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Ausgabe von 06:00 CETMontag, 27. Juli 2026
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Justiz & RechtMontag, 13. Juli 2026

Hausarrest mit Fußfessel für Mette-Marits Sohn – Gericht in Oslo folgt humanitären Erwägungen

Ein norwegisches Gericht wandelt die Untersuchungshaft für Marius Borg Høiby in elektronisch überwachten Hausarrest um; die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein.

Das Bezirksgericht Oslo hat am Montag entschieden, die Untersuchungshaft für Marius Borg Høiby, den ältesten Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, um vier Wochen zu verlängern, den Vollzug jedoch in einen Hausarrest mit elektronischer Fußfessel umzuwandeln. Der 29-Jährige, der im Juni wegen zweier Vergewaltigungen und Gewalt gegen eine frühere Partnerin zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig –, darf die kommenden Wochen auf dem Anwesen Skaugum, der Residenz des Kronprinzenpaares, verbringen. Die Entscheidung ist mit der Auflage verbunden, das Gelände nicht zu verlassen.

Aus Sicht der norwegischen Staatsanwaltschaft besteht weiterhin die Gefahr, dass Høiby neue Straftaten begeht. Sie hatte eine Verlängerung der Untersuchungshaft ohne Erleichterungen beantragt und legte unmittelbar nach der Gerichtsentscheidung Beschwerde ein. Die Anklagebehörde verweist auf mehrfache Verstöße gegen ein bestehendes Kontaktverbot zu einer der Geschädigten. Høibys Verteidiger Petar Sekulic hingegen erklärte, sein Mandant akzeptiere die Fußfessel als „Alternative, mit der er in den nächsten Wochen leben kann“. Vor Gericht hatte Høiby versichert, es bestehe keine Wiederholungsgefahr und er werde keinerlei Kontakt zu der Betroffenen suchen.

Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung humanitären Erwägungen, die von der Verteidigung vorgebracht worden waren. Kronprinzessin Mette-Marit hatte sich im Juni einer Lungentransplantation unterziehen müssen; ihr Gesundheitszustand hatte sich in den vergangenen Monaten verschlechtert. Høiby, der seit Prozessbeginn im Februar in Untersuchungshaft saß, hatte mehrfach erfolglos die Freilassung beantragt, um seine Mutter in der Rehabilitationsphase begleiten zu können. Nach Darstellung seines Anwalts besteht ein „Bedürfnis, mit seiner Familie und besonders seiner Mutter im Alltag zusammen zu sein“. Bisher waren nur sporadische Besuche im Krankenhaus unter polizeilicher Begleitung möglich.

In einem anderen Fall mit ähnlicher rechtlicher Konstellation hat der brasilianische Bundesrichter Alexandre de Moraes am vergangenen Samstag dem Pastor Márcio Poncio humanitären Hausarrest gewährt. Poncio, der im Rahmen der „Operação Unha e Carne“ wegen mutmaßlicher Verbindungen zu kriminellen Organisationen in Rio de Janeiro in Untersuchungshaft saß, leidet nach Angaben seiner Verteidigung an einer schweren chronischen Darmerkrankung und benötigt spezifische medizinische Betreuung. Zudem wurde eine Risikoschwangerschaft seiner Ehefrau als erschwerender Umstand angeführt. Die brasilianische Generalstaatsanwaltschaft stimmte der Umwandlung zu, da die Ermittlungsmaßnahmen weitgehend abgeschlossen seien. Auch hier ist die Fußfessel mit strikten Auflagen verbunden, darunter ein Verbot der Nutzung sozialer Medien und die Abgabe des Reisepasses.

Für Høiby bleibt die Lage vorläufig offen. Die Staatsanwaltschaft hat bis Dienstagmittag Zeit, ihre Beschwerde formell einzureichen. Sollte das Rechtsmittel zugelassen werden, muss ein Berufungsgericht über den Haftstatus entscheiden. Parallel dazu läuft das Berufungsverfahren gegen das Strafurteil; ein Termin hierfür wird im kommenden Jahr erwartet. Bis dahin ist ungewiss, ob Høiby in Hausarrest verbleibt oder in die Untersuchungshaft zurückkehrt.

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Montag, 13. Juli 2026

Hausarrest mit Fußfessel für Mette-Marits Sohn – Gericht in Oslo folgt humanitären Erwägungen

Ein norwegisches Gericht wandelt die Untersuchungshaft für Marius Borg Høiby in elektronisch überwachten Hausarrest um; die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein.

Das Bezirksgericht Oslo hat am Montag entschieden, die Untersuchungshaft für Marius Borg Høiby, den ältesten Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, um vier Wochen zu verlängern, den Vollzug jedoch in einen Hausarrest mit elektronischer Fußfessel umzuwandeln. Der 29-Jährige, der im Juni wegen zweier Vergewaltigungen und Gewalt gegen eine frühere Partnerin zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig –, darf die kommenden Wochen auf dem Anwesen Skaugum, der Residenz des Kronprinzenpaares, verbringen. Die Entscheidung ist mit der Auflage verbunden, das Gelände nicht zu verlassen.

Aus Sicht der norwegischen Staatsanwaltschaft besteht weiterhin die Gefahr, dass Høiby neue Straftaten begeht. Sie hatte eine Verlängerung der Untersuchungshaft ohne Erleichterungen beantragt und legte unmittelbar nach der Gerichtsentscheidung Beschwerde ein. Die Anklagebehörde verweist auf mehrfache Verstöße gegen ein bestehendes Kontaktverbot zu einer der Geschädigten. Høibys Verteidiger Petar Sekulic hingegen erklärte, sein Mandant akzeptiere die Fußfessel als „Alternative, mit der er in den nächsten Wochen leben kann“. Vor Gericht hatte Høiby versichert, es bestehe keine Wiederholungsgefahr und er werde keinerlei Kontakt zu der Betroffenen suchen.

Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung humanitären Erwägungen, die von der Verteidigung vorgebracht worden waren. Kronprinzessin Mette-Marit hatte sich im Juni einer Lungentransplantation unterziehen müssen; ihr Gesundheitszustand hatte sich in den vergangenen Monaten verschlechtert. Høiby, der seit Prozessbeginn im Februar in Untersuchungshaft saß, hatte mehrfach erfolglos die Freilassung beantragt, um seine Mutter in der Rehabilitationsphase begleiten zu können. Nach Darstellung seines Anwalts besteht ein „Bedürfnis, mit seiner Familie und besonders seiner Mutter im Alltag zusammen zu sein“. Bisher waren nur sporadische Besuche im Krankenhaus unter polizeilicher Begleitung möglich.

In einem anderen Fall mit ähnlicher rechtlicher Konstellation hat der brasilianische Bundesrichter Alexandre de Moraes am vergangenen Samstag dem Pastor Márcio Poncio humanitären Hausarrest gewährt. Poncio, der im Rahmen der „Operação Unha e Carne“ wegen mutmaßlicher Verbindungen zu kriminellen Organisationen in Rio de Janeiro in Untersuchungshaft saß, leidet nach Angaben seiner Verteidigung an einer schweren chronischen Darmerkrankung und benötigt spezifische medizinische Betreuung. Zudem wurde eine Risikoschwangerschaft seiner Ehefrau als erschwerender Umstand angeführt. Die brasilianische Generalstaatsanwaltschaft stimmte der Umwandlung zu, da die Ermittlungsmaßnahmen weitgehend abgeschlossen seien. Auch hier ist die Fußfessel mit strikten Auflagen verbunden, darunter ein Verbot der Nutzung sozialer Medien und die Abgabe des Reisepasses.

Für Høiby bleibt die Lage vorläufig offen. Die Staatsanwaltschaft hat bis Dienstagmittag Zeit, ihre Beschwerde formell einzureichen. Sollte das Rechtsmittel zugelassen werden, muss ein Berufungsgericht über den Haftstatus entscheiden. Parallel dazu läuft das Berufungsverfahren gegen das Strafurteil; ein Termin hierfür wird im kommenden Jahr erwartet. Bis dahin ist ungewiss, ob Høiby in Hausarrest verbleibt oder in die Untersuchungshaft zurückkehrt.

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