
Krankschreibung ab dem ersten Tag: Koalition verschärft Attestpflicht und schafft Telefon-AU ab
Die schwarz-rote Bundesregierung verlangt künftig eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom ersten Krankheitstag an und beendet die pandemiebedingte telefonische Krankschreibung – die genaue Ausgestaltung bleibt jedoch offen.
Die deutsche Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich auf eine grundlegende Reform der Krankschreibungsregeln verständigt. Künftig sollen Arbeitnehmer verpflichtet sein, ihrem Arbeitgeber bereits am ersten Tag einer Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Bislang war dies erst ab dem vierten Tag gesetzlich vorgeschrieben, wobei Betriebe eine frühere Vorlage verlangen konnten. Gleichzeitig wird die während der Covid-19-Pandemie eingeführte Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, abgeschafft. Regierungssprecher Stefan Kornelius stellte jedoch klar, dass die Vorlagepflicht nicht zwingend am ersten Tag erfüllt werden müsse und Krankschreibungen per Videosprechstunde weiterhin möglich blieben. Die konkrete Ausgestaltung der Regelung werde derzeit noch erarbeitet.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begründete den Schritt mit einem aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand, der einen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Wirtschaft darstelle. Nach Angaben des Arbeitgeberverbands BDA belaufen sich die Kosten der allein von den Betrieben getragenen Lohnfortzahlung auf 82 bis 85 Milliarden Euro jährlich. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn verwies auf durchschnittlich 18 Krankheitstage pro Arbeitnehmer und Jahr, womit Deutschland im oberen Drittel der EU liege. Innerhalb der Koalition regte sich jedoch Widerspruch: Die SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil und Bärbel Bas betonten, die Umsetzung müsse „vernünftig“ erfolgen, und Arbeitsministerin Bas kündigte eine Prüfung der tatsächlichen Effekte an. Der CDU-Arbeitnehmerflügel (CDA) sprach sich dafür aus, die Pläne zu überdenken, da der politische Streitwert in keinem gesunden Verhältnis zu den erwarteten Verbesserungen stehe.
Medizinische Fachverbände kritisierten die Neuregelung scharf. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte vor bis zu 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr und bezeichnete die Pläne als „Wahnsinn“, weil infektiöse Patienten unnötig in überfüllte Wartezimmer gezwungen würden. Der Hausärzteverband befürchtete, dass leichte Infekte, die nur ein oder zwei Tage Bettruhe erforderten, die Praxen belasten würden. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) äußerte Bedenken, ein früher Arztbesuch mit Magen-Darm-Erkrankungen könne für andere Patienten im Wartezimmer riskant sein. Aus Sicht der KBV fehle der Maßnahme sowohl ein medizinischer Nutzen als auch ein klarer ökonomischer Sinn.
Internationale Vergleiche zeigen, dass die deutschen Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall großzügig, aber nicht beispiellos sind. Laut dem Berliner Gesundheitsinstitut IGES rangiert Deutschland bei den Krankmeldungen im oberen Drittel, wobei die Kombination aus voller Lohnfortzahlung über sechs Wochen und anschließendem Krankengeld eine Besonderheit darstelle. In Italien etwa liegt die durchschnittliche krankheitsbedingte Abwesenheit laut OECD-Daten bei nur 0,6 Wochen pro Jahr, während Norwegen fast sechs Wochen verzeichnet. Die Bundesregierung betont, mit der Reform zu den Vor-Corona-Verhältnissen zurückzukehren, räumt aber ein, dass die Drei-Tages-Frist bereits seit 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz verankert ist. Die weiteren Beratungen über die genaue Ausgestaltung der Attestpflicht und mögliche Ausnahmen für Betriebsvereinbarungen stehen noch aus; ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird in den kommenden Monaten erwartet.
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