
EU erhebt ab 1. Juli Zoll auf Kleinpakete und verschärft Stahlschutz
Mit einem Pauschalzoll von drei Euro pro Warenart und höheren Stahlzöllen will Brüssel Wettbewerbsgleichheit herstellen – die Folgen für Verbraucher und Logistik sind offen.
Seit dem 1. Juli 2026 entfällt die historische Zollbefreiung für Paketsendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro aus Drittstaaten in die Europäische Union. An ihre Stelle tritt ein pauschaler Einfuhrzoll von drei Euro – nicht pro Paket, sondern für jede unterschiedliche zolltarifliche Position. Enthält eine Sendung etwa eine Bluse, ein Paar Schuhe und einen Regenschirm, werden neun Euro fällig. Da der Zoll zudem in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer eingeht, erhöht sich die Belastung in Deutschland um 19 Prozent, in Italien um 22 Prozent. Gleichzeitig verschärft Brüssel den Schutz der Stahlindustrie: Die bisherige Schwelle von 25 Prozent Zoll bei Überschreitung der Einfuhrmengen wird auf 50 Prozent verdoppelt, das zollfreie Kontingent um 47 Prozent auf 18,3 Millionen Tonnen gekappt und eine Zertifizierung des Ursprungslandes der Schmelze vorgeschrieben.
Die Kommission begründet beide Schritte mit der Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen. Im E-Commerce seien 2025 rund 5,9 Milliarden Kleinsendungen eingeführt worden, mehr als 90 Prozent davon aus China. Nach Brüsseler Angaben entsprachen über 60 Prozent der kontrollierten Waren nicht den EU-Sicherheitsstandards. Im Stahlbereich verweist die OECD auf eine globale Überkapazität von 620 Millionen Tonnen, die bis 2028 auf 745 Millionen Tonnen steigen könnte, während die europäischen Werke nur zu 67 Prozent ausgelastet sind. China allein produziert jährlich mehr als eine Milliarde Tonnen.
Die unmittelbaren Folgen zeigen sich entlang der Lieferketten. Der Flughafen Lüttich, über den rund 30 Prozent des luftfrachtbasierten E-Commerce in Europa abgewickelt werden, verzeichnete 2025 ein Aufkommen von 1,35 Milliarden Paketen. Der Sprecher des Betreibers spricht von „großer Unsicherheit“ und mehreren Szenarien, ein abrupter Einbruch des Online-Handels werde jedoch nicht erwartet. Post Canada setzte mit Inkrafttreten der Regel die Annahme von Paketen in zwölf EU-Länder, darunter Deutschland, Frankreich und Italien, vorübergehend aus. Die Verbraucherorganisation BEUC rät Käufern, bei Lieferung keine nachträglichen Zollforderungen zu akzeptieren, da der Zoll vom Importeur geschuldet wird. Chinesische Plattformen passen ihre Modelle an: AliExpress kündigte an, die Abgaben vor der Bestellbestätigung auszuweisen, Shein hat Lagerkapazitäten in Polen ausgebaut.
Für die Schweiz, die als Nicht-EU-Mitglied nicht unter die Regelung fällt, ergeben sich gegenläufige Effekte. Täglich treffen dort rund 500.000 Pakete ein, überwiegend aus China. Schweizer Rechtsexperten verweisen auf mögliche Verlagerungen von Warenströmen, da Händler die neue EU-Abgabe über das Nachbarland umgehen könnten, was die Eidgenossenschaft in ein Spannungsfeld zwischen Brüssel und Peking bringt.
Der Kleinpaketzoll gilt vorläufig bis zum 1. Juli 2028. Bis dahin soll der European Customs Data Hub in Betrieb gehen, der eine warenwertbasierte Verzollung anstelle des Pauschalbetrags ermöglicht. Die Stahlschutzmaßnahmen sind unbefristet, unterliegen aber regelmäßiger Überprüfung. Beobachter in der Logistikbranche erwarten erste belastbare Daten zu den Auswirkungen auf das Bestellvolumen frühestens in einigen Wochen.
Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.
2 Mediengruppen · 6 Sprachen
Die Europäische Union führt eine Pauschalgebühr von drei Euro pro Zolltarifposition auf außereuropäische Pakete unter 150 Euro ein, um faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Händler zu schaffen und die Verbraucher besser zu schützen. Die Maßnahme zielt vor allem auf chinesische Billigplattformen ab, doch bei Logistikbetreibern an Knotenpunkten wie dem Flughafen Lüttich herrscht weiterhin Unsicherheit über die betrieblichen Auswirkungen und das Risiko von Zollstaus.
Die Europäische Union erhebt eine Gebühr von drei Euro auf Pakete mit geringem Wert aus China und versetzt damit E-Commerce-Plattformen einen weiteren Rückschlag, die Zollbefreiungen genutzt haben, um zu Tiefstpreisen zu verkaufen. Der Schritt folgt auf das Ende der De-minimis-Befreiung in den USA und verstärkt die Beschwerden von Einzelhändlern und politischen Entscheidungsträgern, während die chinesischen Plattformen ihren wichtigsten Wettbewerbsvorteil schwinden sehen.
Erweitere deinen Horizont
Indirekte Gespräche in Doha: Trump lobt Fortschritte bei nuklearer Abrüstung Irans
10 Sprachen · 19 Quellen
Aus TechnologyIndien stoppt WhatsApps Nutzernamen-Funktion – Sorge vor Identitätsbetrug
5 Sprachen · 17 Quellen
Aus Science & HealthEbola-Ausbruch im Kongo: UN warnt vor wirtschaftlichem Schaden von bis zu 3,6 Milliarden Dollar
4 Sprachen · 11 Quellen