
Moskau verschärft Haftung für Marktplätze, Rom entlastet kleine Zahlungen
Während Russland die Verantwortung von Online-Plattformen für gefälschte Waren präzisiert und Strafen für Verkäuferdruck plant, einigen sich italienische Banken auf niedrigere Kommissionen für elektronische Kleinstzahlungen.
Das russische Verfassungsgericht hat in einem viel beachteten Urteil die Bedingungen festgelegt, unter denen Marktplatzbetreiber für den Vertrieb von Fälschungen auf ihren Plattformen haften. Auslöser war die Klage des Spieleverlags Hobby World, der auf Wildberries gefälschte Versionen seines Brettspiels „Mafia. Die ganze Familie ist versammelt“ entdeckt hatte. Die Karlsruher Richter stellten klar, dass Plattformen nicht automatisch als Verkäufer gelten, selbst wenn sie Zahlungsabwicklung oder Werbung übernehmen. Um jedoch von Sanktionen befreit zu werden, müssen sie verdächtige Produktkarten umgehend sperren und Verstöße effektiv unterbinden – ein deutliches Signal, dass die bloße Vermittlerrolle nicht mehr als Schutzschild genügt.
Parallel dazu treibt das Wirtschaftsministerium in Moskau ein Gesetzespaket voran, das Marktplätze mit empfindlichen Geldbußen belegt, wenn sie Verkäufer unter Druck setzen. Die geplanten Änderungen sehen Strafen von bis zu 500.000 Rubel für schwerwiegende Verstöße vor, etwa die Sperrung des Verkäuferkontos oder systematische Verzögerungen bei der Beschwerdebearbeitung. Zudem sollen Plattformen künftig verpflichtet werden, Händlern die Möglichkeit zu geben, Preisnachlässe auf eigene Kosten zu untersagen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf wachsende Klagen über die Marktmacht weniger dominanter Akteure wie Wildberries und Ozon, die den russischen E-Commerce prägen.
In Italien zeichnet sich derweil eine Entlastung auf der Kostenseite des digitalen Handels ab. Bankenverbände und Zahlungsdienstleister haben sich mit Händlervereinigungen darauf verständigt, die Kommissionen für kleine elektronische Zahlungen spürbar zu senken. Besonders für Beträge unter zehn Euro sollen die Angebote „signifikant wettbewerbsfähig“ ausfallen. Hintergrund ist die Zurückhaltung vieler Geschäfte, bei Kleinstbeträgen Kartenzahlungen zu akzeptieren, weil die Gebühren den Gewinn aufzehren. Die freiwillige Initiative könnte als Blaupause für den gesamten Euroraum dienen, wo trotz EU-Deckelung der Interbankenentgelte die Kosten für Händler bei Bagatelltransaktionen oft als Hürde für die Bargeldverdrängung wirken.
Für den deutschsprachigen Raum werfen diese Entwicklungen ein Schlaglicht auf die eigene Regulierungsdebatte. Die russische Rechtsprechung erinnert an die Pflichten, die der Digital Services Act der EU den Plattformen bereits auferlegt – von der raschen Entfernung rechtswidriger Inhalte bis zur Transparenz gegenüber gewerblichen Nutzern. Die italienische Gebühreninitiative wiederum könnte Impulse für Deutschland, Österreich und die Schweiz geben, wo die Akzeptanz von Kartenzahlungen bei kleinen Beträgen noch ausbaufähig ist. Beide Stränge zeigen, dass der Spagat zwischen Innovationsschutz und Marktintegrität weltweit nach justiziablen, fein austarierten Lösungen verlangt.
Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.
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Das russische Verfassungsgericht hat klargestellt, dass Marktplätze Angebote mutmaßlich gefälschter Waren vorübergehend sperren müssen, statt Beschwerden nur an Verkäufer weiterzuleiten. Das Urteil stärkt den Schutz geistigen Eigentums und setzt strengere Maßstäbe für E-Commerce-Betreiber.
Italien strebt eine Vereinbarung zwischen Banken und Händlern an, um die Gebühren für kleine elektronische Zahlungen, insbesondere unter 10 Euro, zu senken. Die Initiative soll digitale Zahlungen fördern und Kosten für Unternehmen reduzieren, verbunden mit dem Aufruf zu speziellen Angeboten.
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