
Die innenpolitische Dimension in Ghana verschärft die Kontroverse. Die oppositionelle New Patriotic Party (NPP), der Ofori-Atta angehörte, wirft der seit Januar 2025 regierenden National Democratic Congress (NDC) „selektive Justiz“ vor und kritisiert die Behandlung verurteilter früherer Amtsträger sowie die Absetzung der Obersten Richterin Gertrude Torkornoo. Der ehemalige Abgeordnete Ras Mubarak forderte Präsident John Mahama auf, sämtliche US-Auslieferungsersuchen auszusetzen, bis Ofori-Atta zurückgeführt sei. Gleichzeitig deutete der frühere Vize-Generalstaatsanwalt Alfred Tuah-Yeboah an, eine künftige NPP-Regierung könnte eingestellte Strafverfahren wieder aufnehmen – ein Szenario, das die politische Aufladung des Justizwesens unterstreicht.
Für europäische Beobachter, insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz, wirft der Fall grundsätzliche Fragen zum Zusammenspiel von nationaler Strafverfolgung und internationalem Aufenthaltsrecht auf. Die ghanaische Sonderstaatsanwaltschaft beharrt darauf, dass die Glaubwürdigkeit der Vorwürfe allein vor ghanaischen Gerichten zu klären sei. Sollte das Auslieferungsverfahren scheitern, könnte Accra versuchen, den Prozess in Abwesenheit zu führen – ein Weg, der jedoch diplomatische Spannungen mit Washington vertiefen dürfte. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die US-Behörden dem Auslieferungsersuchen stattgeben oder ob Ofori-Atta dauerhaft von amerikanischem Boden aus seine medizinische Behandlung fortsetzt, während in Ghana die politische Aufarbeitung der Korruptionsvorwürfe weiterköchelt.
Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.
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Die ghanaischen Behörden betonen, dass die US-Aufenthaltsgenehmigung die Korruptionsvorwürfe nicht entkräftet; der Ex-Minister bleibt ein Flüchtiger, und die Auslieferung wird weiterhin angestrebt. Die US-Entscheidung wird als Rückschlag für die Rechenschaftspflicht gesehen und wirft Fragen zur Glaubwürdigkeit der ghanaischen Anti-Korruptionsbemühungen auf.
Das US-Einwanderungsgericht gewährte die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung nach Prüfung des Falls und befand die ghanaischen Vorwürfe für unbegründet. Der ehemalige Minister, der sich zur medizinischen Behandlung in den USA aufhielt, kann nun legal bleiben; die Entscheidung unterstreicht die Unabhängigkeit des US-Einwanderungsrechts von ausländischen politischen Anschuldigungen.
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