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GeopolitikMontag, 15. Juni 2026

Londoner Berufungsgericht erklärt Terrorverbot für Palestine Action für rechtmäßig

Das britische Berufungsgericht hat das Verbot der propalästinensischen Gruppe Palestine Action als terroristische Vereinigung für rechtmäßig erklärt und damit ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben.

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Londoner Court of Appeal am Montag die Einstufung der propalästinensischen Aktivistengruppe Palestine Action als terroristische Organisation für rechtmäßig erklärt. Fünf Richter unter dem Vorsitz der Lady Chief Justice Sue Carr hoben damit eine Entscheidung des High Court vom Februar auf, die das Verbot mit Verweis auf die Meinungsfreiheit gekippt hatte. Die Gruppe könne nicht als gewaltfreie Organisation beschrieben werden, so die oberste Richterin Englands und Wales’; das Verbot sei verhältnismäßig und rechtlich nicht zu beanstanden.

Palestine Action war im Juli 2025 von der damaligen Innenministerin Yvette Cooper auf Grundlage des Terrorism Act 2000 verboten worden. Die Gruppe hatte sich auf direkte Aktionen gegen israelische Rüstungsunternehmen in Großbritannien spezialisiert, insbesondere gegen den größten israelischen Waffenhersteller Elbit Systems. Aktivisten drangen wiederholt in Militärbasen und Fabriken ein, beschädigten Einrichtungen und legten Produktionsabläufe lahm. Die Proskription stellte die Mitgliedschaft oder Unterstützung der Gruppe unter Strafe – mit einer Höchststrafe von 14 Jahren Haft. Seitdem wurden nach Regierungsangaben mehr als 3000 Unterstützer festgenommen.

Die Mitbegründerin Huda Ammori hatte gegen das Verbot geklagt und im Februar vor dem High Court Recht bekommen. Die drei Richter sahen in der Proskription einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung und Protest. Das Verbot blieb jedoch während des Berufungsverfahrens in Kraft. Nun urteilte die höhere Instanz, die Entscheidung des Innenministeriums sei „fair ausbalanciert“ und keineswegs rechtswidrig gewesen. Die Argumentation der Gruppe, sie sei eine Bewegung des zivilen Ungehorsams, wies das Gericht zurück.

Aus israelischer Sicht wird das Urteil als wichtiger Sieg gegen die Delegitimierung der eigenen Rüstungsindustrie gewertet. Europäische Medien wie Le Figaro und La Vanguardia heben hervor, dass Palestine Action damit in einer Reihe mit Organisationen wie Al-Qaida, der Hisbollah oder der IRA steht. Beobachter in London sprechen von einer der bedeutendsten Entscheidungen zur nationalen Sicherheit der vergangenen Jahre. Für den deutschsprachigen Raum wirft das Urteil Fragen auf: In Deutschland und Österreich sind propalästinensische Gruppen und Boykottkampagnen wie BDS ebenfalls Gegenstand kontroverser Debatten. Auch wenn das britische Recht nicht unmittelbar übertragbar ist, könnte die Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und Terrorismusbekämpfung als Referenzpunkt für künftige europäische Verfahren dienen.

Palestine Action kündigte an, den juristischen Kampf fortzusetzen. Die Bestätigung des Verbots dürfte den Druck auf ähnliche Gruppierungen in Europa erhöhen und die britische Regierung in ihrem sicherheitspolitischen Kurs bestärken. Zugleich bleibt die grundsätzliche Spannung zwischen dem Schutz demokratischer Freiheiten und der Bekämpfung militanter Protestformen ungelöst – ein Konflikt, der weit über die britischen Inseln hinausreicht.

Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.

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Das britische Berufungsgericht hat das Verbot von Palestine Action zu Recht bestätigt und festgestellt, dass die gewaltsamen Angriffe der Gruppe auf Rüstungsunternehmen wie Elbit Systems die Einstufung als terroristische Vereinigung rechtfertigen. Das Urteil hebt eine fehlgeleitete Entscheidung des High Court auf, die Meinungsfreiheit über Sicherheit gestellt hatte, und stellt eine notwendige Maßnahme zum Schutz britischer Interessen und Verbündeter wieder her.

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Das britische Berufungsgericht entschied, dass das staatliche Verbot von Palestine Action nach den Terrorismusgesetzen rechtmäßig ist, und hob damit ein früheres Urteil des High Court auf, das das Verbot als unrechtmäßige Einschränkung der Meinungsfreiheit gewertet hatte. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass das Verbot einen fairen Ausgleich schafft, und wies die Behauptung der Gruppe zurück, eine gewaltfreie zivile Ungehorsamsbewegung zu sein.

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