
Bundesanwaltschaft erhebt Anklage: Nord-Stream-Sabotage von ukrainischen Behörden beauftragt
Die Karlsruher Behörde wirft einem ukrainischen Ex-Offizier Kriegsverbrechen vor und sieht die Tat als staatlich gelenkt – Kiew weist die Vorwürfe zurück.
Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag Anklage gegen einen ukrainischen Staatsangehörigen erhoben und erklärt, der Anschlag auf die Ostsee-Pipelines Nord Stream 1 und 2 im September 2022 sei „auf Anweisung ukrainischer Behörden“ erfolgt. Der Beschuldigte, der ehemalige Offizier Serhij K., soll gemeinsam mit weiteren Militärangehörigen den Plan gefasst haben, die Leitungen zu zerstören, um Russland dauerhaft die Finanzierung seines Krieges durch Gasexporte zu entziehen. Ihm werden Kriegsverbrechen des Angriffs auf zivile Objekte, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Zerstörung von Bauwerken und Störung öffentlicher Betriebe zur Last gelegt. Der 50-Jährige war im August 2025 in Italien festgenommen und im November nach Deutschland ausgeliefert worden; er befindet sich in Hamburg in Untersuchungshaft.
Die Anklage markiert eine Zäsur in den Ermittlungen, die sich lange auf die Theorie eines eigenmächtig handelnden ukrainischen Kommandos konzentriert hatten. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft führte Serhij K. eine Gruppe von Berufstauchern, einem Skipper und einem Sprengstoffexperten an, die mit der Segelyacht „Andromeda“ von Rostock aus in See stach und in der Nähe der dänischen Insel Bornholm militärischen Sprengstoff an den Rohren anbrachte. Die Verteidigung bestreitet die Vorwürfe; der Anwalt des Beschuldigten sprach von einer „irreführenden“ Anklageerhebung, da der Vorwurf des Kriegsverbrechens erst nach der Auslieferung hinzugefügt worden sei. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj bezeichnete eine Stellungnahme als verfrüht, da Kiew noch keine offiziellen Details erhalten habe. Die Regierung in Kiew hat wiederholt jede staatliche Beteiligung an der Sabotage zurückgewiesen. In Moskau hingegen wurde die Anklage als Beleg für eine ukrainische Täterschaft gewertet; die russische Führung hatte zuvor stets die USA und ihre Verbündeten beschuldigt.
In Deutschland hat das Verfahren unmittelbare politische Implikationen. Die AfD-Co-Vorsitzende Tino Chrupalla forderte, sämtliche Militärhilfe an die Ukraine einzustellen, und verlangte Aufklärung über mögliche Verbindungen zur ukrainischen Führung. Die Bundesregierung bemüht sich unterdessen, das Strafverfahren von der politischen Unterstützung für Kiew zu trennen. Die Bundesanwaltschaft betont, die Ermittlungen richteten sich ausschließlich gegen die mutmaßlichen Täter und deren Auftraggeber, nicht gegen den ukrainischen Staat als solchen. Gleichwohl könnte ein Prozess, der eine staatliche Lenkung aus Kiew feststellt, das deutsch-ukrainische Verhältnis belasten, zumal Deutschland einer der wichtigsten militärischen und finanziellen Unterstützer der Ukraine bleibt.
Die Nord-Stream-Pipelines waren vor dem russischen Überfall auf die Ukraine zentrale Pfeiler der deutschen Energieversorgung; über Nord Stream 1 floss etwa die Hälfte des jährlichen Erdgasbedarfs der Bundesrepublik. Nord Stream 2 war zum Zeitpunkt der Sprengung noch nicht in Betrieb. Die Zerstörung der Leitungen besiegelte das Ende der direkten russisch-deutschen Energiepartnerschaft und verschärfte die europäische Energiekrise. Die Ermittlungen Dänemarks und Schwedens wurden eingestellt, sodass die deutschen Behörden das einzige noch laufende Strafverfahren führen. Nun liegt es an der Staatsschutzkammer des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin für diese Entscheidung steht noch nicht fest.
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