
New Yorker Staatsanwaltschaft zieht Vergewaltigungsklage gegen Harvey Weinstein zurück
Die Klägerin Jessica Mann erklärte, sie könne die Belastung eines vierten Verfahrens nicht ertragen; Weinstein bleibt wegen anderer Sexualdelikte in Haft.
Die Staatsanwaltschaft von Manhattan hat am Donnerstag die Vergewaltigungsklage gegen den früheren Filmproduzenten Harvey Weinstein fallengelassen. Der Schritt beendet ein jahrelanges Verfahren, das nach einer aufgehobenen Verurteilung und zwei gescheiterten Neuverhandlungen ohne rechtskräftiges Urteil geblieben war. Weinstein, der sich weiterhin in Haft befindet, entgeht damit einem vierten Prozess in dieser Sache. Die Entscheidung folgt unmittelbar auf eine schriftliche Erklärung der Hauptbelastungszeugin Jessica Mann, wonach sie die erneute Aussage nicht länger ertragen könne.
Aus Sicht der New Yorker Anklagebehörde bleibt die Glaubwürdigkeit Manns unangetastet. Bezirksstaatsanwalt Alvin Bragg betonte in einer Stellungnahme, man glaube der Zeugin und halte sie für glaubwürdig. Die Einstellung des Verfahrens begründete die Behörde mit ihrem opferzentrierten Ansatz und dem ausdrücklichen Wunsch Manns, das Kapitel abzuschließen. Die 40-jährige Friseurin und Schauspielerin hatte Weinstein vorgeworfen, sie 2013 in einem New Yorker Hotel vergewaltigt zu haben. In ihrem vor Gericht verlesenen Brief schrieb sie, der acht Jahre währende Verfahrensmarathon habe ihr «mehr Schaden als Nutzen» zugefügt. Weinsteins Verteidigung hingegen erklärte, die Anklage hätte nie erhoben werden dürfen; sämtliche Begegnungen seien einvernehmlich gewesen.
Der Fall gilt als einer der Auslöser der weltweiten #MeToo-Bewegung, nachdem 2017 Dutzende Frauen öffentlich Vorwürfe sexueller Übergriffe gegen den einst einflussreichen Hollywood-Produzenten erhoben hatten. Die nun fallengelassene Anklage war jedoch nur ein Teil eines grösseren juristischen Komplexes. Weinstein wurde in zwei weiteren Verfahren in New York und Kalifornien wegen sexueller Übergriffe auf andere Frauen rechtskräftig verurteilt. Diese Schuldsprüche bleiben von der aktuellen Entscheidung unberührt. In New York steht im September die Strafzumessung für eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung einer Produktionsassistentin an; die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Anschliessend hat Weinstein eine 16-jährige Haftstrafe aus einem kalifornischen Verfahren zu verbüßen.
Die Einstellung wirft aus Sicht von Beobachtern in den Vereinigten Staaten ein Schlaglicht auf die Grenzen strafrechtlicher Aufarbeitung im Kontext von #MeToo. Während die Bewegung eine breite gesellschaftliche Debatte über Machtmissbrauch und sexuelle Gewalt angestoßen hat, zeigt der Fall Mann die enormen psychischen Belastungen für Betroffene in langwierigen Verfahren. In Europa wiederum entzündet sich die Diskussion an anderen rechtlichen Hürden: In Frankreich fordert ein Kollektiv von mehr als 50 Frauen die Abschaffung der Verjährungsfristen für Sexualdelikte, die nach ihrer Darstellung eine Strafverfolgung oft unmöglich machen. Weinstein selbst hat alle Vorwürfe stets bestritten und betont, er habe «niemals jemanden sexuell genötigt». Die nächste juristische Etappe ist die Verkündung des Strafmaßes in New York im September.
Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.
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Der in Ungnade gefallene Produzent entgeht einem vierten Prozess, nachdem die Vergewaltigungsklage fallengelassen wurde, weil die Klägerin eine erneute Aussage nicht ertragen kann. Obwohl er wegen anderer Verurteilungen in Haft bleibt, hinterlässt die Entscheidung einen ungelösten Makel auf der #MeToo-Ära. Das Ergebnis wird eher als rechtliche Flucht denn als Freispruch gesehen.
Der Prozess wird zum vierten Mal eingestellt, weil die ehemalige Schauspielerin nicht mehr die Kraft hat, auszusagen. Die Staatsanwaltschaft verfolgt noch einen weiteren Fall sexueller Übergriffe, doch die wiederholten gescheiterten Versuche verdeutlichen die emotionale Belastung der Klägerin. Der Fokus liegt auf ihrer Erschöpfung, nicht auf Weinsteins juristischen Manövern.
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