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Geopolitik & PolitikDonnerstag, 25. Juni 2026

Oberstes US-Gericht entzieht Tausenden Glyphosat-Klagen die Grundlage

Der Supreme Court entschied, dass Bundesrecht Vorrang vor einzelstaatlichen Warnhinweis-Pflichten hat – ein Richterspruch mit erheblichen Folgen für Bayer und die US-Rechtslandschaft.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Donnerstag mit sieben zu zwei Richterstimmen zugunsten des Bayer-Konzerns entschieden und damit zehntausenden Klagen wegen angeblich unzureichender Krebs-Warnhinweise auf dem Unkrautvernichter Roundup die rechtliche Basis entzogen. Die Aktie des Leverkusener Dax-Unternehmens stieg daraufhin um bis zu 17 Prozent. Aus Sicht des Gerichts können Verbraucher nicht nach dem Recht einzelner Bundesstaaten Schadensersatz fordern, wenn die US-Umweltbehörde EPA – wie im Fall des Wirkstoffs Glyphosat – keine entsprechende Kennzeichnung vorschreibt. Das Urteil blockiert nach Konzernangaben nicht nur laufende, sondern auch künftige Verfahren, die auf fehlenden Warnhinweisen beruhen.

Die Mehrheitsmeinung, verfasst von Richter Brett Kavanaugh, stützt sich auf den Vorrang des Bundesgesetzes über Insektizide, Fungizide und Rodentizide (FIFRA). Da die EPA Glyphosat bei bestimmungsgemäßer Anwendung nicht als wahrscheinlich krebserregend einstuft und das von ihr genehmigte Etikett keine Warnung vorsieht, wären abweichende Auflagen der Bundesstaaten als unzulässige Zusatzanforderung zu werten. Die unterlegenen Richter Neil Gorsuch und Ketanji Brown Jackson kritisierten die Entscheidung in einem Minderheitsvotum scharf: Sie verschließe den Klägern die Türen der Justiz und lasse sie ohne Rechtsbehelf für erlittene Schäden. Umweltorganisationen wie Food and Water Watch sprachen von einem „Desaster für die öffentliche Gesundheit“.

Der Richterspruch fällt in ein wissenschaftlich und politisch umstrittenes Feld. Während die Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation (IARC) Glyphosat bereits 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ einstufte, hält die EPA den Stoff nicht für kanzerogen. Bayer, die den Roundup-Hersteller Monsanto 2018 für 63 Milliarden Dollar übernommen hatte, verweist stets auf diese behördliche Einschätzung und hat nach eigenen Angaben bereits mehr als zehn Milliarden Dollar für Vergleiche und Urteile aufgewendet. Die Trump-Administration hatte sich im Verfahren auf die Seite des Konzerns gestellt und mit einem Dekret zur Ausweitung der Glyphosat-Produktion zusätzliche wirtschaftspolitische Akzente gesetzt. Dies führte zu Spannungen mit der „Make America Healthy Again“-Bewegung um Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., der Glyphosat wiederholt als krebserregend bezeichnete und dessen Anhänger der Regierung mangelnden Einsatz für Gesundheitsziele vorwerfen.

Für Bayer bedeutet das Urteil eine erhebliche rechtliche Entlastung, auch wenn andere Klagegründe – etwa Konstruktionsfehler des Produkts – weiterhin möglich bleiben. Der Konzern hatte bereits im Februar einen nationalen Sammelvergleich im Umfang von 7,25 Milliarden Dollar vorgeschlagen, um ausstehende und künftige Ansprüche abzugelten; ein Bundesrichter verwies das Verfahren kürzlich an ein Gericht in Missouri. Beobachter in Washington gehen davon aus, dass die Entscheidung die Verhandlungsposition Bayers in den verbleibenden rund 67.000 Verfahren stärkt und den Druck auf Kläger erhöht, sich dem Vergleich anzuschließen. Die endgültige Genehmigung des Vergleichs steht noch aus.

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Donnerstag, 25. Juni 2026

Oberstes US-Gericht entzieht Tausenden Glyphosat-Klagen die Grundlage

Der Supreme Court entschied, dass Bundesrecht Vorrang vor einzelstaatlichen Warnhinweis-Pflichten hat – ein Richterspruch mit erheblichen Folgen für Bayer und die US-Rechtslandschaft.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Donnerstag mit sieben zu zwei Richterstimmen zugunsten des Bayer-Konzerns entschieden und damit zehntausenden Klagen wegen angeblich unzureichender Krebs-Warnhinweise auf dem Unkrautvernichter Roundup die rechtliche Basis entzogen. Die Aktie des Leverkusener Dax-Unternehmens stieg daraufhin um bis zu 17 Prozent. Aus Sicht des Gerichts können Verbraucher nicht nach dem Recht einzelner Bundesstaaten Schadensersatz fordern, wenn die US-Umweltbehörde EPA – wie im Fall des Wirkstoffs Glyphosat – keine entsprechende Kennzeichnung vorschreibt. Das Urteil blockiert nach Konzernangaben nicht nur laufende, sondern auch künftige Verfahren, die auf fehlenden Warnhinweisen beruhen.

Die Mehrheitsmeinung, verfasst von Richter Brett Kavanaugh, stützt sich auf den Vorrang des Bundesgesetzes über Insektizide, Fungizide und Rodentizide (FIFRA). Da die EPA Glyphosat bei bestimmungsgemäßer Anwendung nicht als wahrscheinlich krebserregend einstuft und das von ihr genehmigte Etikett keine Warnung vorsieht, wären abweichende Auflagen der Bundesstaaten als unzulässige Zusatzanforderung zu werten. Die unterlegenen Richter Neil Gorsuch und Ketanji Brown Jackson kritisierten die Entscheidung in einem Minderheitsvotum scharf: Sie verschließe den Klägern die Türen der Justiz und lasse sie ohne Rechtsbehelf für erlittene Schäden. Umweltorganisationen wie Food and Water Watch sprachen von einem „Desaster für die öffentliche Gesundheit“.

Der Richterspruch fällt in ein wissenschaftlich und politisch umstrittenes Feld. Während die Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation (IARC) Glyphosat bereits 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ einstufte, hält die EPA den Stoff nicht für kanzerogen. Bayer, die den Roundup-Hersteller Monsanto 2018 für 63 Milliarden Dollar übernommen hatte, verweist stets auf diese behördliche Einschätzung und hat nach eigenen Angaben bereits mehr als zehn Milliarden Dollar für Vergleiche und Urteile aufgewendet. Die Trump-Administration hatte sich im Verfahren auf die Seite des Konzerns gestellt und mit einem Dekret zur Ausweitung der Glyphosat-Produktion zusätzliche wirtschaftspolitische Akzente gesetzt. Dies führte zu Spannungen mit der „Make America Healthy Again“-Bewegung um Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., der Glyphosat wiederholt als krebserregend bezeichnete und dessen Anhänger der Regierung mangelnden Einsatz für Gesundheitsziele vorwerfen.

Für Bayer bedeutet das Urteil eine erhebliche rechtliche Entlastung, auch wenn andere Klagegründe – etwa Konstruktionsfehler des Produkts – weiterhin möglich bleiben. Der Konzern hatte bereits im Februar einen nationalen Sammelvergleich im Umfang von 7,25 Milliarden Dollar vorgeschlagen, um ausstehende und künftige Ansprüche abzugelten; ein Bundesrichter verwies das Verfahren kürzlich an ein Gericht in Missouri. Beobachter in Washington gehen davon aus, dass die Entscheidung die Verhandlungsposition Bayers in den verbleibenden rund 67.000 Verfahren stärkt und den Druck auf Kläger erhöht, sich dem Vergleich anzuschließen. Die endgültige Genehmigung des Vergleichs steht noch aus.

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