
EU-Parlament beschließt strengere Rückführungsregeln und Abschiebezentren in Drittstaaten
Mit breiter Mehrheit stimmte das Europaparlament für ein neues Rückführungssystem, das Abschiebezentren außerhalb der EU ermöglicht – während gleichzeitig die Fluggastrechte gestärkt werden.
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch in Straßburg mit 418 zu 218 Stimmen bei 30 Enthaltungen die lange umstrittene Reform der Rückführungsrichtlinie verabschiedet. Die neue Verordnung, die einen Kernpfeiler des im Juni in Kraft tretenden Migrations- und Asylpakts bildet, soll Abschiebungen von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen erheblich beschleunigen. Ermöglicht wurde die Mehrheit durch ein Bündnis aus Christdemokraten, Konservativen und rechten Fraktionen – eine Konstellation, die Beobachter in Brüssel als Ende der traditionellen „Ursula-Mehrheit“ und als Zeichen einer neuen, von Rom und Warschau mitgeprägten Achse werten.
Das Regelwerk sieht vor, dass eine Rückkehrentscheidung künftig unmittelbar mit der Pflicht zum Verlassen des Hoheitsgebiets einhergeht und die Betroffenen für bis zu 24 Monate in Haft genommen werden können. Besonders kontrovers ist die Option, sogenannte „Return Hubs“ in Drittstaaten einzurichten, in die abgelehnte Asylbewerber – mit Ausnahme unbegleiteter Minderjähriger – überstellt werden dürfen. Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni feierte das Votum als „historischen Erfolg“ und betonte, der Text folge dem von ihrer Regierung mit Albanien vereinbarten Modell. Aus den Reihen der Linken und der Grünen kam dagegen scharfe Kritik: Man sprach von „Schande“ und warf der Mehrheit vor, Kinder auf der Flucht zusätzlichen Gefahren auszusetzen und rechtsstaatliche Grundsätze auszuhöhlen.
Parallel zu dieser migrationspolitischen Weichenstellung erzielten Unterhändler von Parlament und Rat eine vorläufige Einigung über die Reform der Fluggastrechte, die seit 2004 nicht mehr grundlegend aktualisiert worden waren. Künftig müssen Fluggesellschaften bei Verspätungen von mehr als drei Stunden Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zahlen, Handgepäck ist im Basistarif inbegriffen, und die Stornierung des Rückflugs bei Nichtantritt des Hinflugs wird untersagt. Auch die Korrektur von Tippfehlern in den Passagierdaten darf nicht mehr mit Gebühren belegt werden. Verbraucherschützer in Deutschland und Österreich begrüßten die Einigung als längst überfälligen Schritt zu mehr Transparenz bei Ticketpreisen.
Die Rückführungsreform reiht sich in einen grundlegenden Kurswechsel der europäischen Migrationspolitik ein. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verwies in einem Schreiben an die Staats- und Regierungschefs darauf, dass die irregulären Ankünfte aus Tunesien seit dem 2023 geschlossenen Memorandum um 97 Prozent zurückgegangen seien. Die neuen Instrumente – von beschleunigten Verfahren über längere Haftfristen bis zu externen Zentren – sollen den Druck auf die Außengrenzen weiter verringern. Ob die Drittstaaten-Modelle rechtlich und praktisch tragfähig sind, bleibt jedoch umstritten; die kommenden Monate werden zeigen, ob die verschärfte Abschreckungslogik tatsächlich zu geordneten Rückführungen führt oder neue humanitäre und diplomatische Konflikte schürt.
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Das Europäische Parlament hat die Rückführungsverordnung endgültig verabschiedet, die Abschiebezentren außerhalb der EU und eine Haftdauer von bis zu 24 Monaten vorsieht. Der EU-Kommissar erklärte, es gehe darum, Ordnung im europäischen Haus zu schaffen, während die Rechten jubelten. Die Linke äußerte Besorgnis über Minderjährige und Asylsuchende.
Die EU-Gesetzgeber stehen kurz davor, strengere Migrationsregeln zu verabschieden, die Abschiebezentren außerhalb der EU und erweiterte Haftbefugnisse ermöglichen. Die schnell vorangetriebene Gesetzgebung erlaubt es, irreguläre Migranten in 'Rückkehr-Hubs' zu schicken. Die Abstimmung ist einer der letzten Schritte einer deutlichen Verschärfung der Migrationspolitik.
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