
Kanada stoppt Ausweitung der Sterbehilfe – Mexiko ringt um Legalisierung
Während ein kanadisches Komitee eine unbefristete Pause für medizinische Sterbehilfe bei psychischen Erkrankungen empfiehlt, befasst sich Mexikos Oberstes Gericht mit einer Klage auf Zugang zur Euthanasie.
Ein parlamentarisches Sonderkomitee in Ottawa wird nach Informationen der National Post empfehlen, die Ausweitung der medizinischen Sterbehilfe (Medical Assistance in Dying, MAID) auf Menschen, deren einzige Erkrankung eine psychische Störung ist, auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Das Gremium aus Senatoren und Abgeordneten hatte zahlreiche Zeugen und Stellungnahmen gehört, von denen sich viele gegen eine solche Erweiterung aussprachen. Die Entscheidung markiert einen vorläufigen Höhepunkt in einer seit Jahren schwelenden Kontroverse um das kanadische Sterbehilferegime, das ursprünglich für unheilbar kranke Erwachsene mit absehbarem Tod geschaffen wurde. Die geplante Ausdehnung auf psychisch Kranke war bereits mehrfach verschoben worden; nun soll sie einem Bericht zufolge ganz gestoppt werden.
Die Debatte wird maßgeblich von den Erfahrungen in Québec geprägt, das als Vorreiter der kanadischen Sterbehilfe gilt. Bereits 2009 führte eine überparteiliche Kommission dort umfassende Konsultationen durch, die 2015 in ein eigenes Gesetz mündeten und später die Bundesgesetzgebung beeinflussten. Heute weist Québec die weltweit höchste Rate an medizinisch assistierten Todesfällen auf: 7,9 Prozent aller Sterbefälle, insgesamt 6.268 Fälle im Jahr 2024/25. Im kanadischen Durchschnitt liegt die Quote bei 5,1 Prozent. Diese Zahlen werfen zunehmend die Frage auf, ob sie einen breiten gesellschaftlichen Konsens widerspiegeln oder vielmehr ein Symptom unzureichender palliativer Versorgung sind, das Patienten in die Sterbehilfe drängt.
Während Kanada über eine Kurskorrektur debattiert, gewinnt die Diskussion in Mexiko an Dynamik. Der Oberste Gerichtshof (Suprema Corte de Justicia de la Nación) hat den Fall einer krebskranken Frau auf die Tagesordnung gesetzt, die mehrere Artikel des Allgemeinen Gesundheitsgesetzes anficht, um Zugang zu Euthanasie und assistiertem Suizid zu erlangen. Das Plenum wird zunächst über die Zuständigkeit entscheiden; eine Befassung mit der Sache selbst könnte folgen. Parallel dazu hat die Bürgerinitiative „Libertad para Morir“ in Mexiko-Stadt einen Gesetzesvorschlag zur Legalisierung der Sterbehilfe vorgestellt und mit der Sammlung von Unterschriften begonnen, um das Vorhaben bevorzugt ins Stadtparlament einzubringen. Umfragen zufolge unterstützen mehr als sieben von zehn Mexikanern eine gesetzliche Regelung.
Aus Sicht des deutschsprachigen Raums verleihen diese Entwicklungen der eigenen Debatte neue Dringlichkeit. Während die Schweiz den assistierten Suizid durch private Organisationen seit Langem toleriert, haben Deutschland und Österreich erst in jüngerer Vergangenheit höchstrichterliche Klarstellungen zur Beihilfe zum Suizid vorgenommen, ohne jedoch umfassende gesetzliche Rahmenwerke zu schaffen. Die kanadische Zurückhaltung bei der Ausweitung auf psychisch Kranke spiegelt Bedenken wider, die auch in Mitteleuropa geäußert werden: die Schwierigkeit, irreversible Entscheidungen bei potenziell heilbaren Erkrankungen zu rechtfertigen, und die Gefahr, dass mangelnde Therapieangebote den Sterbewunsch erst entstehen lassen. Québecs hohe Fallzahlen könnten als Warnung dienen, dass ein liberaler Zugang ohne ausreichende palliative Alternativen schnell zu einer Normalisierung des assistierten Suizids führt. Mexikos Weg wiederum zeigt, wie gesellschaftlicher Druck und individuelle Klagen selbst in mehrheitlich katholisch geprägten Ländern die Türen zu einer rechtlichen Neubewertung öffnen können.
Wie dieselbe Geschichte anderswo erzählt wird.
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Kanada setzt die Ausweitung der medizinischen Sterbehilfe auf psychische Erkrankungen auf Empfehlung eines parlamentarischen Ausschusses aus. Quebec verzeichnet die weltweit höchste Rate assistierter Todesfälle, was die Debatte anheizt, ob dies einen breiten gesellschaftlichen Konsens oder Lücken in der Palliativversorgung widerspiegelt. Die Kontroverse verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen persönlicher Autonomie und dem Schutz gefährdeter Gruppen.
Mexikos Oberster Gerichtshof wird die Klage einer Krebspatientin gegen das Gesundheitsgesetz prüfen und damit die Debatte über Sterbehilfe neu eröffnen. Unterdessen strebt eine Bürgerinitiative in Mexiko-Stadt die Legalisierung des Verfahrens an und verweist auf eine öffentliche Unterstützung von über 70 %. Die Bewegung betrachtet assistierten Tod als Frage persönlicher Freiheit und Würde.
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