
US-Höchstgericht schränkt Waffenverbot für Drogenkonsumenten ein
Der Supreme Court erklärte einstimmig das pauschale Entwaffnen gelegentlicher Marihuana-Nutzer für verfassungswidrig, während ein Berufungsgericht in Florida Altersgrenzen für das verdeckte Tragen von Schusswaffen kippte.
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat mit einem einstimmigen Votum die Reichweite eines Bundesgesetzes begrenzt, das „unrechtmäßigen Konsumenten“ von Drogen den Besitz von Feuerwaffen untersagt. Die neun Richter bestätigten die Entscheidung einer Vorinstanz, die Anklage gegen einen texanischen Marihuana-Konsumenten fallengelassen hatte. Der Mann, gegen den ursprünglich wegen mutmaßlicher Verbindungen zu terroristischen Gruppen ermittelt worden war, hatte bei einer Hausdurchsuchung eine Pistole zur Selbstverteidigung besessen und zugegeben, etwa jeden zweiten Tag Cannabis zu rauchen. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Neil Gorsuch befand, dass die Anwendung des Waffenverbots auf einen nicht gewalttätigen, gelegentlichen Konsumenten, der zum Zeitpunkt des Waffenbesitzes nicht berauscht war, den historischen Kern des Zweiten Verfassungszusatzes verletze.
Aus Washingtoner Sicht stellt das Urteil eine Fortsetzung der 2022 im Fall Bruen etablierten Doktrin dar, wonach Waffenregulierungen nur dann Bestand haben, wenn sie in der Tradition der amerikanischen Rechtsgeschichte wurzeln. Die Regierung Trump hatte vergeblich argumentiert, dass regelmäßiger Drogenkonsum eine Person per se unzuverlässig mache. Das Gericht ließ jedoch ausdrücklich offen, ob Süchtigen oder akut Berauschten der Waffenbesitz verwehrt werden darf. Die Entscheidung betrifft unmittelbar das Strafverfahren gegen Hunter Biden, den Sohn des ehemaligen Präsidenten, der auf Grundlage derselben Vorschrift wegen Waffenbesitzes bei gleichzeitigem Drogenkonsum verurteilt worden war. Beobachter in Washington werten das Urteil als Signal, dass die Justiz pauschale Verbote zunehmend kritisch sieht, ohne jedoch das grundsätzliche staatliche Interesse an der Entwaffnung von Risikopersonen infrage zu stellen.
Parallel dazu hat ein Berufungsgericht in Florida ein Gesetz gekippt, das Erwachsenen unter 21 Jahren das verdeckte Tragen von Schusswaffen untersagte. Die Richter argumentierten, dass 18-Jährige, die das Land verteidigen dürften, nicht in ihrem Selbstverteidigungsrecht beschnitten werden könnten. Diese Entscheidung fügt sich in eine Reihe von Urteilen ein, die nach dem Bruen-Präzedenzfall Altersgrenzen und andere pauschale Beschränkungen des Waffenbesitzes auf ihre historische Legitimität hin prüfen. Aus Tallahasseeer Perspektive wird der Fall als weiterer Schritt zur Ausdehnung individueller Waffenrechte auf junge Erwachsene gesehen, während Kritiker vor einer Erosion öffentlicher Sicherheitsstandards warnen.
Für das deutschsprachige Publikum sind beide Entwicklungen vor dem Hintergrund strengerer Waffengesetze in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu lesen. Während hierzulande der Besitz von Schusswaffen an Zuverlässigkeitsprüfungen, Sachkundenachweise und Bedürfnisgründe geknüpft ist, betont die amerikanische Rechtsprechung das individuelle Grundrecht auf Selbstverteidigung. Dass der Supreme Court selbst bei einem Drogenkonsumenten den Waffenbesitz in der Wohnung schützt, unterstreicht die kulturelle Kluft. Gleichwohl zeigt die einstimmige Entscheidung, dass auch in den USA die Grenzen des Zweiten Verfassungszusatzes nicht beliebig weit gezogen werden: Das Gericht betonte, es gehe nur um nüchterne, nicht gewalttätige Besitzer – ein Balanceakt, der künftige Verfahren prägen wird.
Die beiden Urteile deuten auf eine anhaltende Neuvermessung des amerikanischen Waffenrechts hin. Während der Supreme Court die Bundesbehörden zwingt, Verbote enger und individueller zu begründen, könnten weitere Klagen gegen Altersgrenzen oder Besitzverbote für andere Substanzkonsumenten folgen. Die Entscheidung im Fall des Texaners schafft keinen Freibrief für bewaffnete Drogennutzer, doch sie zwingt Staatsanwälte, künftig stärker zwischen abstrakter Gefährlichkeit und konkreter Gefahr zu unterscheiden. Für die laufende Debatte um Hunter Biden bedeutet dies, dass eine Verurteilung allein aufgrund früheren Drogenkonsums verfassungsrechtlich kaum noch haltbar wäre – ein Präzedenzfall, der weit über den Einzelfall hinauswirkt.
Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.
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Der Oberste Gerichtshof bestätigte einstimmig, dass gelegentlicher Drogenkonsum die Rechte aus dem zweiten Verfassungszusatz nicht automatisch aufhebt. Das Urteil wird als Sieg für Waffenbesitzer gefeiert und schränkt ein Bundesgesetz ein, das für die Strafverfolgung von Hunter Biden genutzt wurde. Es begrenzt die Befugnis der Regierung, Personen allein aufgrund früheren Marihuanakonsums zu entwaffnen.
Der Oberste Gerichtshof der USA hat das Verbot des Waffenbesitzes für Marihuanakonsumenten eingeschränkt – eine einstimmige Entscheidung, die die Eigenheiten der amerikanischen Waffenkultur unterstreicht. Von außen betrachtet ist das Urteil ein weiteres Kapitel in den intensiven rechtlichen Auseinandersetzungen des Landes über Schusswaffen. Es spiegelt einen justiziellen Trend wider, der die individuellen Rechte in den Vereinigten Staaten weiter ausdehnt.
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