
Londoner Berufungsgericht erklärt Terror-Einstufung von Palestine Action für rechtmäßig
Das Londoner Berufungsgericht erklärte das Verbot der pro-palästinensischen Gruppe Palestine Action für rechtmäßig und hob damit ein früheres Urteil auf, das die Terror-Einstufung als unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungsfreiheit gewertet hatte.
Am Montag hat das Londoner Berufungsgericht in einer seltenen Besetzung mit fünf Richtern entschieden, dass die Einstufung der Gruppe Palestine Action als terroristische Vereinigung durch die britische Regierung rechtmäßig ist. Die Lady Chief Justice Sue Carr, die höchste Richterin Englands und Wales', erklärte, die Organisation könne nicht als gewaltfrei bezeichnet werden; der Eingriff in die Rechte der Mitglieder sei „gerechtfertigt und verhältnismäßig“. Damit hob das Gericht ein Urteil des High Court vom Februar auf, das die Proskription für ungesetzlich erklärt hatte, und bestätigte die Linie des Innenministeriums.
Palestine Action war im Juli 2025 auf Grundlage des Terrorism Act 2000 verboten worden, nachdem Aktivisten wiederholt in militärische Einrichtungen und Fabriken israelischer Rüstungsunternehmen eingedrungen waren und Sachschäden verursacht hatten. Im Fokus stand dabei der israelische Rüstungskonzern Elbit Systems. Die Regierung stellte die Gruppe damit auf eine Stufe mit Organisationen wie Al-Qaida oder der Hisbollah. Die Mitbegründerin Huda Ammori klagte gegen das Verbot und bekam im Februar vor dem High Court Recht: Die Richter sahen damals eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit. Das Berufungsgericht widersprach nun und betonte, dass das Verhalten der Gruppe nicht das eines zivilen Ungehorsams, sondern gewalttätiger Natur sei.
Vor dem Gerichtsgebäude kam es am Tag der Urteilsverkündung zu Protesten und Massenfestnahmen. Die Londoner Polizei nahm 117 Personen fest, die unter Verdacht stehen, eine verbotene Gruppe unterstützt zu haben. Demonstranten hielten Schilder mit der Aufschrift „I support Palestine Action“. Bereits seit dem Verbot wurden nach Angaben französischer Medien mehr als 3000 Unterstützer der Gruppe festgenommen. Parallel dazu protestierten in London Hunderte gegen eine Immobilienmesse, die Grundstücke in besetzten Gebieten des Westjordanlands zum Verkauf anbot; dabei kam es zu 14 Festnahmen.
International stieß das Urteil auf breite Resonanz. Israelische Medien wie Haaretz und die Jerusalem Post hoben hervor, dass die Gruppe gezielt israelische Verteidigungsunternehmen attackiert habe. Europäische Blätter wie Le Figaro und Il Post ordneten die Entscheidung in die Debatte über die Grenzen von Protest und Terrorismusbekämpfung ein. Für den deutschsprachigen Raum ist das Urteil insofern relevant, als auch Deutschland, Österreich und die Schweiz mit der Frage ringen, wie weit Versammlungs- und Meinungsfreiheit im Kontext propalästinensischer Aktionen eingeschränkt werden dürfen. Die britische Regierung wertet das Urteil als wichtigen Sieg für die nationale Sicherheit.
Die Entscheidung dürfte weitgehend abschließend sein; eine weitere Berufung ist unwahrscheinlich. Das Verbot bleibt in Kraft, Mitgliedschaft oder Unterstützung können mit bis zu 14 Jahren Haft geahndet werden. Der Fall zeigt, wie westliche Demokratien zunehmend bereit sind, direkte Aktionen gegen Rüstungsunternehmen als terroristisch einzustufen, wenn sie mit Sachbeschädigung und Eindringen in militärische Anlagen einhergehen. Die Debatte darüber, wo ziviler Ungehorsam endet und Terrorismus beginnt, wird damit nicht verstummen.
Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.
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Das britische Berufungsgericht hat das Verbot von Palestine Action zu Recht bestätigt und festgestellt, dass die gewaltsamen Angriffe der Gruppe auf Rüstungsunternehmen wie Elbit Systems die Einstufung als terroristische Vereinigung rechtfertigen. Das Urteil hebt eine fehlgeleitete Entscheidung des High Court auf, die Meinungsfreiheit über Sicherheit gestellt hatte, und stellt eine notwendige Maßnahme zum Schutz britischer Interessen und Verbündeter wieder her.
Das britische Berufungsgericht entschied, dass das staatliche Verbot von Palestine Action nach den Terrorismusgesetzen rechtmäßig ist, und hob damit ein früheres Urteil des High Court auf, das das Verbot als unrechtmäßige Einschränkung der Meinungsfreiheit gewertet hatte. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass das Verbot einen fairen Ausgleich schafft, und wies die Behauptung der Gruppe zurück, eine gewaltfreie zivile Ungehorsamsbewegung zu sein.
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