
Schweden verschärft Migrationsrecht: Aufenthaltserlaubnis an Wohlverhalten geknüpft
Das schwedische Parlament erlaubt die Ausweisung von Migranten bei Fehlverhalten – ein Paradigmenwechsel mit Signalwirkung für Europa.
Der schwedische Reichstag hat Mitte Juni ein Gesetz verabschiedet, das die Aufenthaltserlaubnis für Migranten an ein tadelloses Verhalten bindet. Wie aus Moskau und Jerusalem übereinstimmend berichtet wird, können künftig bereits erteilte Aufenthaltstitel entzogen werden, wenn die Betroffenen Schulden anhäufen, Schwarzarbeit leisten, Verbindungen zu extremistischen Organisationen unterhalten oder anderweitig gegen die öffentliche Ordnung verstoßen. Die Regelung gilt rückwirkend für alle bestehenden Genehmigungen, wobei den Migranten der Rechtsweg vor speziellen Migrationsgerichten offensteht. Migrationsminister Johan Forssell erklärte dazu, wer sich nicht bemühe, das Richtige zu tun, könne nicht erwarten, im Land bleiben zu dürfen.
Die Verschärfung hat in Schweden eine heftige Debatte ausgelöst. Amnesty International warf der Regierung vor, mit dem Kriterium der «guten Führung» rassistische Ausgrenzung zu betreiben und sprach von einem Rückfall in Apartheid-Methoden. Befürworter des Gesetzes verweisen hingegen auf die schwedische Rechtstradition: Der Begriff «god vandel» war bis 1989 fester Bestandteil des Ausländerrechts und wurde erst im Zuge einer übermäßig liberalen Reform gestrichen. Angesichts der Folgen der Flüchtlingskrise und der eskalierenden Bandenkriminalität, so die Argumentation aus Stockholm, sei die Wiedereinführung ein Gebot der Vernunft und keineswegs ein Ausdruck von Fremdenfeindlichkeit.
Die schwedische Neuausrichtung spiegelt einen grundlegenden Wandel im politischen Klima des Landes wider. Wenige Monate vor den Parlamentswahlen, in denen traditionell mit Versprechen von Gleichheit und Solidarität geworben wird, setzt die Regierung auf eine Politik der Ordnung und Sanktion. Wie ein Kommentator in Sundsvall anmerkte, offenbart sich hier die Kehrseite sozialistischer Ideale: Gut gemeinte Absichten führen nicht zwangsläufig zu guten Ergebnissen. Die schwedische Sozialdemokratie, jahrzehntelang Architektin eines großzügigen Aufnahmesystems, vollzieht damit eine Abkehr von der Vorstellung, dass staatliche Fürsorge ohne strenge Verhaltensauflagen auskommen könne.
Aus lateinamerikanischer Perspektive erscheint die schwedische Debatte über «Wohlverhalten» indes fast luxuriös. In Kolumbien etwa, so beklagt ein Kommentator der Zeitung La República, leide die Gesellschaft nicht an übermäßiger Strenge, sondern an der völligen Abwesenheit von Gerechtigkeit. Dort seien es die Gerichte selbst, die Unrecht begingen, korrumpiert durch Geld oder Ideologie, während die Bürger in ständiger Furcht vor der Justiz lebten. Der Kontrast macht deutlich, wie unterschiedlich die Maßstäbe für rechtsstaatliches Handeln weltweit gesetzt werden – und wie sehr die schwedische Verschärfung aus einer Position institutioneller Stärke heraus erfolgt.
Für den deutschsprachigen Raum besitzt die schwedische Entscheidung erhebliche Relevanz. Deutschland, Österreich und die Schweiz diskutieren ebenfalls über die Koppelung von Aufenthaltsrecht an Integrationsleistungen und Straffreiheit. Schweden, lange Zeit als moralisches Vorbild in Migrationsfragen betrachtet, liefert nun ein Modell für eine restriktivere Handhabung, die dennoch rechtsstaatliche Überprüfungen vorsieht. Die Spannung zwischen humanitärem Anspruch und ordnungspolitischer Notwendigkeit wird die europäische Migrationsdebatte weiter prägen – und die Frage, ob gute Absichten allein genügen, stellt sich nicht nur in Stockholm.
Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.
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Eine gute Führung für eine Aufenthaltserlaubnis zu verlangen, ist kein Rassismus, sondern die Wiederherstellung eines Grundsatzes, der bis 1989 im schwedischen Recht verankert war. Von Einwanderern ein ehrliches und geordnetes Leben zu erwarten, ist eine Frage des Pragmatismus, nicht der Diskriminierung. Der Aufschrei von Menschenrechtsorganisationen stellt eine vernünftige Bedingung fälschlich als Angriff auf Grundfreiheiten dar.
Während Schweden nun von Einwanderern gute Führung verlangt, leben in unserer Region die wirklich anständigen Bürger in Angst vor einem korrupten Justizsystem, das sie niemals rehabilitiert. Die schwedische Maßnahme hebt durch den Kontrast unsere eigene Tragödie hervor: Hier werden die Gerechten von der Ungerechtigkeit niedergetrampelt, und sozialer Fortschritt bleibt unmöglich, solange die Unschuldigen die Gerichte fürchten müssen.
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