
Italien schaltet 1.200 Radargeräte ab – neue Regeln für autonome Fahrzeuge in den USA und Brasilien
Während in Italien ein Dekret die Rechtsgrundlage für Geschwindigkeitskontrollen neu ordnet, treiben Brasilien und die USA Reformen für autonomes Fahren und Verkehrssicherheit voran.
In Italien ist in der Nacht zum 13. Juli 2026 ein Ministerialdekret in Kraft getreten, das die jahrzehntelange Rechtsunsicherheit bei der Zulassung von Geschwindigkeitsmessgeräten beenden soll. Nach Angaben des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr werden damit erstmals einheitliche Anforderungen an die Homologation, Eichung und Funktionsprüfung festgelegt. Die unmittelbare Folge: 1.204 vor 2017 lediglich „genehmigte“ Geräte müssen abgeschaltet werden, während 2.856 neuere Modelle als homologiert gelten. Der Kommandant der Ortspolizei von Verona, Luigi Altamura, warnte mit Blick auf die beginnende Sommerreisezeit vor einem „Freifahrtschein“ auf Strecken, an denen die Kontrollen nun entfallen. Aus Sicht des Verkehrsministeriums unter Matteo Salvini schafft das Dekret Rechtssicherheit, doch Rechtswissenschaftler wie Leonardo Ferrara von der Universität Florenz verweisen darauf, dass eine Ministerialverordnung den Straßenverkehrskodex als höherrangiges Gesetz nicht aushebeln könne – Bußgelder auf Basis nicht homologierter Geräte blieben damit vor Gericht anfechtbar.
Parallel dazu steht in Brasilien eine umfassende Reform des Straßenverkehrsgesetzes zur Abstimmung an. Der von der Abgeordnetenkammer nach der parlamentarischen Sommerpause zu behandelnde Entwurf sieht unter anderem ein begleitetes Fahren ab 16 Jahren im Stadtgebiet, erleichterte Zulassungsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge sowie ein Verbot verdeckter Radargeräte vor. Der Berichterstatter Áureo Ribeiro hat aus 270 Vorlagen 63 Änderungen in seinen Bericht übernommen. Der Verkehrsexperte David Duarte hält Brasilien für unzureichend vorbereitet, da städtische Perimetergrenzen oft unklar seien und die Maßnahmen die Mortalität erhöhen könnten. Der Koordinator der Organisation SOS Estradas, Rodolfo Rizzotto, kritisiert das Radarverbot, weil es den Überraschungseffekt eliminiere und Verstöße begünstige. Zudem soll die Kfz-Kennzeichen künftig an die Steuernummer des Halters gebunden werden, was eine Portabilität beim Fahrzeugwechsel ermöglichen würde.
In den Vereinigten Staaten treibt die Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA derweil die Anpassung der Bundesnormen an vollautonome Fahrzeuge voran. Ein aktueller Vorschlag sieht vor, die Pflicht zu manuellen Bremspedalen für Fahrzeuge ohne Fahrerarbeitsplatz zu streichen, wobei die Bremsleistungsanforderungen unverändert blieben. Davon könnten Projekte wie Teslas Cybercab oder die Robotaxis von Waymo und Zoox profitieren. Gleichzeitig erwägt der Bundesstaat New Jersey eine Regelung, die für autonome Fahrzeuge neben Kameras mindestens zwei weitere Sensortechnologien wie Lidar oder Radar vorschreibt. Aus Sicht der Befürworter erhöht diese Redundanz die Sicherheit bei schlechten Sichtverhältnissen; Tesla hingegen setzt auf ein rein kamerabasiertes System und argumentiert, künstliche Intelligenz könne die fehlenden Sensoren kompensieren. Die NHTSA zog zudem einen früheren Entwurf für ein freiwilliges Aufsichtsrahmenwerk zurück, da Hersteller die Anforderungen als zu streng, Sicherheitsbefürworter sie hingegen als zu schwach bewerteten.
Die unterschiedlichen Vorstöße verdeutlichen einen globalen regulatorischen Spagat: Während Italien mit dem Dekret bestehende Grauzonen bei der Geschwindigkeitsüberwachung schließen will, ohne die grundsätzliche Zulässigkeit der Geräte infrage zu stellen, versuchen Brasilien und die USA, ihre Regelwerke für neue Mobilitätsformen zu öffnen. In Italien dürften die Gerichte trotz des Dekrets weiter mit Klagen gegen Bußgeldbescheide befasst sein; die brasilianische Abstimmung ist für die Zeit nach der Parlamentspause vorgesehen, ein genaues Datum steht noch aus. In den USA befindet sich der NHTSA-Vorschlag in der Konsultationsphase, während das Gesetzesvorhaben in New Jersey als möglicher Präzedenzfall für andere Bundesstaaten gilt.
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